Krankenkasse: Nein zur Hospizpflege — Nein zum Mehr an häusliche Krankenpflege

Heute ging es zurück vom Kinder­hos­piz aus dem All­gäu ins heimatliche Jena. Eine Woche lang waren wir nicht zu Hause und dies heißt: Es wartet auf einem die Post, unter anderem die von der Krankenkasse. Dem Wider­spruch zur Hos­pizpflege für den jet­zi­gen Ent­las­tungsaufen­thalt im Kinder­hos­piz kon­nte die Krankenkasse, die BKK für Heil­berufe, nicht abhelfen. Wir haben auch nichts anderes erwartet, somit geht dieser Wider­spruch zum Wider­spruch­sauss­chuss. Bis dieser tagt, kön­nte es passieren, dass sich das Sozial­gericht auch zu Wort meldet und die erste Klage, den ersten Hos­piza­ufen­thalt ver­han­delt. Dies Ergeb­nis kön­nte sich vielle­icht auch auswirken auf die weit­eren ver­gan­genen Aufen­thalte, je nach dem. 

Aber das war nicht der einzige Brief von der Krankenkasse. Schließlich “sorgt” die Ver­sicherung nicht nur für das Ja oder Nein über die Hos­pizpflege, den Hil­f­s­mit­teln oder Medika­menten. Sie “eröffnet” für uns eine neue Baustelle: die häus­liche Krankenpflege. Für die Monate ab dem April haben wir 10 Stun­den mehr “Behand­lungspflege” beantragt. Diese wur­den abgelehnt. Eigentlich keine wesentliche Erhöhung, wenn man bedenkt, unserem Kind wür­den an sich 24 Stun­den am Tag zu ste­hen durch das Tra­cheostoma (Sekret absaugen) oder der Beat­mung. Darauf wies mich 2005 in der Reha selb­st eine MDK-Ärztin hin.

Die “Ursache” der Ablehnung sei ein MDK-Gutacht­en, so das Schreiben der Ablehnung. Nun gut, dass uns 24 Stun­den am Tag zu ste­hen wür­den, wir aber nur 10 Stun­den pro Tag nehmen plus 15 Stun­den verteilt für den Monat, war bish­er unsere Entschei­dung. Es entsprach irgend­wie dem, was wir dacht­en, leis­ten zu kön­nen im All­t­ag. Eine Ein­stel­lung, die einem mit einem Inten­sivkind auf die Füsse fällt, wenn man mehr pro­fes­sionelle Hil­fe braucht. Bei uns sind es jet­zt eben zusät­zliche 10 Stun­den Pflege­di­enst im Monat. Diese Zahl hört sich nicht viel an für gut 30 Tage, doch preis­lich kön­nen sie, je nach ambu­lanten Dienst schon 300 bis 400 Euro aus­machen. Aber an sich müsste die Krankenkasse doch froh sein über die “geringe” Menge der Stun­den. Denn kön­nte das Inten­sivkind nicht ohne Pflege­di­enst in die Kita, so müsste die Ver­sicherung 160 Stun­den mehr im Monat finanzieren, also acht Stun­den fünf­mal die Woche. Und noch ein Urteil des Bun­dessozial­gerichts zum The­ma 24 Stun­den häus­liche Krankenpflege: Krankenkasse muss bei lebens­bedrohlichen Zustän­den Betreu­ung rund um die Uhr leis­ten (AZ:  B 3 KR 38/04 R) (Ein lebens­bedrohlich­er Zus­tand tritt auf, wenn sich beim Inten­sivkind das Sekret in der Luftröhre ansam­melt. Es muss dann sofort abge­saugt werden.)

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