Pflegeperson vs. Intensivkind

P
Krank sein und Pfle­ge­per­son eines Inten­siv­kin­des, nun die­se Ver­ein­bar­keit ist für mich immer noch eine span­nen­de Fra­ge. Wie soll das gehen? Aktu­ell füh­le ich mich gera­de nur etwas ange­schla­gen, aber wenn es mich ganz erwischt wie mei­nen Nach­barn, der mit Fie­ber im Bett liegt und nicht mehr in die Senk­rech­te kommt. Was kann man dann machen, damit das Kind auch wei­ter­hin ver­sorgt ist?

Punkt eins heißt: Ver­hin­de­rungs­pfle­ge. Klar, geht doch, aber irgend­wie fühlt man sich, na ja, soll das ein Witz sein? Die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge beträgt 1432 Euro (wer auch immer sich sol­che Zah­len aus­denkt) und die soll dann das gan­ze Jahr über lang rei­chen, aber ein “Pfle­ge­jahr” hier­bei sind 28 Tage, also man darf die 1432 Euro nur in 28 Tagen aus­ge­ben. Hat man in 28 Tagen das Geld nicht auf­ge­braucht, ver­fällt der Rest. Dabei steht für mich noch die Fra­ge, heißt 28 Tage jetzt 28 x 24 Stun­den oder 28 x ein Pfle­ge­ein­satz. Außer­dem, bei uns wird wohl der Betrag nicht mal für 5 Tage aus­rei­chen, wegen des übli­chen Stun­den­satz vom Kin­der­kran­ken­pfle­ge­dienst, Und den bräuch­ten wir dann, allein schon wegen dem Absau­gen, Kanü­len­ver­sor­gung etc., auch rund um die Uhr.

Punkt zwei wäre: Das Kind in die Kli­nik schaf­fen. Muss denn das sein? Auch hier­für, wenn es wegen Aus­fall der Pfle­ge­per­son ist, gibt es einen Satz für Kurz­zeit­pfle­ge auch von über 1400 Euro oder auch die Mög­lich­keit des voll­sta­tio­nä­ren Auf­ent­hal­tes, weil die Lebens­si­tua­ti­on zu hau­se nicht mehr führ­bar ist. Dabei stellt sich für mich die Fra­ge: Wird bei der Kurz­zeit­pfle­ge dann auch die Beatmungs­zeit und der Auf­ent­halt auf der Inten­siv­sta­ti­on mit ein­ge­rech­net, also die Behand­lungs­pfle­ge. Wenn ja, ich glaub, da reicht der Satz knapp einen Tag.

Punkt drei: Die Mut­ter des Kin­des muss die Pfle­ge über­neh­men. Raus aus der Arbeit mit unbe­zahl­ten Urlaub und rein in die Pfle­ge. Den Net­to-Ver­dienst­aus­fall könn­te man bei Kas­se gel­tend machen. Wie viel? Kein Plan

Am liebs­ten wäre mir ja, wenn man beim Aus­fall der Pfle­ge­per­son von einem Kanü­len­kind der Pfle­ge­dienst ein­fach auf­ge­stockt wer­den kann, da es ja größ­ten­teils Behand­lungs­pfle­ge ist und jemand rund um die Uhr Obacht geben muss auf die Madame. Klar, es gibt dann halt auch kei­ne Pfle­ge­geld mehr für uns, aber die Madame ist ver­sorgt. Doch das ist wohl eine Visi­on unter vielen.

Kate­go­rie: 



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by dirkstr

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