Schwere der Behinderung proportional zur Menge an Klagen

Mich würde mal inter­essieren, ob es eine Unter­suchung gibt oder gab, die einen Zusam­men­hang versucht(e) herzustellen: Müssen Schwer­be­hin­derte häu­figer Wider­spruchsver­fahren bis zum Gericht bestre­it­en als Behin­derte mit niedrigerem Grad der Behinderung? 

Bei uns habe ich den Ein­druck, ich müsste dazu “Ja” sagen. Denn wir ste­hen jet­zt vor den näch­sten zwei Wider­spruchsver­fahren: bei der Pflegestufe und dem Ther­a­pi­es­tuhl für die Kindertagesstätte. Warum? Die Pflegekasse hat auf­grund des Gutacht­en vom MDK die Höher­stu­fung der Pflegestufe abgelehnt (von der II. in die III.) für die Lady. Die Kinderärztin vom MDK hat mas­siv Minuten gestrichen und somit reicht es nicht für die Pflegestufe III.

Warum sollte denn ein Inten­siv- und Liegekind mit Inten­sivpflegeaufwand, mit Grad der Behin­derung von 100%, ein­schießen­der Spastik, keine Entwick­lung, blind, mit häu­figem Erbrechen etc. die III zuste­hen? Leis­tun­gen wie Trans­fer von Bett in den Ther­a­pi­es­tuhl oder Dusche wer­den über­haupt nicht anerkan­nt. Schein­bar kön­nen durch­schnit­tlich entwick­elte Kinder im Alter von 2 1/2 Jahren auch nicht allein auf­ste­hen, nicht laufen und sich nicht in einen Stuhl set­zen oder in die Dusche krabbeln.

Ich bin sprach­los über den MDK in Jena. Doch damit man nicht nur ein Wider­spruchsver­fahren alleine hat, müssen es min­destens zwei sein und so kommt die näch­ste Ablehnung der Krankenkasse: der Ther­a­pi­es­tuhl für den Kinder­garten. Die Krankenkasse fühlt sich für diese notwendi­ge Ver­sorgung nicht zuständig, aber sie haben es auch nicht an den von ihnen gedacht­en zuständi­gen Kos­ten­träger weit­ergeleit­et und damit sind sie weit­er­hin zuständig, zumin­d­est, wenn man das Sozialge­set­zbuch ernst nimmt. Die Ablehnung ist sog­ar ohne Rechts­belehrung, somit muss man wohl gegenüber den Patien­ten nicht mal mehr die Form wahren.

Aber neben diesen haben wir auch Erfolg: das Son­nen- und Regen­dach wie auch der Regen­schutz für den Rehabug­gy und die Ther­a­piemat­te haben sie genehmigt im Wider­spruchsver­fahren. Was heißt dies: dran bleiben, dran bleiben. Neben­bei ste­hen noch zwei Dinge aus: die Bet­tau­flage und eine Lagerungss­chlange. Doch die Lagerungss­chlange wer­den wir neu verord­nen lassen, da wir jet­zt erfuhren, dass hier das falsche Hil­f­s­mit­tel verord­net wurde. Ich zäh­le mal zusam­men: Also zur Zeit eine Klage gegen die Stadt Jena wegen Aberken­nung des Mehrbe­darfs, drei Wider­spruchsver­fahren bei der Kranken- bzw. Pflegekasse. Hinzu kommt jet­zt der Wider­spruch gegen die Erhe­bung der vollen KiTa-Gebühr für den inte­gra­tiv­en Kindergarten.

Ich hoffe, ich habe nichts vergessen, ach so, wir warten seit über 16 Monate auf die Genehmi­gung oder Ablehnung ein­er Nahrungsson­de­nen­twöh­nungs­ther­a­pie in Graz. Ach so, die Orthe­sen für die Füße haben sie genehmigt, mal ganz ohne Wider­spruch. Weit­er­führen­des zum Ther­a­pi­es­tuhl im Kinder­garten auf REHAkids.de: Wie kämpfe ich um Hil­f­s­mit­tel? Kinder­garten­stuhl, Ablehnung Zweit­stuhl für Kita

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