Das dem Palliativkind die Finanzierung der Hospizpflege abgelehnt wird, daran gewöhnt man sich mittlerweile, obwohl man sich die Frage stellt, warum es dann Kinderhospiz(-dienst)e gibt und irgendwie doch keine gesicherte Finanzierung, zumindest gewinne ich so den Eindruck. Und doch gibt es sie, die anderen Krankenkassen, die diese Leistung „Hospizpflege“ zahlen.
Aber das uns sogar neben der Hospizpflege für den letzten Kinderhospiz-Aufenthalt von der BKK für Heilberufe die ergänzende vollstationäre Pflege weiterhin abgelehnt wird, wirft eine deutliche Frage auf: Für welche schweren Pflegesituationen bekommt man eine solche Leistung, wenn nicht auch für ein Kind, was einen außergewöhnlichen Pflegeaufwand hat, dies sogar nach den Kriterien der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV).
Die Vollstationäre Pflege — nun, wer die Kurzzeitpflege kennt, der kennt den Betrag dieser: gute 14oo Euro für 28 Tage. Ja, die Betonung liegt auf 28 Tage. Für den Betrag ist die Aufnahme eines Intensivkindes ein volles Minusgeschäft, denn Intensivkind bedeutet ein hoher Personalschlüssel. Dies heißt, es kommt auf eine Kinderkrankenschwester in der Einrichtung ein oder zwei Intensivkinder am Tag.
Normalerweise, je nach stationären Haus, würde dieses Geld von 1400 Euro für vielleicht gute drei Tage reichen für eine solche Versorgung. Aber da gibt es Verträge der Pflegekassen und Sätze, je nach Bundesland etwas unterschiedlich, womit diese Kurzzeitpflege bis gute 14 Tage reicht. Und was hat dies mit 28 Tage zu schaffen? Ich selbst habe hier immer noch keine Antwort gefunden.
Für uns aber heißt dies: Nach zwei Wochen Kinderhospiz ist die Kurzzeitpflege aufgebraucht und durch den besonderen Pflegeaufwand mit einem Palliativkind, deren anhaltenden Krisen und Belastungen, werden leider darüber hinaus ein, zwei oder mehr Aufenthalte notwendig.
Dabei kommt die ergänzende vollstationäre Pflege ins Spiel. Vorraussetzung: Eine Pflegeperson, die erschöpft ist und Pflegestufe 3. Zumindest erklärte man es mir so und es ist logisch. Wenn ich erschöpft bin als Pflegeperson, dann kann ich nicht mehr pflegen. Und die Erschöpfung ist logisch, da uns einmal die 24 Stundenpflege in einer schweren Krise (MRSA) abgelehnt wurde und ein ständiger außergewöhnlicher Pflegeaufwand besteht.
Aber vielleicht ist eine Pflegeperson erst dann erschöpft, wenn sie zusammenbricht, körperlich wie seelisch und fast selbst zum Pflegefall wird. Sollte eine solche Leistung nicht eher davor schützen?