Heute war eine Erörterung über die einstweiligen Anordnung beim Landessozialgericht in Erfurt, wo die Rechtsvertreter beider Parteien anwesend waren. Das Ergebnis: die Leistungen zum Lebensunterhalt werden mir als Zuschuss gewährt, somit nicht mehr als Darlehen 🙂 . Dieses soll jetzt für alle beurlaubten Studierenden (wohnhaft in Jena) gelten in Härtefällen. Dann warte ich mal auf die Post in den nächsten Tagen oder Wochen, um es schwarz auf weiß zu haben und hoffe diese Story hat jetzt hiermit ihr Ende gefunden.