Streiten gilt nicht. Die Windeln vom Intensivkind laufen immer häufiger aus, halten nicht mehr die Menge auf, wie das Intensivkind spontan uriniert. Also wird der Windelversorger, ein Sanitätshaus, angerufen und ich frage nach, ob wir andere, saugstärkere oder größere Windeln zum Testen bekommen können. Ich bat um Windeln, bei denen wir keine Eigenanteile leisten müssen. Die erste Antwort war, für saugstärkere Windeln müssten wir drauf zahlen.
Es wurde ein beschwerlicher Weg im Gespräch und zum Schluss erklärte die Stimme, sie sende uns Probewindeln zu. Die nächst größere Windel, die vollständig von der Krankenkasse finanziert wird. Kundenfreundlich wirkte dieser Weg zu der Entscheidung nicht. Zuerst zeigte sich die Dame vom Sanitätshaus streng im Ton, als könne sie nicht mehr lächeln und sei in ihrem Leben frustriert. Dabei ging es nur um Probewindeln und einen Problem mit ihren vertriebenen Windeln. Die Information, wir müssten für die Windeln einen Eigenanteil zahlen, klang wie eine Mission von ihr. Die Krankenkassen bezahlen nur das, was ausreichend, wirtschaftlich, zweckmäßig und in der Qualität gesichert ist. Dem stimmte ich zu und dazu zählt, dass die Krankenkasse auch eine Windel bezahlt, die nicht ausläuft, passend sitzt und ausreichend trocken ist bei kleinen Mengen Urin (Schutz vor dem Wundliegen); siehe dazu eine Rechtsprechung vom LSG der Länder Berlin und Brandenburg, Urteil vom 15. November 2012 — Az. L 1 KR 263⁄11.
Wenn die nächst größere Windel zu groß ist, aber eine andere Windel in der jetzigen Größe nicht ausläuft, sehe ich dies als zweckmäßig an. Wenn ich das Urteil richtig verstehe, muss es eine Windelversorgung geben, die dem Gespann gerecht wird: Die Krankenkassen bezahlen nur das, was ausreichend, wirtschaftlich, zweckmäßig und in der Qualität gesichert ist. Bei dem Telefonat stellte ich mir die Frage, ob der Kunde dazu “gedrängt” werden soll, die Windeln mit Eigenanteil zu ordern. Zahlen die Kassen so schlecht, dass der Kunde unbedingt lernen muss, gute Qualität bekommt er nur, wenn er drauf zahlt.
Fehlende Leistung und Recht auf Widerspruch
Nach dem Gespräch suchte die Frage eine Antwort, ob die Sanitätshäuser selbst den Versorgungsumfang beschneiden mit “ihrer Meinung”, dies bezahlt die Krankenkasse und dies nicht? Entmündigen sie mit dieser Art die Patienten und sorgen mit dafür, dass eine grundlegend qualitätsgerechte Versorgung nicht mehr von den Krankenkasse bezahlt wird? Jeder Versicherte hat das Recht ein Widerspruch zu stellen, wenn eine Leistung nicht oder nicht vollumfänglich von der Krankenversicherung übernommen wird. Der Widerspruch und der eventuelle Weg zum Sozialgericht hilft klar zu stellen, dies ist die grundlegende Versorgung, die ein Versicherter bedarf. Es ist nicht gleich das, was zwischen der Krankenkasse, Kassenverbänden und dem Leistungserbringer (zum Beispiel Sanitätshaus) verhandelt wird.
Wenn die Krankenkassen kein Feedback erhalten, meine Vermutung, über den wirklichen Bedarf der Versicherten an medizinischen Produkten und Leistungen, werden sie auch keinen Druck bekommen, nach zu bessern. Ich denke, es ist von Sanitätshäusern ein guter Schritt, wenn sie die Patienten informieren wie sie zum Beispiel gegen eine Zahlung des Eigenanteils Widerspruch einlegen können. Sie also ihre Patienten über ihre Rechte aufklären. Ein Widerspruch oder der Weg zum Sozialgericht schmerzt nicht, sondern ich sehe es als ein Instrument im Gesundheitswesen, zu zeigen, welche Leistungen brauchen die Versicherten. Wenn SachberarbeiterInnen auf einem Widerspruch emotional mit Abwehr reagieren, ist dies für mich ein unprofessionelles Verhalten. Hat die /der SachberaterIn einen Fehler gemacht mit seiner Entscheidung, so kann sie /er es korrigieren. Die Leidtragenden sind die Versicherten, die den Widerspruch führen. Sie müssen eventuell auf Leistungen und Therapien verzichten, die Ihnen vielleicht zu stehen würden und müssen dazu Zeit und Kraft investieren für einen Rechtsstreit. Zeit und Kraft, die sie für die Genesung und/oder der Bewältigung der Krankheit brauchen.