Intensivpflegegesetz — ein Gesetz für 0,03 Prozent der Bevölkerung

I

Am Frei­tag, den 19.11, war es so weit. Der Gemein­sa­me Bun­des­aus­schuss (G‑BA) hat die ers­te „Voll­endung“ der Richt­li­nie zum Inten­siv­pfle­ge­ge­setz (IPreG) bekannt gege­ben. Laut der Quel­le KAI folgt der Text nach.

IPreG — was ist das?

Eini­ge Politiker:innen mein­ten, wir bräuch­ten ein Gesetz zur Rege­lung der außer­kli­ni­schen Inten­siv­pfle­ge für gut 27.000 schwer kran­ke Menschen.

Dies ent­spricht 0,03 Pro­zent der Bevöl­ke­rung in Deutsch­land. Weit ent­fernt von 1 Prozent.

Bis­her war die außer­kli­ni­sche Inten­siv­pfle­ge gere­gelt über das Gesetz zur Häus­li­chen Kran­ken­pfle­ge im Sozi­al­ge­setz­buch und deren Richt­li­nie.

Einer der Grün­de sei die gewoll­te Qua­li­täts­si­che­rung in die­ser Pfle­ge­ar­beit und weil bei vie­len beatme­ten (alten) Men­schen kei­ne Ent­wöh­nung von der Beatmung aus­rei­chend ein­ge­lei­tet wur­de — genannt Weaning.

Gute Grün­de? Jupp und Nein. Es gibt häu­fig gute Grün­de, die bei Geset­zes­in­itia­ti­ven geäu­ßert wer­den, die in den Vor­der­grund gestellt werden.

Bei jeder Geset­zes­in­itia­ti­ve steht die Fra­ge, was sind die Hin­ter­grün­de? Wer will das Gesetz? Wel­che Aus­wir­kung ist damit beab­sich­tigt? Wel­che Aus­wir­kung wer­den /​wur­den nicht bedacht?

IPreG für weit weniger als 0,03 Prozent der Bevölkerung

Beim IPreG wur­den Aus­wir­kun­gen auf noch klei­ne­re Grup­pe von den 0,03 Pro­zent nicht bedacht: Kin­der, Jugend­li­che und Erwach­se­ne mit­ten im Leben, die mit Hil­fe der außer­kli­ni­sche Inten­siv­pfle­ge eine gute Lebens­qua­li­tät erreichen.

Sie brau­chen Pfle­ge­fach­kräf­te zu Hau­se, die ihnen hel­fen, mit der Beatmung, ein Tra­cheo­sto­ma oder schwe­rer Epi­lep­sie zu leben, das Leben zu gestalten.

Beatmung ist ein Hilfs­mit­tel zur Lebens­si­che­rung und schützt vor wei­te­rer Beein­träch­ti­gun­gen. Beatmung dient nicht der Leid­ver­län­ge­rung, son­dern min­dert ein leid­vol­les Gesche­hen in pal­lia­ti­ven Situa­tio­nen. Dies so weit, dass das Leben lebens­wert für die /​den Erkrank­ten wird.

Vie­le beatme­te Men­schen sind in kei­ner pal­lia­ti­ven Lebens­si­tua­ti­on.

Bevor ent­schie­den wird, ob Kin­der, Jugend­li­che oder Erwach­se­ne eine Lang­zeit­be­atmung bekom­men, wer­den vie­le ande­re Optio­nen abge­wo­gen und auch bedacht, ob es ein Leid ver­län­gert, ver­schärft oder nicht.

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Beatmungs­ven­til hin­ter Roll­stuhl bei der Intensivpflege

Das ist eine schwie­ri­ge Entscheidung.

Auch wenn jede chro­ni­sche, nicht heil­ba­re Erkran­kung den Cha­rak­ter von pal­lia­tiv in sich trägt, ist es kei­ne pal­lia­ti­ve Lebens­si­tua­ti­on. Ver­glei­che es mit Jugend­li­chen mit Dia­be­tes Typ 1.

Seit Beginn die­ses Geset­zes IPreG habe ich mein Zwei­fel und auch Angst, denn Tat­sa­che soll auch sein: Es soll geprüft wer­den, ob der Wohn­ort des Men­schen mit außer­kli­ni­scher Inten­siv­pfle­ge pas­send sei, ob sie oder er dort aus­rei­chend qua­li­ta­tiv ver­sorgt wird.

Intensivpflege und (k)eine Wahl des Wohnortes

Ent­schei­dung über dei­nen Wohn­ort, wenn du außer­kli­ni­sche Inten­siv­pfle­ge brauchst, liegt dann bei einer Insti­tu­ti­on, der Kran­ken­kas­se. Nicht bei dir.

