Krankenkasse: Ablehnung von Handschuhen

Hat­te ich eigentlich schon mal erwäh­nt, dass wir, der Pflege­di­enst und die Betreuer aus der Kita, für das tra­cheale Absaugen, also für den Luftröhren­schnitt, Ein­weg-Hand­schuhe ver­wen­den? Nee, ich glaub noch nicht, war auch noch nicht notwendig, na vielle­icht schon. Aber nun wird es The­ma, der Grund: Die Krankenkasse lehnt nach über 18 Monat­en die weit­ere Kostenüber­nahme der Hand­schuhe ab, da sie meint, wir soll­ten diese aus dem 31 Euro bestre­it­en, die wir monatlich von der Pflegekasse bekom­men kön­nen, also von denen wir den Ein­weg-Bettschutz aktuell finanzieren.

Doch der Punkt ist: Die Pflegekasse ist für die Grundpflege (Windeln, Essen etc.) zuständig und das Absaugen ist Behand­lungspflege. Also, die 31 Euro müssten nicht dafür her­hal­ten und hinzu wür­den wir am Ende drauf zahlen. Also gibt es mal wieder ein Wider­spruch an die BKK.
Doch nun, was kosten denn 100 unster­ile Ein­weg-Hand­schuhe: Ein Anbi­eter aus dem Netz meint 7 Euro. Nicht viel Geld, doch aktuell haben wir pro Monat 4 Pack­un­gen ver­an­schlagt: Also 24 Euro, wobei es bei anderen teur­er sein kann.
So und nun ein paar Argu­mente, warum Hand­schuhe notwendig sind fürs Absaugen, dafür zitiere ich mich mal von ander­er Stelle selbst:

Doch warum Hand­schuhe trotz eines Händ­edesin­fek­tion­s­mit­tel (oder umge­dreht). Wiederum ganz ein­fach: Ein Händ­edesin­fek­tion­s­mit­tel sollte min­destens 30 Sekun­den und länger ein­wirken (je nach Her­steller). Doch wenn ein Patient abge­saugt wer­den muss, bleibt manch­mal nicht die Zeit, noch eine Minute zu warten und dann erst die Hand­schuhe anzuziehen. Außer­dem, wer garantiert denn, dass das Desin­fek­tion­s­mit­tel alle Keime tötet. Schließlich, wenn es so wäre, müsste kein Oper­a­teur Hand­schuhe tragen.

So und was sagt der MDK dazu in seinem Heft: “MDK-Anleitung zur Prü­fung der Qual­ität nach den §§ 112, 114 SGB XI in der ambu­lanten Pflege”

Bei vorherse­hbarem oder wahrschein­lichem Erregerkon­takt sowie bei möglich­er mas­siv­er Verun­reini­gung mit Kör­per­auss­chei­dun­gen, Sekreten und Exkreten sind Schutzhand­schuhe anzuziehen. Das bet­rifft zum Beispiel … den Umgang mit Beat­mungss­chläuchen, die Entleerung von Wasser­fall­en, endo­tra­cheales Absaugen, Tra­cheostom­apflege, Entsorgung von Sekreten, Exkreten und Fäzes kon­t­a­minierten Mate­ri­alien (z.B. Stoma). (S. 35. MDK-Anleitung zur Prü­fung der Qual­ität nach den §§ 112, 114 SGB XI in der ambu­lanten Pflege — 10. Novem­ber 2005 -)

Soweit so gut und hoffe mal der “Kampf um die Hand­schuhe” zieht sich nicht hin. Was mich bei der Sache aber an sich stört, ist, dass uns die Kasse über ihre “Leis­tungsän­derung” nicht aufk­lärt, son­dern wir erfuhren dies erst über den Home-Care-Ser­vice. Kom­mu­nika­tion mit dem Patien­ten scheint wohl nicht mehr notwendig zu sein, wom­it einem auch die Chance genom­men wird, es zu ver­ste­hen. Let­z­tendlich stellt sich die Frage, ob man sich ein­er laufend­en Leis­tung der Kasse über­haupt noch sich­er sein kann, da man, wie jet­zt, jed­erzeit wieder einen Aufreger “ins Haus” bekommt.

Kat­e­gorie: 



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