Tracheales Absaugen: Einmalhandschuh hat kein Nutzen?

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Wer hät­te es je geglaubt, der Hygie­ne­ar­ti­kel „Ein­mal­hand­schu­he“ hät­te kei­nen nach­ge­wie­se­nen medi­zi­nisch-the­ra­peu­ti­schen Nut­zen. Dies muss­ten wir von der Kran­ken­kas­se erfah­ren in der Ableh­nung der Ein­mal­hand­schu­he fürs ste­ri­le tra­chea­le Absaugen.

Sind also Ein­mal­hand­schu­he nutz­los und war­um wird dann der Ein­mal­hand­schuh ver­wen­det im Ret­tungs­we­sen, im Ope­ra­ti­ons­saal oder beim Kathe­te­ri­sie­ren der Harn­weg­s­bla­se. Wenn ich län­ger über die­se Schlag­wort­grup­pe „medi­zi­nisch-the­ra­peu­ti­scher Nut­zen“ nach­den­ke, ent­steht die Fra­ge, was ver­steht die Sach­be­ar­bei­tung der Kran­ken­kas­se über­haupt dar­un­ter. Ich kann die­se Fra­ge nicht beantworten

Der ste­ri­le Ein­mal­hand­schu­he dient, wenn ich die Hygie­ne rich­tig ver­ste­he, der Siche­rung einer ärzt­li­chen Behand­lung. Ein Bei­spiel wäre im Ope­ra­ti­ons­saal. Wür­den die Ope­ra­teu­re ohne Hand­schu­he arbei­ten, so bestän­de eine hohe Gefahr der Wund­in­fek­tio­nen, da Hän­de auch nach der Hän­de­des­in­fek­ti­on nicht ste­ril sind. Ent­zün­det sich die Wun­de, so kann es das gewünsch­te Ope­ra­ti­ons­ziel ver­nich­ten. Der Pati­ent erhält nicht die gewünsch­te Lebens­qua­li­tät und eine Ent­zün­dung kann eine erneu­te Ope­ra­ti­on nötig machen. Ein Bei­spiel ist die Ampu­ta­ti­on eines Zehs — eine wei­te­re schwe­re Ent­zün­dung des OP-Wun­de am Fuss macht eine wei­te­re, höhe­re Ampu­ta­ti­on nötig.

Sie fra­gen, was hat dies mit dem Absau­gen in der Tra­chea zu schaf­fen. Durch das Tra­cheo­sto­ma ist doch eh alles offen hin zu der Luft­röh­re und somit in die tie­fe­ren Atem­we­ge. Dies ist rich­tig — doch besteht durch das Absau­gen eine Keim­ver­schlep­pung in die tie­fen Atem­we­ge, wenn nicht sau­ber und hygie­nisch gear­bei­tet wird. Es kön­nen Bak­te­ri­en, Viren oder Pil­ze von den Hän­den auf den Kathe­ter über­tra­gen wer­den und die­ser trans­por­tiert es in den Atem­we­gen. Aber selbst die auf der Haut unpro­ble­ma­ti­schen Kei­me könn­ten Pro­ble­me in der Luft­röh­re ver­ur­sa­chen. Die Tra­chea besteht aus einer Schleim­haut und die­se hat eine mini­mals­te Keim­be­sied­lung, die tie­fe­ren Atem­we­ge sind bei gesun­den Men­schen keim­frei. Wer­den auf der Schleim­haut Kei­me trans­por­tiert, so kann die Schleim­haut der Tra­chea geschä­digt wer­den und es kann zu einer Besie­de­lung der tie­fe­ren Atem­we­ge kom­men bis hin zu schwe­ren Ent­zün­dun­gen. Eine ande­re Kom­pli­ka­ti­on beim Absau­gen ist, dass durch den Absaug­vor­gang es zu Mikro­ver­let­zun­gen der Schleim­haut der Luft­röh­re kom­men kann — dies lässt sich nicht immer ver­hin­dern. Wer­den im glei­chen Moment noch Kei­me in die­se Wun­de trans­por­tiert, so kann der Nähr­bo­den für eine Ent­zün­dung gesetzt werden.

Was ist also das obers­te Gebot: Ste­ri­les Absau­gen. Es kann und soll­te gut funk­tio­nie­ren mit der Non-Touch-Metho­de, doch die Rea­li­tät der Pfle­ge zeigt ein ande­res Bild. Ich sau­ge ab, aber ich erwi­sche nicht das Sekret in der Kanü­le oder Luft­röh­re. Es befin­det sich tie­fer und somit muss ich tie­fer absau­gen. Ich schie­be also den Kathe­ter nach, in dem ich mit der Hand nach­grei­fe an die­sem. Die Stel­le des Kathe­ters, wo vor­her mei­ne Fin­ger waren, befin­det sich somit jetzt in der Kanü­le — ohne ste­ri­le Hand­schu­he ist somit die Keim­ver­schlep­pung komplett.

Mit dem Ein­satz eines Ein­mal­hand­schu­hes besteht ein medi­zi­nisch-the­ra­peu­ti­scher Nut­zen, da der ärzt­li­che Behand­lungs­plan gesi­chert wird, so mein Ver­ste­hen. Das Sekret muss aus dem Atem­we­gen abge­saugt wer­den, damit es dort kei­ne wei­te­ren Pro­ble­me wie Atem­pro­ble­me oder Ersti­ckung ver­ur­sacht oder auch Lun­gen­ent­zün­dun­gen ver­mie­den wer­den, da für einen frei­en Atem­weg gesorgt wird. Durch den Ein­satz mit Ein­mal­hand­schu­hen sor­ge ich dafür, die Keim­be­las­tung im Absaug­vor­gang aufs Mini­mum zu beschrän­ken und ver­hin­de­re so auch Ent­zün­dun­gen in den unte­ren Atemwegen.

Mal sehen, wie die Geschich­te sich wei­ter ent­wi­ckelt, denn sicher­lich kann man sich strei­ten, wie man “medi­zi­nisch-the­ra­peu­ti­schen Nut­zen” defi­niert — viel­leicht ist eine hygie­ni­sche Arbeits­wei­se eine indi­vi­du­el­le Gesund­heits­leis­tung (IGEL) und kei­ne Basisleistung.

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by dirkstr

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