Wie wirk­sam wird da ein Wider­spruch sein, wenn der Medi­zi­ni­sche Dienst der Kran­ken­kas­se (MD) und die Kran­ken­kas­se meint, du musst ins Heim, weil die Inten­siv­pfle­ge nicht gesi­chert sei? Muss dies sofort geschehen?

Kann der Pfle­ge­dienst oder der Betrof­fe­ne die Pfle­ge­qua­li­tät noch nach­bes­sern oder sogar sagen: Trotz allem, ich möch­te Zuhau­se bleiben.

Du willst nicht ins Heim? Hat dein Wider­spruch auf­schie­ben­de Wir­kung oder wirst du zunächst zwangs­ein­ge­wie­sen und wenn dein Wider­spruch erfolg­reich ist … Ja, dann sind dein Pfle­ge­dienst oder dei­ne Pfle­ge­fach­kräf­te weg.

Ab ins Heim soll Pflegekräfte … ah Kosten sparen

Für die Kran­ken­kas­sen kann eine Ein­rich­tung güns­ti­ger sein, denn du bist nicht mehr 1:1 betreut.

Für dich als Schwer­kran­ker bedeu­tet es, mal 3 Punkte:

  • Wenn dein:e Bettnachbar:in und du eine lebens­be­droh­li­che Kri­se habt, dann muss sich die Pfle­ge­fach­kraft ent­schei­den, wenn sie zuerst ver­sorgt. Der ande­re wird even­tu­ell ster­ben (Beatmung ver­sagt) oder wei­te­re gesund­heit­li­che Pro­ble­me haben. Blö­der wird es noch, wenn eine Pfle­ge­fach­kraft drei Inten­siv­pa­ti­en­ten versorgt:
  • Dei­ne Mobi­li­tät kann vor­bei sein. Ver­giss es, dass dein Inten­siv­kind zur Schu­le kann oder du dei­ne Freund:innen außer­halb des Pfle­ge­hei­mes tref­fen kannst. Dafür braucht es eine 1:1 — Pflege.
  • Du hast als Eltern oder Betrof­fe­ner kei­ne Ent­schei­dung mehr, ob du mit der Pfle­ge­fach­kraft klar­kommst oder nicht. Stimmt die Che­mie zwi­schen euch nicht, dann liegt es an der Pfle­ge­fach­kraft, ob sie kün­digt. Du musst dadurch und gege­be­nen­falls mit Gewalt in der Pfle­ge rechnen.

Abbau der außerklinischen Intensivpflege

Eine Inten­ti­on die­ses Geset­zes, so erscheint es mir, ist der Abbau der außer­kli­ni­schen Intensivpflege.

Ich stim­me zu, es gibt Men­schen mit Beatmung und/​oder Tra­cheo­sto­ma, wo die Ent­wöh­nung von der Beatmung nicht ein­ge­lei­tet wur­de. Doch liegt hier die Ursa­che nicht an den Anbie­tern die­ser Pfle­ge­ar­beit für die­se Schwerkranken.

Eine Ursa­che liegt an der Kli­nik, wo kei­ne ordent­li­che Ent­wöh­nung gestar­tet wur­de, weil es zeit­auf­wen­dig ist und damit unwirtschaftlich.

Eine wei­te­re Ursa­che ist der feh­len­de pal­lia­tiv-medi­zi­ni­sche Ansatz, wo im Vor­feld mit den Pati­en­ten über den Aus­gang medi­zi­ni­scher Ein­grif­fe gespro­chen wird und deren Alter­na­ti­ven wie Symptomkontrolle.

Mit 80 Lebens­jah­ren mit der Beatmung und hoher Immo­bi­li­tät sein Leben zu been­den, ist nicht jedem sein Wille.

Aber für jun­ge Men­schen mit Mus­kel­er­kran­kun­gen bedeu­tet die Beatmung Leben. Sie sorgt für ein erfüll­tes Leben, wenn sie ihren Wohn­ort wäh­len, an der Uni stu­die­ren und Freun­de im Club tref­fen können.

Lebens­qua­li­tät darf nicht denen vor­be­hal­ten sein, die frei sind von Krank­heit, die frei sind von Behinderung.

Behin­de­rung ist auch eine Defi­ni­ti­on dafür, wo die Gesell­schaft Bar­rie­ren setzt und die Teil­ha­be nur einer Men­schen­grup­pe vor­hält und eine ande­re ausschließt.

Behin­de­rung kann einen jeden tref­fen. Ob sie oder er Soldat:in ist und schwer ver­letzt wird. Ob du einen schwe­ren Unfall hast oder eine Erkran­kung dich und dein Leben ein­schrän­ken kann.

Wir haben hier kei­ne Macht darüber.

Des­halb fra­ge ich mich, ob die Gesetzgeber:innen den­ken, sie sind frei davon? Ihnen könn­te es nicht pas­sie­ren. Sie schrei­ben auch die Geset­ze für sich und ihrer Fami­lie, für ihre Kinder.

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by dirkstr

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