Die Integration in Jena klappt sehr gut, so am Beispiel vom Intensivkind, wenn wir lesen oder hören von Eltern aus anderen Gegenden der Republik*. Jena könnte “Vorzeiger” sein, doch was ist mit der Ferienbetreuung der integrativen Schulkinder? Keine guten Nachrichten, wie ich von anderen Eltern hörte.
Schnell ist die Nachricht
Inklusiv oder integrativ das behinderte Kind in den Ferien unter zu bekommen, würde jetzt in Jena zu einem “teuren” Unternehmen werden. Wenn ich die letzten Infos von einigen Eltern richtig verstehe, dann soll der Integrationshelfer in den nächsten Ferien vermögensabhängig genehmigt werden. Oder anders: wer als Eltern im Job steht, kein Recht auf Sozialhilfe hat, zahlt vermutlich für die Inklusion in den Ferien selbst. Der Integrationshelfer wird über den Topf “Sozialamt” finanziert, somit nehme ich die Vermögensgrenzen der Sozialhilfe an. Circa 24 Euro die Stunde soll der Integrationshelfer kosten.
Wohin mit dem behinderten Kind …
Dadurch rollt auf die Eltern von behinderten Kindern in Jena ein Betreuungsproblem zu. Wie bekomme ich mein Kind in den Ferien unter? Einen Integrationshelfer zu bezahlen kann ich mir nicht leisten. Muss ich meinen Job aufgeben, um selbst die 12 Wochen Ferien, davon 6 am Stück, meines Kindes abzusichern? Denn ein behindertes Kind fährt nicht “einfach” in ein Ferienlager oder zu den Großeltern. Es kann auch nicht allein zu Hause bleiben. Der spezielle Pflegeaufwand wie auch der Betreuungsbedarf erfordert Fachpersonal, zum Beispiel für die spezielle Förderung zum Erhalt der kognitiven Fähigkeiten. Während der Schulzeit wird der Integrationshelfer (noch) genehmigt, zumindest hörte ich von keinem Nein. Die Hilfen zur Inklusion sind Pflicht, insbesondere wenn es keine alternative Sonderschule mehr gibt. Doch eine Ferienbetreuung, dazu verpflichtet der Gesetzgeber keinen Schüler — warum soll dies die Kommune finanzieren?
Recht auf Inklusion — Verständnis von Leben mit Allen
Dies zeigt, wie Inklusion vermutlich verstanden wird: Wir gestalten dort Inklusion, wo der Gesetzgeber Pflichten der Teilnahme erklärt hat. Inklusion am kulturellen Leben, als Teilhabe am gesellschaftlich-öffentlichen Leben fällt nicht darunter. Darf ich dies jetzt als ein privates Bedürfnis verstehen? Wer es sich leisten kann, kann sich freuen, wer arm ist, kann einen Antrag auf dem Amt stellen dafür. Das Kind mit Handicap und deren Eltern können sich üben im Bittstellen an die Kommune für die Teilhabe am Leben der Kommune.
Zugang zum Hort — Nein in Ferien
Wenn die Integrationshilfe in den Ferien wirklich vermögensabhängig wird, so sehe ich es als eine Ungleichbehandlung an von Familien mit behindertem Kind gegenüber den “normalen” Familien. Wir zum Beispiel zahlen die üblichen Hortgebühren, wodurch die Teilhabe am Hort “abgegolten” sein sollte. Wenn wir für den (Ferien-)Hort noch den Integrationshelfer finanzieren müssen, ist dies mehr als eine Doppelbelastung. Uns wird damit die Teilhabe erschwert, verweigert und die für “gesunde” Kinder gesicherte Ferienbetreuung abhängig gemacht von unseren finanziellen Leistungen. Kurz gesagt: Unser Recht auf den Hortplatz ist abhängig, ob wir diesen Zugang zahlen können oder ihn finanziert bekommen, wenn wir wenig Vermögen haben, dass das Sozialamt zahlt. Also die Barrieren der Integration bestehen nicht im fehlenden Fahrstuhl oder einer Toilette mit Wickeltisch, sondern, ob der Zugang vom behinderten Kind selbst finanziert wird.
Folge ich meinen Gedanken weiter, dann entwickelt sich die Frage: Wovon hängt eine erfolgreiche Inklusion ab? Vom pädagogischen Konzept? Vom Willen der Träger der öffentlichen Einrichtungen? Vom Geldbeutel der Eltern?
Kosten, Kosten sparen
Der Grund für diese Maßnahme, so vernahm ich von einem Vater, die Kommune müssen Kosten sparen. Ja, wie? Es werden die Kosten reduziert, bei denen man wohl meine, diese sind eine “Kann”- Leistung. Also dort steht Deutschland mit der Integration von behinderten Menschen: Es ist eine Kann-Leistung; mit den Schulen machen wir es nur, weil keiner mehr die Sonderschulen mag. Aber an sich …
*Ein Vergleich über Hören-Sagen ist schwierig. Bei einer Integrationsleistung kommt es nicht nur auf den Finanzierungswillen der Kommune an. Wichtig ist zum Beispiel die Erwartung, das “Verständnis” der Integration von Betroffenen selbst wie auch die Erfahrung und Möglichkeiten der Einrichtungen.
Ich bin froh, saß mein Sohn einen Rolligerechten Hort besuchen kann. Nur nicht in den Ferien, obwohl ich den Maximalbeitrag zahle, wie jedes andere nichtbehinderte Kind. nun stehen die Ferienvor der Tür mit einem wirklich super, abwechslungsreichen Programm und ich muß meinem Kind sagen, du darfst nicht gehen! Warum? Weil wir Eltern Eine Arbeitsstellehaben? Warum tut sich da nicht endlich etwas in der Politik?
Hallo Bettina,
die Begründung, warum euer Sohn den Hort nicht besuchen kann — könntest du es erläutern? Viele bekommen für den Hort keine Integrationshilfe bezahlt, da der Hort nicht als Maßnahme zur Schulbildung angesehen wird.