Tracheostoma und Intensivkind: Wer darf absaugen

Es würde vieles vere­in­fachen, wenn ein­fach ein „jed­er“ beim Inten­sivkind absaugen kön­nte oder dürfte. Doch es ist nicht. Absaugen darf

  • die Ärztin / der Arzt
  • die Gesund­heits- und Kinder-/Krankenpflegerin (nach Del­e­ga­tion vom Arzt)
  • wir selb­st als Sorgeberechtigte
  • Altenpflegekräfte, wenn sie über eine Zusatzqual­i­fika­tion ver­fü­gen (mit Del­e­ga­tion vom Arzt)
  • die / der Tra­cheostom­a­trägerIn selb­st, wenn sie / er dazu in der Lage ist
  • geschulte Logopädin­nen / Ergo- und Phys­io­ther­a­peutIn­nen (nach Del­e­ga­tion vom Arzt?) -> siehe bei L.O.G.O.P.A.E.D.I.S.C.H

Eine wichtige Voraus­set­zung beim Inten­sivkind ist noch, dass sie ein­willigt, wer sie absaugt. Da die Lady es nicht äußern kann, übernehmen wir diese Zus­tim­mung. In der Zeitschrift „beat­met leben“ 5 / 2014 habe ich let­ztens den Artikel „Fach­pflege ohne Aus­bil­dung“ gele­sen über medi­zinisch ungel­ernte Kräfte in der Betreu­ung von beat­meten Patien­ten. Eine Lösungssuche für das Dilem­ma „Pflegenot­stand“. Denn der Fachkräfte­man­gel in der Pflege macht es schw­er geeignetes Pflegeper­son­al zu find­en für die Ver­sorgung von tra­cheotomierten und / oder beat­meten Menschen.

Der Vorschlag: Das medi­zinisch ungel­ernte / ger­ing qual­i­fizierte Per­son­al, zum Beispiel Erzieher, wird in qual­i­fizieren­den hoch inten­siv­en Kursen mit The­o­rie und Prax­is in dem Bere­ich Beat­mung geschult. Diese Schu­lun­gen müssen dann regelmäßig wieder­holt wer­den. Ich finde es einen guten Lösungsansatz, ins­beson­dere wenn diese Kurse eine Anerken­nung haben.

Die Kurse soll­ten beinhalten

„ein solides, auf Erken­nung und Behand­lung von Kom­p­lika­tio­nen aus­gerichtetes prak­tisch ori­en­tiertes Train­ing“ (aus: Aring, Dr. Christoph. Fach­pflege ohne Aus­bil­dung in beat­met leben 5/2014 S. 23)

und darauf abzielen

„neben den tech­nis­chen Fer­tigkeit­en in simulierten Szenar­ien die wichtig­sten Sit­u­a­tio­nen zu trainieren, und zwar in regelmäßi­gen zeitlichen Abstän­den“ (aus. ebd.).

Voraus­set­zung sei für den Ein­satz geschul­ter nicht-medi­zinis­ch­er Fachkräfte, dass der (kleine) Patient schon langjährig beat­met und somit in der Beat­mung sta­bil ist. Die sich wieder­holen­den indi­vidu­ellen Prob­leme in der Beat­mung, beim Tra­cheostoma und dem endo­tra­chealen Absaugen sind bekannt.

Für mich stellt sich dann noch die Frage, in wie weit bei Behand­lungs­fehlern die jew­eilige Beruf­shaftpflicht der niedrig qual­i­fizierten Kräfte greift oder müssen die sorge­berechtigten Ange­höri­gen oder der Patient selb­st die geschul­ten Kräfte von der Haf­tung frei stellen? Schwierig.

Bei steigen­den Fachkräfte­man­gel in der Kinder-/Krankenpflege wäre dies ein Weg, um die ambu­lanten Ver­sorgun­gen der Betrof­fe­nen abzu­sich­ern. Zu bedenken wäre, ob von Seit­en der Kos­ten­träger dann nicht die Idee entste­ht, die Beat­mungs- und Tra­cheostom­apflege sei Laienpflege und kön­nte prob­lem­los von den Ange­höri­gen über­nom­men wer­den. Die Notwendigkeit eines Inten­sivkrankenpflege­di­enst beste­ht nicht.

Ander­er­seits würde ich mir eine inten­sive Schu­lung in dieser Form für die Ange­höri­gen wün­schen. Die Kosten soll­ten dafür die Kranken- und Pflegekassen übernehmen.

2 Kommentare

  • Hal­lo Dirk, ich teile deinen Gedanken zum The­ma absaugen. Es ist immer wieder sehr über­raschend wie oft eine gel­ernte Fachkraft nach der “alten” Meth­ode absaugt. Ich bekomme einen Hals, wenn ich sehe wie beim Absaugen herumgerührt und gestochert wird in der Kanüle. Und wenn man die Fachkraft darauf hin­weist, dass dies schon länger so nicht prak­tiziert wird, erhält man schnip­pige Antworten: „Das mache ich schon immer so…“.
    Es muss eine gute, Bun­desweit ein­heitliche, Schu­lung zu dem The­ma durchge­führt werden.
    Und generell würde ich auss­chließen wollen, dass das RICHTIGE Absaugen eine Laien­ar­beit ist. Man kann hier­bei vieles falsch machen und den Zus­tand des Patien­ten neg­a­tiv bee­in­flussen. Es geht ja auch um Tra­cheostom­apflege, Kanülen­wech­sel, Inhala­tion, Abhören der Lunge, Beurteilung der Atmung und Deu­tung der Atemgeräusche, Ver­hal­ten im Notfall…
    Viele Grüße Sascha

  • Hal­lo Sascha,

    eine bun­desweit ein­heitliche Schu­lung wird es sicher­lich nicht (so schnell) geben — ein guter Schritt ist, wenn es in anerkan­nten Leitlin­ien fix­iert ist. Ich muss da mal auf die Suche gehen …

    Wenn man erfahrene Pflegekräfte kri­tisiert, so meine Erfahrung, ist deren Erfahrung und Kön­nen wertzuschätzen und anzufü­gen: Schau mal, du saugst auf die Art ab, doch für uns und XX gilt diese Tech­nik. Er ist so gewöh­nt und es ist für ihn am wenig­sten belas­tend. Pflege­fachkräfte arbeit­en auch mit Tech­niken, die sie in den ver­schieden­sten Pfle­ge­si­t­u­a­tio­nen sich “angewöh­nt” haben, da sie dort am effek­tivsten waren oder es eine Not­fall­si­t­u­a­tion erforderte. Wird deut­lich, dass die Pflege­fachkräfte häu­fig nicht nach euren Bedürfnis­sen absaugen, so prüft doch die Pflege­s­tandards eures Pflege­di­en­stes und schafft eventuell einen indi­vidu­ellen Pflege­plan zur Tra­chaelpflege- und ver­sorgung (wenn nicht schön geschehen). Dann kann man noch auf diesen ver­weisen mit dem Argu­ment, dies zusam­men mit der PDL / Team­leitung gemein­sam erar­beit­et zu haben.

    Mit Gruß, Dirk

Von dirkstr

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