Intensivkind & Pflegedienst: Die Verordnung

I

Sie haben gedacht, sie kämen drum her­um. Bloß kei­nen Pfle­ge­dienst zu Hau­se, aber was macht man, wenn die Schwes­ter nun eines Mor­gens doch klin­gelt, oder eben abends, sich plat­ziert direkt neben Ihrem Schlaf­zim­mer in Ihrer Drei­raum­woh­nung. Sie hof­fen nur, ihr Blick ist gerich­tet auf den Moni­tor, wenn Sie nachts mal schnell auf die Toi­let­te müs­sen, da die Blas­se drückt und Sie schon Angst haben, sie platzt gleich. Bloß kei­ne fal­sche Scham, wür­de viel­leicht Ihr net­ter Nach­bar ant­wor­ten. Es ist Ihr Lieb­ling wegen sei­ner guten Rat­schlä­ge. Der hat jah­re­lang in irgend­wel­chen Wohn­ge­mein­schaf­ten gelebt und jetzt, was ist mit ihm jetzt? Sie brau­chen kei­ne Ant­wor­ten. Sie trau­en sich nicht an der Bas­ti­on Schwes­ter vor­bei. Sie kön­nen auch die Zeit abwar­ten, wenn der Moni­tor piept oder die Schwes­ter die Para­me­ter der Beatmung über­prüft. Dann schnell zur Toi­let­te geschlichen …

Sie mer­ken schon, ich grei­fe vor. Den Start­schuss, damit über­haupt der Pfle­ge­dienst bei Ihnen klin­gelt, setzt ihr Kind mit sei­nen unschö­nen Lebens­kri­sen. Kri­sen, wel­che stän­dig eine Inter­ven­ti­ons­be­reit­schaft vor­aus­set­zen, um die bestehen­de Gesund­heit zu schüt­zen, an sich das Leben zu erhal­ten. Es klingt alles wie­der viel zu kom­pli­ziert oder eben schwie­rig. Ein­fa­cher ist es doch, wenn wir von den har­ten Fak­ten reden, was den einen oder ande­ren aber wie­der erschreckt. Sei es drum. Also zum Bei­spiel wenn Ihr Kind stän­dig oder häu­fig krampft, dabei blau wird, weil die Atmung aus­setzt und Sie den Beatmungs­beu­tel auf das Gesicht drü­cken müs­sen. Sie pres­sen mit einer Hand die Luft aus dem Beu­tel mehr­fach ins Kind rein, bis es sei­ne ursprüng­li­che Far­be zurück erhält. Pas­siert dies Ihnen unvor­be­rei­tet mehr­fach am Tag oder in der Nacht, dann holen Sie sich eine Ver­ord­nung von Ihrem Kin­der­arzt über häus­li­che Kinderkrankenpflege.

Doch was nützt Ihnen die­se, wenn Sie kei­nen Pfle­ge­dienst an der Hand haben, der auch Kin­der betreut über meh­re­re Stun­den am Tag. Dies ist wich­tig: Es geht um eine Betreu­ung über eine Zeit­ein­heit und nicht nach Maß­nah­me. War­um? Na, wie schon erwähnt. Ihr Kind wird Ihnen wohl kaum sagen Punkt 12 Uhr oder 23 Uhr 25 bekom­me ich mei­nen nächs­ten Anfall oder gera­de dann muss ich abge­saugt wer­den. Es kann, wie das tra­chea­le Absau­gen, jeden Augen­blick pas­sie­ren. Wird der Pfle­ge­dienst nach Maß­nah­me bezahlt, da wird bei Ihnen kei­ne Schwes­ter sit­zen blei­ben wol­len. Die Zeit zwi­schen den Maß­nah­men wür­de nicht bezahlt werden.

Sie haben die Ver­ord­nung, Sie haben tele­fo­niert, haben einen Pfle­ge­dienst nach dem ande­ren ange­fragt, haben das Inter­net durch­fors­tet und einen Dienst gefun­den. Mei­nen Glück­wunsch, zu Zei­ten des Pfle­ge­not­stan­des, je nach Wohn­ort, kann es schon schwie­rig sein. Doch schi­cken Sie die Ver­ord­nung nicht ein­fach denen zu, son­dern die soll­ten sich Ihnen auch vor­stel­len, per­sön­lich. Schließ­lich, Sie müs­sen mit denen, je nach Ver­ord­nung, viel Zeit auf 50, 70 oder 100 qm ver­brin­gen, bes­ser gesagt Ihr Kind. Das soll­te sich schon irgend­wie gut anfüh­len beim ers­ten Treff.

Über den Autor

Kommentar

by dirkstr

Kategorien

Neueste Beiträge

pflegezirkus