Private versichert: Nicht gleich erste Wahl

P

Dass die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung nicht immer die bes­te Wahl ist, also die­se Absi­che­rung auch ihre Schwä­chen hat, wird nicht nur bemerkt im Ärz­te­blatt, son­dern erfah­ren häu­fig auch Eltern von behin­der­ten Kin­dern, wenn es zum Bei­spiel um die Hilfs­mit­tel geht. Der unter­zeich­ne­te „Kata­log“ sehe den einen oder ande­ren „Son­der­fall“ wie Sitz­scha­le nicht vor, womit die Fra­ge der Kulanz der Ver­si­che­rung ins Spiel kommt, wenn es klappt.

Pri­vat Kran­ken­ver­si­chert, sicher­lich, es mag den einen oder ande­ren Vor­teil geben, nicht nur im bil­li­ge­ren Tarif gegen­über der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se, doch, so erfah­re ich immer wie­der, dass Eltern mei­nen, hät­ten sie es mit dem behin­der­ten Kind vor­her gewusst, dann wären sie in der Gesetz­li­chen geblie­ben. Kurio­ser­wei­se erfuhr ich letz­ten Som­mer von einer Fami­lie, bei der auch das Kind die glei­che abbau­en­de Erkran­kung hat, wie unser Madame mit der glei­chen Pro­gno­se eben, dass die­se die Hos­piz­pfle­ge für das Kin­der­hos­piz zah­len. „Inter­pre­tie­ren“ die nun den ver­meint­li­chen Sinn und Anspruch auf die Hos­piz­pfle­ge falsch oder die „gesetz­li­che“ BKK? Oder ist Hos­piz­pfle­ge all­ge­mein eine Kulanzleistung?

Über den Autor

Kommentar

by dirkstr

Kategorien

Neueste Beiträge

pflegezirkus