Klage: Gutachten über Pflegestufe

Am Mittwoch war sie da, eine vom Gericht bestellte Gutach­terin für die Pflegestufe. Nun, ein Ergeb­nis des Gutacht­ens (welche Pflegestufe), das liegt uns noch nicht vor, denn schließlich hat sie erst­mal die Pfle­ge­si­t­u­a­tion aufgenom­men und wird es dann ausar­beit­en. Dies kann dauern, denn das Gutacht­en selb­st kann bis über 50 Seit­en betra­gen und dies braucht seine Zeit.

Doch ohne dem Ergeb­nis wurde uns schon bei dem Gespräch deut­lich: Es gibt so einige wesentliche Punk­te, welche bei den Gutacht­en der MDK-Ärztin­nen nicht beachtet wur­den, zum Beispiel, dass wir am Tag beim Windel­wech­sel die ganze Hose samt Orthe­sen ausziehen müssen. Aber auch wenn das Gutacht­en eine Pflegestufe drei ergibt, kann es immer noch sein, dass die Rich­terin oder der Richter es am Ende anders sieht (genau­so umge­dreht, wenn es nur eine zwei wird.) Doch falls die erste Instanz nicht den gewün­scht­en Erfolg bringt, so lern­ten wir auch, gibt es ja noch die zweite Instanz, das Lan­dessozial­gericht. Aber jet­zt wird erst­mal Zeit ins Land ziehen, bis wir wieder was hören vom Gericht: min­destens fünf Monate, so heißt es.

Kat­e­gorie: 



var switchTo5x=true;stLight.options({publisher:”});

Ich freu mich über Deinen Kommentar

Kategorien

Pflegezirkus