Windeln & Eigenanteil: Festigen Sanitätshäuser Leistungen der Krankenkasse?

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Zwei Windeln im DuoStrei­ten gilt nicht. Die Win­deln vom Inten­siv­kind lau­fen immer häu­fi­ger aus, hal­ten nicht mehr die Men­ge auf, wie das Inten­siv­kind spon­tan uri­niert. Also wird der Win­del­ver­sor­ger, ein Sani­täts­haus, ange­ru­fen und ich fra­ge nach, ob wir ande­re, saug­stär­ke­re oder grö­ße­re Win­deln zum Tes­ten bekom­men kön­nen. Ich bat um Win­deln, bei denen wir kei­ne Eigen­an­tei­le leis­ten müs­sen. Die ers­te Ant­wort war, für saug­stär­ke­re Win­deln müss­ten wir drauf zahlen.

Es wur­de ein beschwer­li­cher Weg im Gespräch und zum Schluss erklär­te die Stim­me, sie sen­de uns Pro­be­win­deln zu. Die nächst grö­ße­re Win­del, die voll­stän­dig von der Kran­ken­kas­se finan­ziert wird. Kun­den­freund­lich wirk­te die­ser Weg zu der Ent­schei­dung nicht. Zuerst zeig­te sich die Dame vom Sani­täts­haus streng im Ton, als kön­ne sie nicht mehr lächeln und sei in ihrem Leben frus­triert. Dabei ging es nur um Pro­be­win­deln und einen Pro­blem mit ihren ver­trie­be­nen Win­deln. Die Infor­ma­ti­on, wir müss­ten für die Win­deln einen Eigen­an­teil zah­len, klang wie eine Mis­si­on von ihr. Die Kran­ken­kas­sen bezah­len nur das, was aus­rei­chend, wirt­schaft­lich, zweck­mä­ßig und in der Qua­li­tät gesi­chert ist. Dem stimm­te ich zu und dazu zählt, dass die Kran­ken­kas­se auch eine Win­del bezahlt, die nicht aus­läuft, pas­send sitzt und aus­rei­chend tro­cken ist bei klei­nen Men­gen Urin (Schutz vor dem Wund­lie­gen); sie­he dazu eine Recht­spre­chung vom LSG der Län­der Ber­lin und Bran­den­burg, Urteil vom 15. Novem­ber 2012 — Az. L 1 KR 26311.

Wenn die nächst grö­ße­re Win­del zu groß ist, aber eine ande­re Win­del in der jet­zi­gen Grö­ße nicht aus­läuft, sehe ich dies als zweck­mä­ßig an. Wenn ich das Urteil rich­tig ver­ste­he, muss es eine Win­del­ver­sor­gung geben, die dem Gespann gerecht wird: Die Kran­ken­kas­sen bezah­len nur das, was aus­rei­chend, wirt­schaft­lich, zweck­mä­ßig und in der Qua­li­tät gesi­chert ist. Bei dem Tele­fo­nat stell­te ich mir die Fra­ge, ob der Kun­de dazu “gedrängt” wer­den soll, die Win­deln mit Eigen­an­teil zu ordern. Zah­len die Kas­sen so schlecht, dass der Kun­de unbe­dingt ler­nen muss, gute Qua­li­tät bekommt er nur, wenn er drauf zahlt.

Fehlende Leistung und Recht auf Widerspruch

Nach dem Gespräch such­te die Fra­ge eine Ant­wort, ob die Sani­täts­häu­ser selbst den Ver­sor­gungs­um­fang beschnei­den mit “ihrer Mei­nung”, dies bezahlt die Kran­ken­kas­se und dies nicht? Ent­mün­di­gen sie mit die­ser Art die Pati­en­ten und sor­gen mit dafür, dass eine grund­le­gend qua­li­täts­ge­rech­te Ver­sor­gung nicht mehr von den Kran­ken­kas­se bezahlt wird? Jeder Ver­si­cher­te hat das Recht ein Wider­spruch zu stel­len, wenn eine Leis­tung nicht oder nicht voll­um­fäng­lich von der Kran­ken­ver­si­che­rung über­nom­men wird. Der Wider­spruch und der even­tu­el­le Weg zum Sozi­al­ge­richt hilft klar zu stel­len, dies ist die grund­le­gen­de Ver­sor­gung, die ein Ver­si­cher­ter bedarf. Es ist nicht gleich das, was zwi­schen der Kran­ken­kas­se, Kas­sen­ver­bän­den und dem Leis­tungs­er­brin­ger (zum Bei­spiel Sani­täts­haus) ver­han­delt wird. 

Wenn die Kran­ken­kas­sen kein Feed­back erhal­ten, mei­ne Ver­mu­tung, über den wirk­li­chen Bedarf der Ver­si­cher­ten an medi­zi­ni­schen Pro­duk­ten und Leis­tun­gen, wer­den sie auch kei­nen Druck bekom­men, nach zu bes­sern. Ich den­ke, es ist von Sani­täts­häu­sern ein guter Schritt, wenn sie die Pati­en­ten infor­mie­ren wie sie zum Bei­spiel gegen eine Zah­lung des Eigen­an­teils Wider­spruch ein­le­gen kön­nen. Sie also ihre Pati­en­ten über ihre Rech­te auf­klä­ren. Ein Wider­spruch oder der Weg zum Sozi­al­ge­richt schmerzt nicht, son­dern ich sehe es als ein Instru­ment im Gesund­heits­we­sen, zu zei­gen, wel­che Leis­tun­gen brau­chen die Ver­si­cher­ten. Wenn Sach­ber­ar­bei­te­rIn­nen auf einem Wider­spruch emo­tio­nal mit Abwehr reagie­ren, ist dies für mich ein unpro­fes­sio­nel­les Ver­hal­ten. Hat die /​der Sach­be­ra­te­rIn einen Feh­ler gemacht mit sei­ner Ent­schei­dung, so kann sie /​er es kor­ri­gie­ren. Die Leid­tra­gen­den sind die Ver­si­cher­ten, die den Wider­spruch füh­ren. Sie müs­sen even­tu­ell auf Leis­tun­gen und The­ra­pien ver­zich­ten, die Ihnen viel­leicht zu ste­hen wür­den und müs­sen dazu Zeit und Kraft inves­tie­ren für einen Rechts­streit. Zeit und Kraft, die sie für die Gene­sung und/​oder der Bewäl­ti­gung der Krank­heit brauchen.

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by dirkstr

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