Windeln & Eigenanteil: Festigen Sanitätshäuser Leistungen der Krankenkasse?

Zwei Windeln im DuoStre­it­en gilt nicht. Die Windeln vom Inten­sivkind laufen immer häu­figer aus, hal­ten nicht mehr die Menge auf, wie das Inten­sivkind spon­tan uriniert. Also wird der Windelver­sorg­er, ein San­ität­shaus, angerufen und ich frage nach, ob wir andere, saugstärkere oder größere Windeln zum Testen bekom­men kön­nen. Ich bat um Windeln, bei denen wir keine Eigenan­teile leis­ten müssen. Die erste Antwort war, für saugstärkere Windeln müssten wir drauf zahlen.

Es wurde ein beschw­er­lich­er Weg im Gespräch und zum Schluss erk­lärte die Stimme, sie sende uns Probe­windeln zu. Die nächst größere Windel, die voll­ständig von der Krankenkasse finanziert wird. Kun­den­fre­undlich wirk­te dieser Weg zu der Entschei­dung nicht. Zuerst zeigte sich die Dame vom San­ität­shaus streng im Ton, als könne sie nicht mehr lächeln und sei in ihrem Leben frus­tri­ert. Dabei ging es nur um Probe­windeln und einen Prob­lem mit ihren ver­triebe­nen Windeln. Die Infor­ma­tion, wir müssten für die Windeln einen Eigenan­teil zahlen, klang wie eine Mis­sion von ihr. Die Krankenkassen bezahlen nur das, was aus­re­ichend, wirtschaftlich, zweck­mäßig und in der Qual­ität gesichert ist. Dem stimmte ich zu und dazu zählt, dass die Krankenkasse auch eine Windel bezahlt, die nicht aus­läuft, passend sitzt und aus­re­ichend trock­en ist bei kleinen Men­gen Urin (Schutz vor dem Wund­liegen); siehe dazu eine Recht­sprechung vom LSG der Län­der Berlin und Bran­den­burg, Urteil vom 15. Novem­ber 2012 — Az. L 1 KR 263/11.

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Behinderung, Hilfsmittel, Ohnmacht — kein Weg

Mit der Behin­derung des Kindes, damit kön­nen wir leben, Prob­leme bere­it­en uns  die abgelehn­ten Hil­fen für die Bewäl­ti­gung des All­t­ags  — ein Satz, den ich wieder unter­schreiben will, den ich diese Woche wieder unter­schreiben konnte.

Auf PPM-Online las ich über die Ablehnung eines schwenkbaren Autositzes. Das Lan­des­ozial­gericht in Essen mag recht haben, es ist keine Leis­tung der Krankenkasse. Es ist in dem geschilderten Fall nicht mit einem ther­a­peutis­chen Nutzen ver­bun­den, dient also nicht der medi­zinis­chen Reha­bil­i­ta­tion. Okay, dann dient der Autositz eventuell der Teil­habe am öffentlichen Leben. Kön­nte dies Hil­f­s­mit­tel nicht beim Sozialamt beantragt wer­den? Wurde dies gemacht? Nach einem Satz im Urteil nicht.

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Krankenkasse vs. Häusliche Kinderkrankenpflege: Wenn es um die Stunden geht

Wieder­holt erlebe oder höre ich von dem “Kampf” viel­er Fam­i­lien mit ihrer Krankenkasse um die Genehmi­gung der ärztlich verord­neten Pfleges­tun­den oder den gewün­scht­en Kinderkrankenpflege­di­enst. Wenn die Krankenkasse wirk­lich Kosten sparen will, so meine Ver­mu­tung, wäre ein “gemein­samer” Weg sinnvoll.

Die Häus­liche Kinderkrankenpflege wie auch die außerklin­is­che häus­liche Inten­siv-Krankenpflege wird gerne als kosten­in­ten­siv bew­ertet. Dies mag sein, wenn man es als einzel­nen Posten in der Krankenkasse betra­chtet. Diese Leis­tung wird pro Pfleges­tunde abgerech­net und dazu kön­nte noch die Anfahrt berech­net wer­den. Oder anders, es bedarf mehrere einzelne gesunde Ver­sicherte im Monat, um die Pflege eines Inten­siv­pa­tien­ten im gle­ichen Zeitraum zu finanzieren. Kranken­ver­sicherun­gen sind Wirtschaft­sun­ternehmen, die Ein­nah­men soll­ten höher sein als die Aus­gaben oder wieder anders, das Pro­dukt “Kranken­ver­sicherung” sollte mit einem guten Gewinn verkauft wer­den. Schließlich möchte die Ver­sicherung von ihren Pro­duk­ten “leben können”.

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(K)ein Weihnachtsgruß der BKK

Wenn am 24.12. Post von der Krankenkasse BKK für Heil­berufe kommt, so bin ich schon an sich mis­strauisch und als dann der Brief geöffnet war, war der Ärg­er per­fekt. Der Brief gibt die Auskun­ft, dass das Pflegegeld vom Inten­sivkind jet­zt mit der Behand­lungspflege ver­rech­net wird. Zumin­d­est sind die For­mulierun­gen so gestal­tet, dass wir dies schlussfol­gern müssen.

Behand­lungspflege und Pflegegeld? Ja, dies sind in unserem Gesund­heitswe­sen zwei ver­schiedene Dinge. Die Behand­lungspflege in der häus­lichen Krankenpflege ist eine Leis­tung, die ist nur gibt, wenn eine ärztliche Behand­lung gesichert oder durchge­führt wer­den soll über einen Pflege­di­enst. Das Pflegegeld gibt es für die Grundpflege, also der Pflege wie das Waschen, das Wick­eln oder das Füttern.

