Festbetrag — das wird wohl die “Zuzahlung” Nummer zwei. Die Spitzenverbände im Gesundheitswesen legen den Preis fest und wenn das Medikament darüber ist, dann heißt es wohl Pech gehabt für den Kranken, wenn er dann seinen Eigenanteil dazu zahlen muss. Schließlich, so hieß einmal, wir würden zu wenig in unsere Gesundheit investieren oder wie darf ich diese Entwicklung verstehen?Denn heute hieß es, als ich Buscopan holte am Vormittag für das Kind, ein Mittel gegen Bauchkrämpfe: Sie zahlen 40 Cent Eigenanteil. Letztens bekamen wir es ohne Wenn und Aber.
Meine Frage war aber auch gleich an die Apothekerin: Gibt es dafür eine Alternative? Sie recherchierten und am Nachmittag erhielt ich das Ergebnis: nein. Da soll mir einer noch erzählen, es sei doch so ein geringer Betrag, den kann man doch locker selbst tragen. Ja, und es summiert sich jetzt aber schon mit dem Antra mups und wann kommt das nächste Medikament dazu? Und nicht zu vergessen, der Eigenanteil bei den Hilfsmitteln wie dem Winterschlupfsack oder die eigene Brille, wo es dann nur noch heißt: Die Kasse zahlt einen geringen Beitrag zu, wenn …
Aber so folgt wohl gleich das Argument, na sie bekommt doch Kindergeld. Ja und gesunde Kinder bekommen auch Kindergeld und sind auf Medikamente oder Hilfsmittel in der Regel eben nicht angewiesen.
Nun für die Kostenübernahme vom Antra mups habe ich heute eine Kinderärztin gebeten einen Antrag zur Einzelfallerstattung zu stellen, so wurde es mir zumindest empfohlen. Mal sehen, ob auch ein Klinikbrief eine bessere Wirkung zeigt als nur ein Schreiben der Eltern. Und vielleicht ist es auch das Vokabular, denn so mancher berichtet immer mal davon, dass erst die richtigen Schlagwörter fallen müssen, damit ein Antrag auch klappt.
Bei mir zumindest ist ein Schlagwort gefallen: Diskriminierung. Denn wenn aufgrund der Erkrankung kein anderes Medikament möglich ist, außer eben jenes, zu dem man einen Eigenanteil zahlen muss, und es dann trotzdem, begründet, keine Kostenübernahme gibt von den Krankenkassen, dann ist dies eine eindeutige Benachteiligung, die durch die Erkrankung entsteht. Eine Benachteiligung, die aufgehoben werden kann, wenn man die besonderen Belange berücksichtigt.