Wat’nen nu? Ist das behinderte Kind nun ein Schadensfall oder sind es die Ausgaben. Sie erinnern sich vielleicht an die Geschichte um Emil, ein Junge, der schon im Brauch der Mama die Republik Österreich verklagt. Der Grund ist eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshof in Österreich, wonach das Wort Schaden mit der Behinderung und den “Kosten” dieser in Verbindung gebracht wurde. Wie nun, jetzt meinen Juristen, das Kind selbst wurde nie als Schaden bezeichnet.
Auch wenn das Kind nicht als Schaden bezeichnet worden sei, aber wenn man bei den Lebenskosten, die von den “normalen” Lebenserhaltungskosten, von Schaden spricht, ändert sich irgendwie nichts dabei. Es zeigt eben die Denkweise auf, die in Deutschland auch nicht gerade unbekannt ist, bei Behinderung von Schadensfall zu sprechen. Eine Denkweise, die sich zum Beispiel schnell vom Begriff “Unfall” herleiten lässt. Er ist durch den Unfall geschädigt worden. Oder eben an sich, wenn man ein Gesundheitswesen durch Versicherungen aufbaut. Tritt der Versicherungsfall, also der Schadensfall, ein, bezahlt sie. Natürlich lagert sich der Fall in Österreich noch etwas anders. Bei dem Rechtsfall in Österreich geht es eben um einen Diagnostik-Fehler in der Schwangerschaft. Die Behinderung wurde nicht erkannt und die Eltern hatten somit den “Schaden”, was heißt, hätten sie es gewusst, so hätten sie das Kind abgetrieben. Dabei könnte aber noch ein dritter Gedanke eine Rolle spielen: Das Leben mit einem behinderten Kind wird zu einen “Schadensfall”. Die Eltern reiben sich durch die schwierige Lebenssituation auf, die Pflege, die Entscheidungen für dessen Gesundheit überfordern sie. Fallen sie dadurch ins Burn-Out, so sind sie psychisch “geschädigt”. Sicherlich, es liegt nicht am Kind, sonden an der fehlenden Unterstützung in der Gesellschaft.