Das Intensivpflegegesetz (IPreG) löst bei mir Verunsicherung und Frustration aus. In Diskussionen kam auf, dass Pflege-WGs mit privaten Haushalten gleichgesetzt werden sollen — ein Gerücht, eine neue Richtlinie? Nach Recherchen stieß ich auf einen Entwurf eines Vereins für Patientensicherheit, der dies vorsieht.
Ich befürchtete sofort, unsere Intensivlady müsste in eine 1:3‑Pflege übergehen, wo sie möglicherweise nur sediert würde, anstatt die notwendige 1:1 Betreuung zu erhalten, die ihr Lebensfreude ermöglicht.
Das Dokument fordert unter anderem ausreichend Stellplatz für Rettungsfahrzeuge oder Umkleideräume für Pflegefachkräfte, auch in privaten Haushalten, die außerklinische Intensivpflege (AKI) bieten.
Vor unserem Haus ist glücklicherweise genügend Platz für Notfalleinsätze vorhanden. Doch bei anderen Privathaushalten mit schwer erkrankten Kindern, die ich als Pflegedienstleitung kennengelernt habe, sieht es oft anders aus.
Intensiv-WG = Pflege-WG = Privathaushalt
Warum sollten bauliche Anforderungen einer Pflege-WG nicht auch an kleine Einfamilienhäuser gestellt werden? Auf dem Papier mag das machbar erscheinen, doch in der Realität ist der Mangel an barrierefreiem Wohnraum in Deutschland ein drängenderes Problem.
In vielen Städten herrscht Wohnraummangel, und Familien sind froh, überhaupt eine bezahlbare Wohnung zu finden. Wir selbst mussten zwei Jahre auf eine passende Wohnung warten.
Mit einer alternden Gesellschaft und rund 11 % Menschen mit Behinderungen steigen die Anforderungen an barrierefreien Wohnraum weiter. Pflegeheimplätze sind rar und werden durch den Pflegekräftemangel und die hohen Baukosten noch knapper.
Patientensicherheit heißt ab ins Heim
Warum wird vorgeschlagen, dass Menschen mit AKI barrierefrei wohnen müssen, mit extra Stehfläche für Hilfsmittel und einem Umkleideraum für Pflegekräfte? Aus meiner Sicht gehört jemand mit intensivmedizinischem Bedarf stationär ins Heim.
Eine Organisation, die sich “Patientensicherheit” nennt, klingt dabei vertrauenswürdig. Doch wer steht wirklich dahinter? Ministerien, Firmen, Krankenkassen? Können Krankenkassen im Sinne ihrer Kostenersparnis wirklich für die Patientensicherheit einstehen?
Wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ein solches Papier als Grundlage für Entscheidungen nutzt, kann dies dazu führen, dass unangemessene Entscheidungen getroffen werden.
Außerklinische Intensivpflege und Selbstbestimmt
Die häusliche Intensivpflege ermöglicht ein hohes Maß an Selbstständigkeit und verbessert die Lebensqualität erheblich. Sie ermöglicht es, kranken Menschen den Kontakt zu Familie und Freunden zu erhalten.
“Mit der richtigen Unterstützung und Organisation kann die außerklinische Intensivpflege eine lohnende und erfüllende Aufgabe sein, die den Alltag von Betroffenen und ihren Familien bereichert.” (intensivpflege-familie.de)
Das Grundgesetz und die UN-BRK stellen die Grundrechte wie die Unversehrtheit der Familie, ein selbstbestimmtes Leben und die freie Entfaltung der Persönlichkeit in den Vordergrund.
Patientensicherheit im Hochhaus
Wenn wir die Patientensicherheit als echte Priorität behandeln würden, müssten wir den Bau von Hochhäusern überdenken oder Zucker rationieren, um Diabetes vorzubeugen. Aber das tun wir nicht, denn das Leben ist voller Risiken, die wir täglich abwägen.
Wenn ich, obwohl ich beatmet werde, entscheide, wo ich leben möchte, tue ich dies mit klarem Bewusstsein der Risiken. Ich möchte dort leben, wo ich unterstützt werde und meine Beziehungen pflegen kann.
Patientensicherheit und die, die nicht für sich reden
Die Argumentation, dass gewisse Maßnahmen für die schweigen, die sich nicht äußern können, ist oft vorgeschoben. Es geht letztlich darum, wo die Pflege kostengünstiger ist. Das Betreuungs- und Sorgerecht ermöglicht es Eltern, für ihre Kinder zu sprechen, und das sollte respektiert werden.
Wenn der MD vermutet, dass eine Vernachlässigung vorliegt, muss er dies melden, und der Rechtsweg wird beschritten.
Es ist nicht die Aufgabe eines Vereins oder einer Krankenversicherung, über das Leben von Menschen zu entscheiden. Die individuelle Pflege, die zu Hause möglich ist, kann von keinem Heim geleistet werden.
wie schrecklich muss es für die Betroffenen ( bzw. die Eltern dieser Kinder ) sein, wenn man von diesen
meiner Meinung nach, unmenschlichen Massnahmen lesen muss.
Diesen Menschen, die diese Verordnungen beschliessen, fehlt es an jeglicher Art von Empathie,
es ist doch nicht möglich dass das schon schlimme Schicksal so einfach so unwürdig behandelt wird.
Ich appeliere an das Herz und an die Vernunft.
Liebe Grüsse an all die Betroffenen gebt die Hoffnung nicht auf.
GITTI
Vielen Dank! Ich hoffe sehr, dass dieser Verein auf die Kritik hört; es lief ja eine Stellungsnahme-Verfahren. Ja, es ist traurig zu lesen, dass wir wieder erleben müssen, wie Menschen bevormundet werden in ihren Lebensentscheidungen.