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Die Pflege — Armutsfalle

Arbeit­slosen­geld II und ein behin­dertes Kind, kein Sel­tenheit. Oder sage ich es anders, opfert man sich auf in der Pflege seines kranken oder eben behin­dertes Kindes, so kann dies schnell zur Armutsfalle wer­den. Der Job, das wird nichts mehr oder wenn man seine Arbeit­szeit nicht reduzieren kann wegen der häus­lichen Pflege, so kann es auch schnell vor­bei sein mit der Arbeit.

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Arbeitslosenrecht, Kind und die Inklusion

Mit dem Urteil vom Bun­dessozial­gericht  (Az.: B 14 AS 3/09 R) zeigt sich  deut­lich: die Anwen­dung vom Arbeit­slosen­recht auf Nicht-Erwerb­s­fähige, also Kindern, benachteiligt diese. So wird eben nur dann eine Behin­derung eines Men­schen anerkan­nt, wenn dieser arbeit­en gehen kön­nte und dies wäre eh erst ab dem 15. Leben­s­jahr möglich. Der finanzielle Mehraufwand für das behin­derte Kind, der auch beste­ht wenn die Eltern keinen Job haben, find­et somit keine Würdigung.

Mehraufwand? Durch die Pfle­ge­si­t­u­a­tion von Fam­i­lien mit einem behin­derten Kind passiert es häu­fig, dass ein Part­ner nicht arbeit­en gehen kann. Ewig lange Klinikaufen­thalte oder durchwachte Nächte wie fehlende regionale Betreu­ungsmöglichkeit­en sor­gen für Arbeit­sun­fähigkeit. Dazu gesellt sich noch die höhere Schei­dungsrate bei Fam­i­lien mit behin­derten Kindern als bei den „Nor­malen“.

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Pflegezeit — Sie sollten es genau nehmen!

Sie pfle­gen und Sie möcht­en das ihre Leis­tung, ob es Ihr schw­erst behin­dertes Kind ist oder eben Ihre Mut­ter, auch in einen Aus­gle­ich mün­det, das Pflegegeld. Schließlich opfern Sie ihre Zeit, opfern Chan­cen in Ihrer beru­flichen Lauf­bahn und sog­ar so manche lieb gewonnene Fre­und­schaft. Doch wir leben in der Minuten­medi­zin. Eine ärztliche Behand­lung rech­net sich nach Minuten. Das Arzt­ge­spräch, wie viele sicher­lich wis­sen, dauert aktuell in Deutsch­land um die sieben Minuten.
Und wenn der Arzt im Zeit­takt arbeit­et, so darf dies in der Pflege nicht fehlen.

Jede Pflege­maß­nahme, sei es das Waschen von Kopf bis Fuß oder der Toi­let­ten­gang, hat seine zeitliche Beschränkung. Sie schluck­en, Sie ken­nen das The­ma. Zeit ist der Grund, warum die Gutach­terin vom MDK Ihnen die Pflegestufe 2 aberkan­nt hat. Sie brauchen mehr Zeit für das Pfle­gen, doch die Gutach­terin meint, Sie brauchen es nicht. Und jet­zt gibt es noch ein Urteil vom Bun­dessozial­gericht. Die Pflegezeit muss genau angegeben.

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Das Leid der Kapsel & dem Antra

Wie kommt man denn an den Inhalt von Kapseln? Sie ziehen die Enden auseinan­der und siehe da. Stopp, nicht ein­fach ziehen. Man beachte, zuerst sollte man trock­ene Hände haben und zweit­ens, das Ende der Kapsel, was  über das andere drauf geschoben ist, hält man nach oben. Han­delt man nicht danach, so passiert es im Fall Eins, die Kapsel wird nass, so dass die Enden verkleben miteinan­der. An den Inhalt kommt man nicht mehr ohne weit­eres ran. Im Fall Zwei, der Inhalt ver­liert sich beim öff­nen der Kapsel nicht dor­thin, wo man in eventuell haben möchte, wie auf dem Parket. 

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Notarzt vs. gestorbener Patient

Man sollte schon sel­ber fest­stellen kön­nen, ob nun der Ehe­gat­te oder die Gat­tin akut gestor­ben sei und dann erst den passenden Arzt rufen. Nicht in Hek­tik und Not ein­fach die 112 wählen. Denn der Notarzt wäre näm­lich fehl am Platz beim Toden und wur­des so auch ein­er Frau zum zusät­zlichen Ärg­er: Ihr wurde der Ret­tung­sein­satz in Rech­nung gestellt, in dem man den Tod ihres Mannes nur noch fest­stellen kon­nte. Sie klagte dage­gen beim Sozial­gericht, doch erfol­g­los, so kon­nte man 3.11. 2009 in der Mit­teldeutschen Zeitung lesen in „Ärg­er mit Ret­tungs­di­enst“.

Bei einem Kind mit ein­er lebenslim­i­tieren­den Erkrankung kann dies nicht passieren, wenn man sich dafür entsch­ieden hat, alle Wieder­bele­bungsver­suche abzulehnen. Denn dann heißt es: Rufe nicht den Notarzt, denn dieser muss unweiger­lich rea­n­imieren und dieses möcht­en wir nicht. Doch wann ist man an dem Punkt, seinem schw­er kranken Kind nicht mehr die best­möglich erre­ich­bare Ther­a­pie zu zu geste­hen? Eine Frage, der sich diesen Fam­i­lien stellt und man wohl nicht ein­fach beant­worten kann, so mein Ein­druck. Es kommt auf die jew­eilige Sit­u­a­tion, der jew­eili­gen gesund­heitlichen Krise an.

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