Pflegeperson vs. Intensivkind

Krank sein und Pflegeper­son eines Inten­sivkindes, nun diese Vere­in­barkeit ist für mich immer noch eine span­nende Frage. Wie soll das gehen? Aktuell füh­le ich mich ger­ade nur etwas angeschla­gen, aber wenn es mich ganz erwis­cht wie meinen Nach­barn, der mit Fieber im Bett liegt und nicht mehr in die Senkrechte kommt. Was kann man dann machen, damit das Kind auch weit­er­hin ver­sorgt ist?

Punkt eins heißt: Ver­hin­derungspflege. Klar, geht doch, aber irgend­wie fühlt man sich, na ja, soll das ein Witz sein? Die Ver­hin­derungspflege beträgt 1432 Euro (wer auch immer sich solche Zahlen aus­denkt) und die soll dann das ganze Jahr über lang reichen, aber ein “Pflege­jahr” hier­bei sind 28 Tage, also man darf die 1432 Euro nur in 28 Tagen aus­geben. Hat man in 28 Tagen das Geld nicht aufge­braucht, ver­fällt der Rest. Dabei ste­ht für mich noch die Frage, heißt 28 Tage jet­zt 28 x 24 Stun­den oder 28 x ein Pflegeein­satz. Außer­dem, bei uns wird wohl der Betrag nicht mal für 5 Tage aus­re­ichen, wegen des üblichen Stun­den­satz vom Kinderkrankenpflege­di­enst, Und den bräucht­en wir dann, allein schon wegen dem Absaugen, Kanülen­ver­sorgung etc., auch rund um die Uhr.

Punkt zwei wäre: Das Kind in die Klinik schaf­fen. Muss denn das sein? Auch hier­für, wenn es wegen Aus­fall der Pflegeper­son ist, gibt es einen Satz für Kurzzeitpflege auch von über 1400 Euro oder auch die Möglichkeit des voll­sta­tionären Aufen­thaltes, weil die Lebenssi­t­u­a­tion zu hause nicht mehr führbar ist. Dabei stellt sich für mich die Frage: Wird bei der Kurzzeitpflege dann auch die Beat­mungszeit und der Aufen­thalt auf der Inten­sivs­ta­tion mit ein­gerech­net, also die Behand­lungspflege. Wenn ja, ich glaub, da reicht der Satz knapp einen Tag.

Punkt drei: Die Mut­ter des Kindes muss die Pflege übernehmen. Raus aus der Arbeit mit unbezahlten Urlaub und rein in die Pflege. Den Net­to-Ver­di­en­staus­fall kön­nte man bei Kasse gel­tend machen. Wie viel? Kein Plan

Am lieb­sten wäre mir ja, wenn man beim Aus­fall der Pflegeper­son von einem Kanülenkind der Pflege­di­enst ein­fach aufge­stockt wer­den kann, da es ja größ­ten­teils Behand­lungspflege ist und jemand rund um die Uhr Obacht geben muss auf die Madame. Klar, es gibt dann halt auch keine Pflegegeld mehr für uns, aber die Madame ist ver­sorgt. Doch das ist wohl eine Vision unter vielen.

Kat­e­gorie: 



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