Die Paketannahme des Hauses VII

“All­t­agssprach­lich wird als Nach­bar regelmäßig der Bewohn­er des angren­zen­den (Ein­fam­i­lien­haus-) Grund­stücks beze­ich­net. … Auf der anderen Seite gel­ten in städtis­chen Miets- und Mehrfam­i­lien­häusern nur die Bewohn­er ein­er anderen Woh­nung im sel­ben Haus als Nach­barn, in sehr großen Wohnan­la­gen sog­ar nur die Bewohn­er der nahegele­ge­nen — ins­beson­dere auf der­sel­ben Etage befind­lichen — Woh­nun­gen, aber nicht die Bewohn­er der angren­zen­den Häuser und schon gar nicht der Inhab­er eines dort betriebe­nen Geschäfts.” Ober­lan­des­gericht Düs­sel­dorf, (AZ: I‑18 U 163/06) http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2007/I_18_U_163_06urteil20070314.html

So definiert sich in einem Urteil vom Ober­lan­des­gericht die Nach­barschaft in einem Rechtsstre­it um die Paketabliefer­ung bei einem “Nach­bar”. Wir haben den ersten Advent und ger­ade zur Wei­h­nacht­szeit wird der Paket­di­enst für viele wieder ein guter Fre­und wer­den. Die Fam­i­lie ist weit gestreut über die Repub­lik und wartet auf ein kleines Präsent oder aber man kauft, auf­grund des Zeit­man­gels, eh lieber im Inter­net ein. Und da wird es schon kri­tisch, wenn unser Paket dann im Neben­haus abgegeben wird. Der dor­tige Mieter, bezieht man sich auf das Zitat, zählt dem­nach nicht mehr zum Nach­bar, ein­schränk­end würde ich sog­ar sagen, weil man vielle­icht nicht mal dessen Gesicht kennt.

Und das Prob­lem sei dann, wie man beim ARD:Ratgeber Recht erfahren kann: Ist das Paket beim Nach­bar, so sei der Paket­di­enst nicht mehr dafür zuständig, egal was mit dem Paket passiere. Erre­icht man also seinen Nach­bar nicht mehr, heißt es wohl nach dieser Philoso­phie: Pech gehabt! Schlecht ist es aber auch, wenn man sein Paket erst nach 14 Tagen bekommt, eben weil man sich nie trifft. Das übliche Rück­gaberecht beim Ver­sand­han­del ist futsch, genau­so kann dann einem eher die erste Mah­nung ins Haus geflat­tert kom­men, wenn man per Rech­nung bestellt hat, als man die Wahre erhält. Aber selb­st als Pake­tan­nehmer sollte man diese Aus­sage auch ernst nehmen. Schließlich möchte man nicht noch seinen Nach­bar hin­ter­her ren­nen, der drei Eta­gen über einem wohnt oder zwei Stock weit­er weg. Denn dieser Ärg­er kann auch auf einem selb­st zurück fall­en. Bei uns kann es schnell passieren, dass wir in die Klinik müssen. In dem Fall muss sich der Nach­bar schon gedulden kön­nen. Macht er es nicht, tja, dann sind Unter­stel­lun­gen schnell zur Hand, ins­beson­dere wenn dann noch der Inhalt vom Paket defekt ist. Man selb­st kann dafür nichts, doch wie soll man es glaub­haft machen. Doch sehe wir dies nicht so pes­simistich. Denn zu über 95% ver­lief bish­er unsere Pake­tan­nahme für den Nach­barn reibengs­los. Sie wur­den rechtzeit­ig abge­holt. Die 5% sind dem ver­schuldet, denn man noch das Paket hin­ter­her tra­gen musste, weil man jet­zt nun doch für länger die Woh­nung verlässt.

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