Die Paketannahme des Hauses VII

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“All­tags­sprach­lich wird als Nach­bar regel­mä­ßig der Bewoh­ner des angren­zen­den (Ein­fa­mi­li­en­haus-) Grund­stücks bezeich­net. … Auf der ande­ren Sei­te gel­ten in städ­ti­schen Miets- und Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern nur die Bewoh­ner einer ande­ren Woh­nung im sel­ben Haus als Nach­barn, in sehr gro­ßen Wohn­an­la­gen sogar nur die Bewoh­ner der nahe­ge­le­ge­nen — ins­be­son­de­re auf der­sel­ben Eta­ge befind­li­chen — Woh­nun­gen, aber nicht die Bewoh­ner der angren­zen­den Häu­ser und schon gar nicht der Inha­ber eines dort betrie­be­nen Geschäfts.” Ober­lan­des­ge­richt Düs­sel­dorf, (AZ: I‑18 U 16306) http://​www​.jus​tiz​.nrw​.de/​n​r​w​e​/​o​l​g​s​/​d​u​e​s​s​e​l​d​o​r​f​/​j​2​0​0​7​/​I​_​1​8​_​U​_​1​6​3​_​0​6​u​r​t​e​i​l​2​0​0​7​0​3​1​4​.​h​tml

So defi­niert sich in einem Urteil vom Ober­lan­des­ge­richt die Nach­bar­schaft in einem Rechts­streit um die Pake­tab­lie­fe­rung bei einem “Nach­bar”. Wir haben den ers­ten Advent und gera­de zur Weih­nachts­zeit wird der Paket­dienst für vie­le wie­der ein guter Freund wer­den. Die Fami­lie ist weit gestreut über die Repu­blik und war­tet auf ein klei­nes Prä­sent oder aber man kauft, auf­grund des Zeit­man­gels, eh lie­ber im Inter­net ein. Und da wird es schon kri­tisch, wenn unser Paket dann im Neben­haus abge­ge­ben wird. Der dor­ti­ge Mie­ter, bezieht man sich auf das Zitat, zählt dem­nach nicht mehr zum Nach­bar, ein­schrän­kend wür­de ich sogar sagen, weil man viel­leicht nicht mal des­sen Gesicht kennt.

Und das Pro­blem sei dann, wie man beim ARD:Ratgeber Recht erfah­ren kann: Ist das Paket beim Nach­bar, so sei der Paket­dienst nicht mehr dafür zustän­dig, egal was mit dem Paket pas­sie­re. Erreicht man also sei­nen Nach­bar nicht mehr, heißt es wohl nach die­ser Phi­lo­so­phie: Pech gehabt! Schlecht ist es aber auch, wenn man sein Paket erst nach 14 Tagen bekommt, eben weil man sich nie trifft. Das übli­che Rück­ga­be­recht beim Ver­sand­han­del ist futsch, genau­so kann dann einem eher die ers­te Mah­nung ins Haus geflat­tert kom­men, wenn man per Rech­nung bestellt hat, als man die Wah­re erhält. Aber selbst als Paketan­neh­mer soll­te man die­se Aus­sa­ge auch ernst neh­men. Schließ­lich möch­te man nicht noch sei­nen Nach­bar hin­ter­her ren­nen, der drei Eta­gen über einem wohnt oder zwei Stock wei­ter weg. Denn die­ser Ärger kann auch auf einem selbst zurück fal­len. Bei uns kann es schnell pas­sie­ren, dass wir in die Kli­nik müs­sen. In dem Fall muss sich der Nach­bar schon gedul­den kön­nen. Macht er es nicht, tja, dann sind Unter­stel­lun­gen schnell zur Hand, ins­be­son­de­re wenn dann noch der Inhalt vom Paket defekt ist. Man selbst kann dafür nichts, doch wie soll man es glaub­haft machen. Doch sehe wir dies nicht so pes­si­mi­stich. Denn zu über 95% ver­lief bis­her unse­re Paket­an­nah­me für den Nach­barn rei­bengs­los. Sie wur­den recht­zei­tig abge­holt. Die 5% sind dem ver­schul­det, denn man noch das Paket hin­ter­her tra­gen muss­te, weil man jetzt nun doch für län­ger die Woh­nung verlässt.

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by dirkstr

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