Klage: Gutachten über Pflegestufe

K
Am Mitt­woch war sie da, eine vom Gericht bestell­te Gut­ach­te­rin für die Pfle­ge­stu­fe. Nun, ein Ergeb­nis des Gut­ach­tens (wel­che Pfle­ge­stu­fe), das liegt uns noch nicht vor, denn schließ­lich hat sie erst­mal die Pfle­ge­si­tua­ti­on auf­ge­nom­men und wird es dann aus­ar­bei­ten. Dies kann dau­ern, denn das Gut­ach­ten selbst kann bis über 50 Sei­ten betra­gen und dies braucht sei­ne Zeit.

Doch ohne dem Ergeb­nis wur­de uns schon bei dem Gespräch deut­lich: Es gibt so eini­ge wesent­li­che Punk­te, wel­che bei den Gut­ach­ten der MDK-Ärz­tin­nen nicht beach­tet wur­den, zum Bei­spiel, dass wir am Tag beim Win­del­wech­sel die gan­ze Hose samt Orthe­sen aus­zie­hen müs­sen. Aber auch wenn das Gut­ach­ten eine Pfle­ge­stu­fe drei ergibt, kann es immer noch sein, dass die Rich­te­rin oder der Rich­ter es am Ende anders sieht (genau­so umge­dreht, wenn es nur eine zwei wird.) Doch falls die ers­te Instanz nicht den gewünsch­ten Erfolg bringt, so lern­ten wir auch, gibt es ja noch die zwei­te Instanz, das Lan­des­so­zi­al­ge­richt. Aber jetzt wird erst­mal Zeit ins Land zie­hen, bis wir wie­der was hören vom Gericht: min­des­tens fünf Mona­te, so heißt es.

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by dirkstr

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