Wer hat nun Recht — Behindertenpolitik in Thüringen

In der Sache um die KiTa-Gebühren, den Eltern­beitrag, wer­den einem nicht nur Steine oder Hür­den in den Weg gelegt, um eine gute Lösung zu find­en, nein es kommt viel schlim­mer. Es find­et sich kein Ver­ant­wortlich­er. Das Land ver­weist auf die Träger, denn es hätte sich ja nichts geän­dert und die Träger ver­weisen, soweit ich erfuhr, wieder aufs Land mit der Begrün­dung, wie es die Volk­sol­i­dar­ität sieht:

“Konkret: Für Kinder, die Anspruch auf Eingliederung­shil­fe haben, wurde bish­er von der Sozial­hil­fe auch der Eltern­beitrag im Pflege­satz mit über­nom­men. Eltern, die für sich für ihre Kinder mit Behin­derun­gen für eine Früh­förderung in ein­er inte­gra­tiv­en Tagesstätte entschei­den, müssen seit dem 1. Juli die Kita-Gebühren nun sel­ber tragen.”

Tra­gen hier alle die Schuld? Aber kein­er will sie tra­gen, son­dern die jet­zt fehlen­den Gelder vom Pflege­satz des Lan­des wer­den auf die Eltern der betrof­fe­nen Kinder umgelegt, doch klingt es dabei nicht nur logisch, son­dern ist auch logisch: Der Träger kön­nte trotz­dem die behin­derten Kinder von der Gebühr befreien oder zumin­d­est einen Nachteil­saus­gle­ich gewähren, sprich Ermäßi­gung, aber davon spricht kein Träger, bish­er zumin­d­est, denn warum machen sich die Träger wie AWO, Volkssol­i­dar­ität nicht stark gegenüber dem Land und fordern einen neuen, besseren Pflege­satz oder den alten zurück?

Und das Land ist auch in der Schuld, denn mit der Ver­schlechterung des Pflege­satzes für inte­gra­tive Kindergärten ver­schlechtert es die Eingliederung und es ver­fehlt somit ein Ziel der eige­nen Fam­i­lien­poli­tik: Förderung der Inte­gra­tion. Man kann halt nicht etwas fördern, wenn man die För­der­mit­tel stre­icht. Hinzu wur­den die behin­derten Kinder im Kitage­setz des Lan­des Thürin­gen (ThürK­itaG) auch unter dem Punkt Eltern­beiträge nicht berück­sichtigt. Es ste­ht zwar etwas da von sozial­gerecht drin, doch nur im Zusam­men­hang mit Anzahl weit­er­er Kinder und dem Einkom­men der Eltern, nicht im Zusam­men­hang mit Mehraufwand durch die Behin­derung des Kindes.

Doch wird sich beim Land vor­erst nichts bewe­gen, Grund ist oder wird gesagt: das laufende Volks­begehren gegen die Fam­i­lienof­fen­sive und solange das läuft ändert kein­er ein Gesetz, heißt es. Aber man kann sich trotz­dem einen Hoff­nungss­chim­mer am Hor­i­zont malen: die Kom­mune in Jena, welche die KiTa-Gebühren für unseren inte­gra­tiv­en Kinder­garten fest­set­zt, kön­nte durch die Stadt­poli­tik zeigen, wie es zu funk­tion­ieren hat mit der Ermäßi­gung oder der Befreiung für das behin­derte Kind, doch auch dort ist erst­mal Som­mer, aber vielle­icht find­et sich dann endlich ein Ver­ant­wortlich­er — denn so sollte die Behin­derten­poli­tik nicht aussehen.

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