Stromkosten über die Krankenkasse

Wenn man ein Inten­sivZ­im­mer mit in seinen vier Wän­den hat, also ein Raum in welch­er Inten­sivther­a­pie betrieben wird, dann heißt das auch, einen gewis­sen Pool an Hil­f­s­mit­teln um sich herum zu haben. Ange­fan­gen vom Ampubeu­tel, über die Beat­mungs­mas­chine, dem Mon­i­tor bis hin zum Sauer­stof­fkonzen­tra­tor und dem Pflegebett.

Da einige dieser Dinge für ihren Betrieb Strom benöti­gen, macht sich dies auch im häus­lichen Stromver­brauch bemerk­bar. Und die Summe des ganzen ist nicht ger­ade ger­ing. Zum Beispiel ver­braucht die Beat­mungs­mas­chine unge­fähr 60 Watt ohne Heizung(!) oder der Sauer­stof­fkonzen­tra­tor an die 500 Watt.

Doch hat der Geld­beu­tel in so manchen Haushalt häu­fig leere Fäch­er und der Strom seinen Preis, kann dies nicht jed­er ein­fach aus der Por­tokasse tra­gen. Somit, und weil der Strom notwendig ist für die Hil­f­s­mit­tel, kann man die laufend­en Stromkosten durch die Geräte (also der Preis pro Kilo­wattstunde) bei der Kasse gel­tend machen. Bei manchen Hil­f­s­mit­teln, wie dem Sauer­stof­fkonzen­tra­tor, ist dafür sog­ar einen Stun­den­zäh­ler im Gerät einge­baut. Anderen wieder nicht, wie zum Beispiel unser Überwachungs­gerät oder die Nahrungspumpe.

Wir selb­st haben Ende des Jahres 2006 auch einen Antrag ein­gere­icht über unsere Stromkosten für die Geräte. Doch wie stellt man einen Antrag? Zuerst mal form­los und am besten gle­ich, wenn solche Geräte, wie auch E‑Rolli, in einem Haushalt ihren Platz ver­lan­gen. Die Krankenkasse sollte, im besten Fall, sagen, wie sie es gerne abrech­nen. Denn manche Kassen wollen vielle­icht auch einen extra Stromzäh­ler instal­lieren, worüber nur diese Geräte ihren Strom ziehen, andere reicht eine Auf­schlüs­selung über Betrieb­szeit und den stündlichen Ver­brauch des Gerätes (entwed­er den Rehat­e­ch­niker fra­gen oder in der Bedi­enungsan­leitung nach lesen). Nach einem Jahr Ver­brauch, so möchte es unsere Kasse, sende­ten wir diese Auf­schlüs­selung der Kasse zu und den Preis für die Kilo­wattstunde (Brut­to). Ein Beleg in Kopie über die Preise des Stro­man­bi­eters sollte man bei­le­gen, aber nicht vergessen, unnötige Angaben schwärzen. Schließlich, den Stromver­brauch des Haushaltes an sich hat die Kasse nicht zu interessieren.

Noch am Rande: Auch viele Geräte in der Medi­z­in­tech­nik besitzen diese “nette” Stand­by-Funk­tion, was heißt, ist das Gerät nicht in Betrieb und man braucht es nicht plöt­zlich, bitte dies ganz abschal­ten, also den Steck­er ziehen oder eine Steck­losen­leiste mit Kipp­schal­ter ver­wen­den. Manche Geräte ziehen selb­st im Stand­by bis zu 20 Watt(!), da zum Beispiel ein intern­er Akku noch betrieben wird.

Und wurde über die Rück­er­stat­tung der Stromkosten schon entsch­ieden? Nein, wir warten noch und müssen selb­st noch die Preise unseres Stro­man­bi­eters nach reichen.

Kat­e­gorie: 



var switchTo5x=true;stLight.options({publisher:”});

Ich freu mich über Deinen Kommentar

Kategorien

Pflegezirkus