Schwere der Behinderung proportional zur Menge an Klagen

S

Mich wür­de mal inter­es­sie­ren, ob es eine Unter­su­chung gibt oder gab, die einen Zusam­men­hang versucht(e) her­zu­stel­len: Müs­sen Schwer­be­hin­der­te häu­fi­ger Wider­spruchs­ver­fah­ren bis zum Gericht bestrei­ten als Behin­der­te mit nied­ri­ge­rem Grad der Behinderung? 

Bei uns habe ich den Ein­druck, ich müss­te dazu “Ja” sagen. Denn wir ste­hen jetzt vor den nächs­ten zwei Wider­spruchs­ver­fah­ren: bei der Pfle­ge­stu­fe und dem The­ra­pie­stuhl für die Kin­der­ta­ges­stät­te. War­um? Die Pfle­ge­kas­se hat auf­grund des Gut­ach­ten vom MDK die Höher­stu­fung der Pfle­ge­stu­fe abge­lehnt (von der II. in die III.) für die Lady. Die Kin­der­ärz­tin vom MDK hat mas­siv Minu­ten gestri­chen und somit reicht es nicht für die Pfle­ge­stu­fe III.

War­um soll­te denn ein Inten­siv- und Lie­ge­kind mit Inten­siv­pfle­ge­auf­wand, mit Grad der Behin­de­rung von 100%, ein­schie­ßen­der Spas­tik, kei­ne Ent­wick­lung, blind, mit häu­fi­gem Erbre­chen etc. die III zuste­hen? Leis­tun­gen wie Trans­fer von Bett in den The­ra­pie­stuhl oder Dusche wer­den über­haupt nicht aner­kannt. Schein­bar kön­nen durch­schnitt­lich ent­wi­ckel­te Kin­der im Alter von 2 12 Jah­ren auch nicht allein auf­ste­hen, nicht lau­fen und sich nicht in einen Stuhl set­zen oder in die Dusche krabbeln.

Ich bin sprach­los über den MDK in Jena. Doch damit man nicht nur ein Wider­spruchs­ver­fah­ren allei­ne hat, müs­sen es min­des­tens zwei sein und so kommt die nächs­te Ableh­nung der Kran­ken­kas­se: der The­ra­pie­stuhl für den Kin­der­gar­ten. Die Kran­ken­kas­se fühlt sich für die­se not­wen­di­ge Ver­sor­gung nicht zustän­dig, aber sie haben es auch nicht an den von ihnen gedach­ten zustän­di­gen Kos­ten­trä­ger wei­ter­ge­lei­tet und damit sind sie wei­ter­hin zustän­dig, zumin­dest, wenn man das Sozi­al­ge­setz­buch ernst nimmt. Die Ableh­nung ist sogar ohne Rechts­be­leh­rung, somit muss man wohl gegen­über den Pati­en­ten nicht mal mehr die Form wahren.

Aber neben die­sen haben wir auch Erfolg: das Son­nen- und Regen­dach wie auch der Regen­schutz für den Reha­bug­gy und die The­ra­pie­mat­te haben sie geneh­migt im Wider­spruchs­ver­fah­ren. Was heißt dies: dran blei­ben, dran blei­ben. Neben­bei ste­hen noch zwei Din­ge aus: die Bett­auf­la­ge und eine Lage­rungs­schlan­ge. Doch die Lage­rungs­schlan­ge wer­den wir neu ver­ord­nen las­sen, da wir jetzt erfuh­ren, dass hier das fal­sche Hilfs­mit­tel ver­ord­net wur­de. Ich zäh­le mal zusam­men: Also zur Zeit eine Kla­ge gegen die Stadt Jena wegen Aberken­nung des Mehr­be­darfs, drei Wider­spruchs­ver­fah­ren bei der Kran­ken- bzw. Pfle­ge­kas­se. Hin­zu kommt jetzt der Wider­spruch gegen die Erhe­bung der vol­len KiTa-Gebühr für den inte­gra­ti­ven Kindergarten.

Ich hof­fe, ich habe nichts ver­ges­sen, ach so, wir war­ten seit über 16 Mona­te auf die Geneh­mi­gung oder Ableh­nung einer Nah­rungs­son­den­ent­wöh­nungs­the­ra­pie in Graz. Ach so, die Orthe­sen für die Füße haben sie geneh­migt, mal ganz ohne Wider­spruch. Wei­ter­füh­ren­des zum The­ra­pie­stuhl im Kin­der­gar­ten auf REHA​kids​.de: Wie kämp­fe ich um Hilfs­mit­tel? Kin­der­gar­ten­stuhl, Ableh­nung Zweit­stuhl für Kita

Über den Autor

Kommentar

by dirkstr

Kategorien

Neueste Beiträge

pflegezirkus