Kinderhospiz: Kurzzeitpflege aus und keine vollstationäre Pflege

K

Das dem Pal­lia­tiv­kind die Finan­zie­rung der Hos­piz­pfle­ge abge­lehnt wird, dar­an gewöhnt man sich mitt­ler­wei­le, obwohl man sich die Fra­ge stellt, war­um es dann Kinderhospiz(-dienst)e gibt und irgend­wie doch kei­ne gesi­cher­te Finan­zie­rung, zumin­dest gewin­ne ich so den Ein­druck. Und doch gibt es sie, die ande­ren Kran­ken­kas­sen, die die­se Leis­tung „Hos­piz­pfle­ge“ zahlen.

Aber das uns sogar neben der Hos­piz­pfle­ge für den letz­ten Kin­der­hos­piz-Auf­ent­halt von der BKK für Heil­be­ru­fe die ergän­zen­de voll­sta­tio­nä­re Pfle­ge wei­ter­hin abge­lehnt wird, wirft eine deut­li­che Fra­ge auf: Für wel­che schwe­ren Pfle­ge­si­tua­tio­nen bekommt man eine sol­che Leis­tung, wenn nicht auch für ein Kind, was einen außer­ge­wöhn­li­chen Pfle­ge­auf­wand hat, dies sogar nach den Kri­te­ri­en der spe­zia­li­sier­ten ambu­lan­ten Pal­lia­tiv­ver­sor­gung (SAPV).

Die Voll­sta­tio­nä­re Pfle­ge — nun, wer die Kurz­zeit­pfle­ge kennt, der kennt den Betrag die­ser: gute 14oo Euro für 28 Tage. Ja, die Beto­nung liegt auf 28 Tage. Für den Betrag ist die Auf­nah­me eines Inten­siv­kin­des ein vol­les Minus­ge­schäft, denn Inten­siv­kind bedeu­tet ein hoher Per­so­nal­schlüs­sel. Dies heißt, es kommt auf eine Kin­der­kran­ken­schwes­ter in der Ein­rich­tung ein oder zwei Inten­siv­kin­der am Tag.

Nor­ma­ler­wei­se, je nach sta­tio­nä­ren Haus, wür­de die­ses Geld von 1400 Euro für viel­leicht gute drei Tage rei­chen für eine sol­che Ver­sor­gung. Aber da gibt es Ver­trä­ge der Pfle­ge­kas­sen und Sät­ze, je nach Bun­des­land etwas unter­schied­lich, womit die­se Kurz­zeit­pfle­ge bis gute 14 Tage reicht. Und was hat dies mit 28 Tage zu schaf­fen? Ich selbst habe hier immer noch kei­ne Ant­wort gefunden.

Für uns aber heißt dies: Nach zwei Wochen Kin­der­hos­piz ist die Kurz­zeit­pfle­ge auf­ge­braucht und durch den beson­de­ren Pfle­ge­auf­wand mit einem Pal­lia­tiv­kind, deren anhal­ten­den Kri­sen und Belas­tun­gen, wer­den lei­der dar­über hin­aus ein, zwei oder mehr Auf­ent­hal­te notwendig.

Dabei kommt die ergän­zen­de voll­sta­tio­nä­re Pfle­ge ins Spiel. Vorraus­set­zung: Eine Pfle­ge­per­son, die erschöpft ist und Pfle­ge­stu­fe 3. Zumin­dest erklär­te man es mir so und es ist logisch. Wenn ich erschöpft bin als Pfle­ge­per­son, dann kann ich nicht mehr pfle­gen. Und die Erschöp­fung ist logisch, da uns ein­mal die 24 Stun­den­pfle­ge in einer schwe­ren Kri­se (MRSA) abge­lehnt wur­de und ein stän­di­ger außer­ge­wöhn­li­cher Pfle­ge­auf­wand besteht.

Aber viel­leicht ist eine Pfle­ge­per­son erst dann erschöpft, wenn sie zusam­men­bricht, kör­per­lich wie see­lisch und fast selbst zum Pfle­ge­fall wird. Soll­te eine sol­che Leis­tung nicht eher davor schützen?

Über den Autor

Kommentar

by dirkstr

Kategorien

Neueste Beiträge

pflegezirkus