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IPreG

Außerklinische Intensivpflege ist ein Problem mit zwei Fachärzt:innen

Beatmung neben dem Pflegebett

Mein Kalen­der schreibt heute: März, der 11. Der Geset­zge­ber und Poli­tik schrieben im Jahr 2020: Am 31.10.2023 soll das IPreG (Inten­sivpflegege­setz) voll­ständig umge­set­zt werden. 

Ein Gesetz, was für cir­ca. Stopp, man weiß es nicht genau, wie viele Ver­sicherte es sind. Und dies heute, wo alle Ver­sicherten elek­tro­n­isch in Daten­banken erfasst sind. 

Kollidiert Patientensicherheit bei außerklinischer Intensivpflege mit Grundrechten

Auf Kopfkissen liegt ein Beatmungsventil mit Schlauch

Dies Inten­sivpflegege­setz (IPreG) über­fordert, ver­stört mich und dann, in ein­er Diskus­sion ergibt sich: Die Pflege-WG wird mit dem Pri­vathaushalt gle­ichge­set­zt?Ein Gerücht? Eine neue Richtlin­ie? Nichts gefun­den und doch dann sick­erte zu mir durch: Ein Entwurf besagt es, ein­er von einem Vere­in für Patien­ten­sicher­heit.

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