Patentenverfügung und der Wille des Kindes

Es gehört sicher­lich zu den heftig­sten und schwierig­sten Auf­gaben von Eltern eines schw­er erkrank­ten Kindes, zu entschei­den, ab wann man das Kind aus dem Leben gehen­lässt. Schwieriger oder leichter wird es vielle­icht, wenn das Kind schon älter ist und selb­st dazu seinen Stand­punkt findet.Ab wann begin­nt der let­zte Schritt im Leben wirk­lich? Wie kann ich wis­sen, ob eine spon­tane Krise bedeutet, dass die Krankheit dem Leben jet­zt das Ende aufge­baut hat? Oder ob diese Krise mit Atem­still­stand und Herzrhyth­musstörung nur ein Aus­rutsch­er ist, eine “banale” Fehlfunk­tion des Gehirns? Zu groß ist diese Last, über­mächtig schwebt sie immer hin­ter einem — rea­n­imiert man das Kind und doch war der Zeit­punkt ungün­stig. Let­z­tendlich gewin­nt man zwar über den Tod, doch erlei­det das Kind einen schw­eren Sauer­stoff­man­gel mit dem Resul­tat: Wachko­ma und somit ein­er weit­eren Min­derung der Lebensqualität.

Eine Patien­ten­ver­fü­gung vom Kind, wie zu ver­fahren sei in welch­er Sit­u­a­tion, die gibt es nicht, sie wird es auch nie geben. Ein Punkt, der mich schon länger bewegt und jet­zt auch The­ma war im Blog “Biopoli­tik”: Wenn Kinder ster­ben… was helfen Patientenverfügungen? 

Eine Hil­fe, um vielle­icht Antworten zu find­en, biete eine gute Pal­lia­tivver­sorgung, wie man aus dem Fernse­hbeitrag vom ARD “Ster­be­hil­fe: Der Stre­it um den selb­st­bes­timmten Tod” her­aus­fil­tern kann, abseits der Diskus­sion zur Ster­be­hil­fe darin. Die pro­fes­sionelle Pal­lia­tivver­sorgung von Kindern ist rar. Eine Möglichkeit diese zu erhal­ten liegt in der Kinder­hos­pizarbeit, doch was hil­ft es, wenn man in solchen Krisen kein sta­tionäres Kinder­hos­piz auf­suchen kann, da es die Krankenkasse nicht finanzieren will.

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