Häusliche Krankenpflege, der MDK und die Nachvollziehbarkeit

Ändert sich etwas in der häus­lichen Krankenpflege, welche durch den Pflege­di­enst abgedeckt wird, so erfordert es häu­fig ein MDK-Gutacht­en. Beim Inten­sivkind war es die Erhöhung der Tag­di­en­st­stun­den von 15 auf 25 Stun­den im Monat ab den April. Die hat die Krankenkasse, die BKK für Heil­berufe, abgelehnt, auf­grund eben eines solchen Gutacht­ens vom MDK. In dem Gutacht­en, was heute per Post kam, heißt es als Begrün­dung nur, dass die Erhöhung der Behand­lungspflege nicht nachvol­l­zo­gen wer­den könne. Als Neben­satz fällt noch, dass man beim Wider­spruch genau begrün­den solle / könne (es fehlt das Modalverb). Wie jet­zt? Allein schon aus der Diag­nose Tra­cheotomie geht her­vor, warum unser Kind häus­liche Krankenpflege braucht. Hinzu ist es nicht Auf­gabe des MDK-Arztes beim Pflege­di­enst oder dem Kinder­arzt auch mal nach zu fra­gen, wenn etwas unklar ist? Denn dieses ist nach deren Auskun­ft gegenüber uns nicht geschehen. Es han­dele sich wohl dem­nach nur um ein Fer­ngutacht­en auf Basis der Verord­nung. Da stellt sich mir schon die Frage, wie sorgfältig gear­beit­et wird. Somit bleibt für uns dies Gutacht­en mit dessen Antwort, die Erhöhung könne nicht nachvol­l­zo­gen wer­den, auch nicht nachvollziehbar.

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