Die Verordnung ist raus und Sie denken, Sie können sich zurücklehnen und suchen sich jetzt die Infos zusammen, wie es sich lebt mit dem Pflegedienst unter einem Dach. Ach, was schreibe ich. Sie kennen Ihre Krankenkasse und es gibt immer wieder einen Berg an Briefen und trotzdem wird Ihrem Kind dies oder jenes verwehrt. Und Sie wissen, eine Verordnung ist ein Antrag und da gelten immer noch gewisse Spielregeln bei Ihrer Kasse, zumindest bei der jeweiligen Sachabteilung.
Ein Antrag, so spiegelt es sich in meiner Erfahrung wider, ist ein Stück weit mit gutem Willen verknüpft und gewisser (interner) Richtlinien und der Sachkenntnis bei dem Menschen am Schreibtisch. Dabei kann man nicht einmal schlussfolgern, ob er positiv oder negativ beschieden wird, dass bei einer depressiven Wetterlage mehr abgelehnt wird, als wenn die Mitarbeiterin gerade vom Urlaub wieder kommt. Gerne würde ich hier mit einer Studie glänzen, aber ist nicht.
Also ein Antrag fordert ein Ja, wir genehmigen oder lehnen es halt erst mal ab. Dabei gibt es Krankenkassen, welche die häuslichen Krankenpflege für den ersten Start auch ohne große Nachfrage genehmigen und im Gegenzug gibt es Kassen, da scheint häusliche Kinderkrankenpflege so selten zu sein, als gäbe es diese Leistung gar nicht. Also heißt es beim Antrag, schauen Sie, zu welcher Kategorie ihre Kasse tendiert.
Folgt eine Ablehnung, dann bedeutet dies aber nicht gleich, sich zu sagen, wird eh nichts und sie räumen das gute Kaffeepulver wieder in den Schrank, was Sie für den ersten Tag mit Schwester extra besorgt haben. Also nichts mit Kaffee oder doch? Der Widerspruch kann auch hier ein guter Begleiter werden.
Sie bekommen ein Nein von der Kasse, dann fordern Sie ein MDK-Gutachten an. Sagt dieses auch Nein, wird es für die häusliche Kinderkrankenpflege schwierig. Nun, da der MDK nicht immer gleich bei einem zuhause an der Tür klingelt und er hat nicht, dann war es ein so genanntes Gutachten per Aktenlage. Hier hilft es häufig noch, wenn Sie an der Begründung feilen. Die Not zu Hause müssen sie ausmalen, sprich, ohne Pflegedienst kann sich Ihr Kind sehr schnell in schwierige Krisen manövrieren, bekommt kein Luft mehr, ohne Dienst ist die ärztliche Behandlung in Gefahr. Ist dies so deutlich auf der Verordnung, dem Antrag, dann fehlt es vielleicht an der Aussage, dass sie die Pflege aber nicht mehr übernehmen können. Sie sind ein Laie, Sie packen es einfach nicht und können es fachlich nicht, Sie müssen arbeiten gehen, Sie müssen die Geschwisterkinder betreuen und und und. Hilft dies auch nicht weiter, dann bleibt wohl nur die Frage, ob man sagt, okay, ist so. Oder Sie bemühen sich jetzt um einen guten Rechtsanwalt im Sozialrecht. Klärend kann aber auch schon eine Anfrage bei den INTENSIVkinder zuhause e.V sein.
Ein Anwalt, puh, da tickt es einem ganz schön im Kopf. Es wird wohl nie etwas werden mit der Hilfe für ihr beatmetes Kind und einer Betreuung, die die bestehende Gesundheit sichert. Und Sie werden wohl keine Antwort finden darauf, ob Sie der Schwester, falls sie denn morgens kommt, überhaupt einen Kaffee anbieten müssen. Ein guter Anwalt, schwer zu finden, doch dieser kann Ihnen eventuell auch sagen, ob das Anliegen ihres Kinderarztes, häusliche Kinderkrankenpflege für Ihr Kind zu verordnen, eine oder keine Grundlage besitzt oder ob man die schwierige gesundheitliche Not und die notwendige fachliche Hilfe einfach nicht wahrhaben möchte bei der Krankenkasse. Schließlich, der häusliche Pflegebesuch trägt so seine Kosten mit sich.
Sie brauchen keinen Anwalt, ihr Arzt und der Pflegedienst haben es gut gemeistert, der erste Dienst kann beginnen. Aber was sie hier beachten müssen oder nicht, das folgt beim nächsten mal.