Krankenkasse: Häusliche Krankenpflege: Lebensbedrohliche Zustände und ein Widerspruch

Bei dem ein und anderen gab es Erstaunen, warum uns die geringe Stun­den­er­höhung, zehn pro Monat, an häus­lich­er Krankenpflege von der Krankenkasse abgelehnt wur­den. Nun, immer­hin kön­nte dabei für die Kranken­ver­sicherung auch ein Spar­ef­fekt ein­treten, wenn sie es erst ablehnen und so für den Wider­spruch ein oder zwei Monate ver­stre­ichen. Es sei denn, wir bezahlen die Pfleges­tun­den von uns aus, in der Hoff­nung auf Erfolg unseres Wider­spruch­es. Oder das Kind muss in die Klinik eingewiesen wer­den, da die ärztliche Behand­lung zu Hause nicht mehr gesichert ist. Denn dafür ist der Kinderkrankenpflege­di­enst eben da. Die Ange­höri­gen vom Patien­ten, also wir Eltern, kön­nen und sollen angel­ernt wer­den, doch gibt es Gren­zen. Denn schließlich bedarf es für das Absaugen, die Überwachung von der Beat­mung eines guten medi­zinis­chen Hin­ter­grund­wis­sens, da Fehler in der Pflege wiederum das Leben gefährden kön­nen. Oder warum braucht es eine drei­jährige Aus­bil­dung zum Kinderkrankenpfleger? Und wenn es dabei noch um Inten­sivther­a­pie geht wie bei uns, so bedarf es bei den Pflegekräften häu­fig noch eine gute Weit­er­bil­dung und Beruf­ser­fahrung.  Dazu gesellt sich noch die Frage, wie wir die Ther­a­piesicherung leis­ten sollen, wenn die Lady in jed­er Sekunde von inner­halb 24 Stun­den in sieben Tagen der Woche in eine lebens­bedrohliche Sit­u­a­tion rutschen kann? Sei es durch die häu­fige, spon­tane Sekre­ten­twick­lung in der Luftröhre oder die täglichen epilep­tis­chen Anfälle. Darum ging gegen Ende der Arbeitswoche ein Wider­spruch an die Krankenkasse, mit der Bitte, es auch zügig zu bear­beit­en. Eine neue Baustelle für uns mit der Krankenkasse, da wird es inter­es­sant, wie lange hier die “Bauar­beit­en” anhal­ten werden.

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