Jena, Frühförderung und ein Muss vor Ort?

Was wäre, wenn es auf­grund der jet­zi­gen, neuen Bedin­gun­gen für die Früh­förderung von behin­derten Kindern, es in Jena keine Früh­förder­stelle mehr gäbe? Ein Ding der Unmöglichkeit in ein­er Stadt mit 100.000 Ein­wohn­ern wür­den vielle­icht einige sagen. Schließlich, es gäbe nach dem Sozialge­set­zbuch doch ein Recht auf heilpäd­a­gogis­ch­er Früh­förderung. Ja, dies schon, wenn es da heißt:

“(1) Heilpäd­a­gogis­che Leis­tun­gen nach § 55 Abs. 2 Nr. 2 wer­den erbracht, wenn nach fach­lich­er Erken­nt­nis zu erwarten ist, dass hier­durch 1. eine dro­hende Behin­derung abgewen­det oder der fortschre­i­t­ende Ver­lauf ein­er Behin­derung ver­langsamt oder 2. die Fol­gen ein­er Behin­derung beseit­igt oder gemildert wer­den kön­nen. Sie wer­den immer an schw­er­st­be­hin­derte und schw­er­st­mehrfach­be­hin­derte Kinder, die noch nicht eingeschult sind, erbracht. (2) In Verbindung mit Leis­tun­gen zur Früherken­nung und Früh­förderung (§ 30) und schul­vor­bere­i­t­en­den Maß­nah­men der Schul­träger wer­den heilpäd­a­gogis­che Leis­tun­gen als Kom­plexleis­tung erbracht.” § 56 SGB IX. aus bundesrecht.juris.de

Daraus aber leit­et sich nicht ab, auch aus den anderen Para­graphen nicht, ob die Ver­sorgung vor Ort sein muss. Also ob eine Stadt in der Größenord­nung wie Jena eine Früh­förder­stelle erschaf­fen muss. Dies wäre dann eben eine Frage, wenn sich kein Träger find­et, der es machen möchte und dem bish­eri­gen Betreiber die Bedin­gun­gen für den Dienst zu schlecht sind. Er also Angst hat, es wirtschaftlich nicht bestre­it­en zu kön­nen. Nimmt man die Verord­nung zur Früherken­nung und Früh­förderung behin­dert­er und von Behin­derung bedro­hter Kinder (Früh­förderungsverord­nung — FrühV), so kommt man dem Muss zu ein­er Ein­rich­tung vor Ort schon ein Stück näher, wenn es dort heißt:

“Inter­diszi­plinäre Früh­förder­stellen im Sinne dieser Verord­nung sind fam­i­lien- und wohnort­na­he Dien­ste und Ein­rich­tun­gen” § 3 FrühV aus bundesrecht.juris.de

Aber was heißt wiederum fam­i­lien- und wohnort­nah. Ich selb­st würde darunter ver­ste­hen, dass die Früh­förder­stelle keine 30 min ent­fer­nt ist und man sie gut mit öffentlichen Verkehrsmit­teln erre­icht. Eine Forderung, die sich auch auf die Bevölkerungs­dichte auf einem Ort oder Umkreis bezieht, wäre für mich aber ein­deutiger. Denn aus der Bevölkerungs­dichte kön­nte man einen Bedarf ableit­en: bei 50.000 Ein­wohn­ern mit XXX Kindern haben XX Kindern einen erhöht­en Förderbe­darf. Doch wozu möchte ich hier eine Antwort? Es geht, wie die let­zten Tage an sich, um die Phys­io­ther­a­pie in der inte­gra­tiv­en Kita unser­er Lady. Die soll in Zukun­ft über inter­diszi­plinäre Früh­förder­stellen laufen, so heißt es. Der Grund sei, weil so die Krankenkassen dann diese Leis­tung auch bezahlen wür­den. Doch ste­ht hier­bei noch vieles im Kon­junk­tiv, da es noch ver­schiedene Hür­den gibt. Aber ein richtiges Prob­lem wäre es, wenn es plöt­zlich keine Früh­förder­stelle mehr gäbe in Jena. Dazu auch nie­mand von der Stadt ein Muss sieht, diese zu erschaf­fen oder eben die beste­hende zu erhal­ten. Schließlich kön­nten ja auch umliegende Stellen Jena anfahren.

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