OnlineTalk zur Richtlinie Intensivpflegegesetz IPreG

Hey, und mit dem Inten­sivpflegege­setz geht es weit­er. Jet­zt ist die Erst­fas­sung der Richtlin­ie dazu raus. Die kommt vom G‑BA, der sich auch mehrere Expert:innen und Betrof­fene dazu ange­hört hat.

Ob da was gelun­gen ist, was uns als Fam­i­lie mit außerklin­is­ch­er Inten­sivpflege bet­rifft. Hm, ja, vielle­icht, vielle­icht auch nicht.

Zumin­d­est gibt es dazu mor­gen, de 26. Novem­ber 2021 um 17 Uhr ein Onlinetalk. Wie und was, das erfahrt ihr auf der Web­seite von MAIK online.

Seit ihr betrof­fen, ob als Fam­i­lie oder selb­st oder als Pflegekraft oder als Ärzt:in. Dann macht euch einen Ein­druck darüber, was es bedeuten kann.

Ich selb­st erlebe weit­er­hin ein Bauch­schmerz, füh­le mich unsich­er mit diesem Inten­sivpflegege­setz (IPreG) und dieser Richtlinie.

Denn für uns ist die Frage, wer­den hier für uns neue Baustellen eröffnet, zum Beispiel, ob jemand auf die Idee kommt, dass unsere IntensvLa­dy von der Beat­mung entwöh­nt wer­den kann, ob sie ihre Tra­chealka­nüle loswer­den könnte.

Das eine läuft unter Wean­ing, das andere unter Dekanülierung.

Sie kann es nicht und ich hoffe, es reicht, wenn wir es ein­mal ärztlich doku­men­tieren, klarstellen und es nicht noch am Sozial­gericht ver­han­deln müssen.

Und jet­zt ich möchte ich noch, hier und jet­zt, bedanken an die Men­schen, die ver­sucht haben, auf diese Richtlin­ie, deren Schreibprozess. Ein Dank geht beson­ders an den Vere­in INTEN­SIVkinder zuhause e.V. und an Inten­sivleben Kas­sel e.V.

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