Festbetrag & Co.: Buscopan supp, Antra mups

Fes­t­be­trag — das wird wohl die “Zuzahlung” Num­mer zwei. Die Spitzen­ver­bände im Gesund­heitswe­sen leg­en den Preis fest und wenn das Medika­ment darüber ist, dann heißt es wohl Pech gehabt für den Kranken, wenn er dann seinen Eigenan­teil dazu zahlen muss. Schließlich, so hieß ein­mal, wir wür­den zu wenig in unsere Gesund­heit investieren oder wie darf ich diese Entwick­lung verstehen?Denn heute hieß es, als ich Bus­co­pan holte am Vor­mit­tag für das Kind, ein Mit­tel gegen Bauchkrämpfe: Sie zahlen 40 Cent Eigenan­teil. Let­ztens beka­men wir es ohne Wenn und Aber.

Meine Frage war aber auch gle­ich an die Apothek­erin: Gibt es dafür eine Alter­na­tive? Sie recher­chierten und am Nach­mit­tag erhielt ich das Ergeb­nis: nein. Da soll mir ein­er noch erzählen, es sei doch so ein geringer Betrag, den kann man doch lock­er selb­st tra­gen. Ja, und es sum­miert sich jet­zt aber schon mit dem Antra mups und wann kommt das näch­ste Medika­ment dazu? Und nicht zu vergessen, der Eigenan­teil bei den Hil­f­s­mit­teln wie dem Win­ter­schlupf­sack oder die eigene Brille, wo es dann nur noch heißt: Die Kasse zahlt einen gerin­gen Beitrag zu, wenn …

Aber so fol­gt wohl gle­ich das Argu­ment, na sie bekommt doch Kindergeld. Ja und gesunde Kinder bekom­men auch Kindergeld und sind auf Medika­mente oder Hil­f­s­mit­tel in der Regel eben nicht angewiesen.

Nun für die Kostenüber­nahme vom Antra mups habe ich heute eine Kinderärztin gebeten einen Antrag zur Einzelfall­er­stat­tung zu stellen, so wurde es mir zumin­d­est emp­fohlen. Mal sehen, ob auch ein Klinikbrief eine bessere Wirkung zeigt als nur ein Schreiben der Eltern. Und vielle­icht ist es auch das Vok­ab­u­lar, denn so manch­er berichtet immer mal davon, dass erst die richti­gen Schlag­wörter fall­en müssen, damit ein Antrag auch klappt.

Bei mir zumin­d­est ist ein Schlag­wort gefall­en: Diskri­m­inierung. Denn wenn auf­grund der Erkrankung kein anderes Medika­ment möglich ist, außer eben jenes, zu dem man einen Eigenan­teil zahlen muss, und es dann trotz­dem, begrün­det, keine Kostenüber­nahme gibt von den Krankenkassen, dann ist dies eine ein­deutige Benachteili­gung, die durch die Erkrankung entste­ht. Eine Benachteili­gung, die aufge­hoben wer­den kann, wenn man die beson­deren Belange berücksichtigt.

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