Krankenkasse: Nein zur Hospizpflege — Nein zum Mehr an häusliche Krankenpflege

K

Heu­te ging es zurück vom Kin­der­hos­piz aus dem All­gäu ins hei­mat­li­che Jena. Eine Woche lang waren wir nicht zu Hau­se und dies heißt: Es war­tet auf einem die Post, unter ande­rem die von der Kran­ken­kas­se. Dem Wider­spruch zur Hos­piz­pfle­ge für den jet­zi­gen Ent­las­tungs­auf­ent­halt im Kin­der­hos­piz konn­te die Kran­ken­kas­se, die BKK für Heil­be­ru­fe, nicht abhel­fen. Wir haben auch nichts ande­res erwar­tet, somit geht die­ser Wider­spruch zum Wider­spruchs­aus­schuss. Bis die­ser tagt, könn­te es pas­sie­ren, dass sich das Sozi­al­ge­richt auch zu Wort mel­det und die ers­te Kla­ge, den ers­ten Hos­piz­auf­ent­halt ver­han­delt. Dies Ergeb­nis könn­te sich viel­leicht auch aus­wir­ken auf die wei­te­ren ver­gan­ge­nen Auf­ent­hal­te, je nach dem. 

Aber das war nicht der ein­zi­ge Brief von der Kran­ken­kas­se. Schließ­lich “sorgt” die Ver­si­che­rung nicht nur für das Ja oder Nein über die Hos­piz­pfle­ge, den Hilfs­mit­teln oder Medi­ka­men­ten. Sie “eröff­net” für uns eine neue Bau­stel­le: die häus­li­che Kran­ken­pfle­ge. Für die Mona­te ab dem April haben wir 10 Stun­den mehr “Behand­lungs­pfle­ge” bean­tragt. Die­se wur­den abge­lehnt. Eigent­lich kei­ne wesent­li­che Erhö­hung, wenn man bedenkt, unse­rem Kind wür­den an sich 24 Stun­den am Tag zu ste­hen durch das Tra­cheo­sto­ma (Sekret absau­gen) oder der Beatmung. Dar­auf wies mich 2005 in der Reha selbst eine MDK-Ärz­tin hin.

Die “Ursa­che” der Ableh­nung sei ein MDK-Gut­ach­ten, so das Schrei­ben der Ableh­nung. Nun gut, dass uns 24 Stun­den am Tag zu ste­hen wür­den, wir aber nur 10 Stun­den pro Tag neh­men plus 15 Stun­den ver­teilt für den Monat, war bis­her unse­re Ent­schei­dung. Es ent­sprach irgend­wie dem, was wir dach­ten, leis­ten zu kön­nen im All­tag. Eine Ein­stel­lung, die einem mit einem Inten­siv­kind auf die Füs­se fällt, wenn man mehr pro­fes­sio­nel­le Hil­fe braucht. Bei uns sind es jetzt eben zusätz­li­che 10 Stun­den Pfle­ge­dienst im Monat. Die­se Zahl hört sich nicht viel an für gut 30 Tage, doch preis­lich kön­nen sie, je nach ambu­lan­ten Dienst schon 300 bis 400 Euro aus­ma­chen. Aber an sich müss­te die Kran­ken­kas­se doch froh sein über die “gerin­ge” Men­ge der Stun­den. Denn könn­te das Inten­siv­kind nicht ohne Pfle­ge­dienst in die Kita, so müss­te die Ver­si­che­rung 160 Stun­den mehr im Monat finan­zie­ren, also acht Stun­den fünf­mal die Woche. Und noch ein Urteil des Bun­des­so­zi­al­ge­richts zum The­ma 24 Stun­den häus­li­che Kran­ken­pfle­ge: Kran­ken­kas­se muss bei lebens­be­droh­li­chen Zustän­den Betreu­ung rund um die Uhr leis­ten (AZ: B 3 KR 3804 R) (Ein lebens­be­droh­li­cher Zustand tritt auf, wenn sich beim Inten­siv­kind das Sekret in der Luft­röh­re ansam­melt. Es muss dann sofort abge­saugt werden.)

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by dirkstr

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