Der MRSA und die Sanierung III.

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Häus­li­che Kran­ken­pfle­ge zu bekom­men ist an sich schon schwie­rig, womit die­se Ableh­nung für uns jetzt nicht unge­wöhn­lich ist. Aber merk­wür­dig ist der Grund des Arz­tes vom MDK-Nord­rhein. Mehr häus­li­che Kran­ken­pfle­ge sei laut dem Gut­ach­ten, was heu­te in der Post war, nicht begrün­det, weil der MRSA kei­ne Erhö­hung der Grund­pfle­ge bedeu­ten wür­de. Unter die­ser Aus­sa­ge steht ein­zeln das Wort “Hygie­ne”.

Ja, wer nun die fei­nen Unter­schie­de zwi­schen Behand­lungs­pfle­ge und Grund­pfle­ge kennt, ist viel­leicht auch erstaunt über die Aus­sa­ge wie wir. Sie ist rich­tig, denn der MRSA erhöht nicht die Grund­pfle­ge, son­dern die Behand­lungs­pfle­ge. Und wir haben auch kei­ne Grund­pfle­ge bean­tragt, son­dern Behand­lungs­pfle­ge. Die Grund­pfle­ge machen wir selbst.

Der MRSA sorgt eben für Behand­lungs­pfle­ge. Die Sanie­rung ist eine ärzt­li­che Behand­lung, wel­che das Ziel ver­folgt, denn MRSA “los­zu­wer­den”. Dazu gehört unter ande­rem Kör­per­wä­sche mit Des­in­fek­ti­ons­mit­teln und da er auch in Tra­chea sitzt, eine Anti­bio­ti­ka­the­ra­pie mit schwe­ren Neben­wir­kun­gen. Die­se Neben- und Wech­sel­wir­kun­gen mit den Anti­epi­lep­ti­ka machen hier eine beson­de­re Kran­ken­be­ob­ach­tung not­wen­dig, wo sofor­ti­ges Ein­grei­fen not­wen­dig wird, wegen zu erwar­ten­den schwe­ren Anfäl­len. Dane­ben müs­sen wir und der Pfle­ge­dienst auf die stren­ge­re Ein­hal­tung der Hygie­ne ach­ten. Dies bedeu­tet, dass die Aus­füh­rung der Behand­lungs­pfle­ge län­ger dau­ert. Man kann es sicher­lich auch so dre­hen, dass eben die Grund­pfle­ge län­ger dau­ert, weil man zwi­schen meh­re­ren Schrit­ten immer wie­der die Hand­schu­he wech­seln muss und die Hän­de des­in­fi­ziert wer­den müssen.

Doch, wie gesagt, wir haben kein Mehr an Grund­pfle­ge “ange­for­dert”. Hät­ten wir, dann hät­ten wir die nächst höhe­re Pfle­ge­stu­fe bean­tragt und nicht häus­li­che Kran­ken­pfle­ge. Aber eine höhe­re Pfle­ge­stu­fe nach der Drei gibt es nicht. Es gibt nur ein Plus, womit man sich Pfle­ge­dienst “zusätz­lich” ins Haus holen kann. Die ein­ge­tra­ge­ne Pfle­ge­per­son bekommt aber nicht mehr Pfle­ge­geld, also ich. Doch da das Plus an Auf­wand in häus­li­chen Pfle­ge bei uns wegen der MRSA-Sanie­rung nun Behand­lungs­pfle­ge ist, braucht man eigent­lich nicht über Grund­pfle­ge dis­ku­tie­ren. Aber so ist das wohl mit den Schnell­gut­ach­ten ohne Rück­spra­che mit dem Kin­der­kran­ken­pfle­ge­dienst oder Kin­der­arzt und der Auf­tren­nung von “Pfle­ge­ar­ten” im deut­schen Gesundheitswesen.

Tja, die MRSA-Sanie­rung bleibt ein span­nen­des The­ma. Die Sprüh- und Wisch­des­in­fek­ti­on für die Hygie­ne, die der MDK-Arzt wohl beto­nen woll­te, ist hier­für auch noch nicht geneh­migt von der BKK.

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by dirkstr

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