Jena, Frühförderung und ein Muss vor Ort?

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Was wäre, wenn es auf­grund der jet­zi­gen, neu­en Bedin­gun­gen für die Früh­för­de­rung von behin­der­ten Kin­dern, es in Jena kei­ne Früh­för­der­stel­le mehr gäbe? Ein Ding der Unmög­lich­keit in einer Stadt mit 100.000 Ein­woh­nern wür­den viel­leicht eini­ge sagen. Schließ­lich, es gäbe nach dem Sozi­al­ge­setz­buch doch ein Recht auf heil­päd­ago­gi­scher Früh­för­de­rung. Ja, dies schon, wenn es da heißt:

“(1) Heil­päd­ago­gi­sche Leis­tun­gen nach § 55 Abs. 2 Nr. 2 wer­den erbracht, wenn nach fach­li­cher Erkennt­nis zu erwar­ten ist, dass hier­durch 1. eine dro­hen­de Behin­de­rung abge­wen­det oder der fort­schrei­ten­de Ver­lauf einer Behin­de­rung ver­lang­samt oder 2. die Fol­gen einer Behin­de­rung besei­tigt oder gemil­dert wer­den kön­nen. Sie wer­den immer an schwerst­be­hin­der­te und schwerst­mehr­fach­be­hin­der­te Kin­der, die noch nicht ein­ge­schult sind, erbracht. (2) In Ver­bin­dung mit Leis­tun­gen zur Früh­erken­nung und Früh­för­de­rung (§ 30) und schul­vor­be­rei­ten­den Maß­nah­men der Schul­trä­ger wer­den heil­päd­ago­gi­sche Leis­tun­gen als Kom­plex­leis­tung erbracht.” § 56 SGB IX. aus bun​des​recht​.juris​.de

Dar­aus aber lei­tet sich nicht ab, auch aus den ande­ren Para­gra­phen nicht, ob die Ver­sor­gung vor Ort sein muss. Also ob eine Stadt in der Grö­ßen­ord­nung wie Jena eine Früh­för­der­stel­le erschaf­fen muss. Dies wäre dann eben eine Fra­ge, wenn sich kein Trä­ger fin­det, der es machen möch­te und dem bis­he­ri­gen Betrei­ber die Bedin­gun­gen für den Dienst zu schlecht sind. Er also Angst hat, es wirt­schaft­lich nicht bestrei­ten zu kön­nen. Nimmt man die Ver­ord­nung zur Früh­erken­nung und Früh­för­de­rung behin­der­ter und von Behin­de­rung bedroh­ter Kin­der (Früh­för­de­rungs­ver­ord­nung — FrühV), so kommt man dem Muss zu einer Ein­rich­tung vor Ort schon ein Stück näher, wenn es dort heißt:

“Inter­dis­zi­pli­nä­re Früh­för­der­stel­len im Sin­ne die­ser Ver­ord­nung sind fami­li­en- und wohn­ort­na­he Diens­te und Ein­rich­tun­gen” § 3 FrühV aus bun​des​recht​.juris​.de

Aber was heißt wie­der­um fami­li­en- und wohn­ort­nah. Ich selbst wür­de dar­un­ter ver­ste­hen, dass die Früh­för­der­stel­le kei­ne 30 min ent­fernt ist und man sie gut mit öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln erreicht. Eine For­de­rung, die sich auch auf die Bevöl­ke­rungs­dich­te auf einem Ort oder Umkreis bezieht, wäre für mich aber ein­deu­ti­ger. Denn aus der Bevöl­ke­rungs­dich­te könn­te man einen Bedarf ablei­ten: bei 50.000 Ein­woh­nern mit XXX Kin­dern haben XX Kin­dern einen erhöh­ten För­der­be­darf. Doch wozu möch­te ich hier eine Ant­wort? Es geht, wie die letz­ten Tage an sich, um die Phy­sio­the­ra­pie in der inte­gra­ti­ven Kita unse­rer Lady. Die soll in Zukunft über inter­dis­zi­pli­nä­re Früh­för­der­stel­len lau­fen, so heißt es. Der Grund sei, weil so die Kran­ken­kas­sen dann die­se Leis­tung auch bezah­len wür­den. Doch steht hier­bei noch vie­les im Kon­junk­tiv, da es noch ver­schie­de­ne Hür­den gibt. Aber ein rich­ti­ges Pro­blem wäre es, wenn es plötz­lich kei­ne Früh­för­der­stel­le mehr gäbe in Jena. Dazu auch nie­mand von der Stadt ein Muss sieht, die­se zu erschaf­fen oder eben die bestehen­de zu erhal­ten. Schließ­lich könn­ten ja auch umlie­gen­de Stel­len Jena anfahren.

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by dirkstr

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