Kinderhospiz und ein offener Brief an Bundesverband der BKK

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Im März geht es wie­der ins Kin­der­hos­piz, dies­mal ins All­gäu (St. Niko­laus). Doch gibt es auch für die­sen Auf­ent­halt kei­ne Hos­piz­pfle­ge. Die Bedürf­tig­keit, wie die insta­bi­le häus­li­che Situa­ti­on, wur­de auch dies­mal nicht geprüft. Hos­piz­pfle­ge gibt es nicht, weil man durch den Blick in die Akte meint, unse­re Lady sei nicht in der Final­pha­se. Ob sie es ist oder nicht, spielt eigent­lich kei­ne Rol­le, denn sie muss es gar nicht sein. Zumin­dest steht dar­über nichts im Gesetz. Und nach dem Lan­des­ver­trag in Bay­ern, was das Kin­der­hos­piz im All­gäu mit den dor­ti­gen Spit­zen­ver­bän­den der Kran­ken­kas­sen abge­schlos­sen hat, müss­te sie Hos­piz­pfle­ge bekom­men. Sie erfüllt, soweit ich den Text ver­ste­he, die Kri­tie­rin und des­halb nun mal ein offe­ner Brief an den Bun­des­ver­band der BKK, wie das so ist mit den Lan­des­ver­trä­gen. Also ob die­ser Ver­trag dann nur gilt für die dort ansäs­si­gen Kin­der. Dies wäre nicht nett, denn Thü­rin­gen hat bis­her kein sta­tio­nä­res Kin­der­hos­piz (ist im Bau) und somit auch kein Lan­des­ver­trag. Offe­ner Brief an den BKK Bun­des­ver­band (PDF)

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by dirkstr

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