Das Pflegebett — Mein Arbeitsplatz: Heben und Tragen

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Irgend­wann stellt sich die Fra­ge, ab wann es mit dem Heben und Tra­gen eines “Lie­ge­kin­des” vor­bei ist bei einem selbst. Je grö­ßer und je schwe­rer das Kind wird, so wird die­se Fra­ge immer aku­ter, aber meist stellt sie sich schon, wenn das Kind in ein schul­fä­hi­ges Alter kommt. Man braucht dazu nur auf das Rumo­ren eini­ger Fah­rer vom Fahr­dienst hören: Ab der Schu­le ist Roll­stuhl­pflicht. Na so eng wird es nicht gese­hen, denn so ist die­ses “Urteil” auch von den Kos­ten­trä­gern und des­sen “Gut­ach­tern” abhän­gig und die Leu­te vom Fahr­dienst, die haben sich bei so man­cher Fir­ma zu fügen, sonst, ja sonst heißt schnell: Wir haben ein paar Mil­lio­nen Arbeits­lo­se, so hört man. 

Doch geht es hier­bei nicht um Bequem­lich­keit, son­dern um das Recht auf Arbeits­schutz. Heben und Tra­gen, da gibt es Gren­zen, wie viel die Frau, der Mann und die Schwan­ge­re anhe­ben darf, wie häu­fig am Tag, pro Stun­de und wie lan­ge (Meter wie auch Zeit). Die Gren­zen, die kom­men nicht irgend­wo­her, son­dern haben sich auch gezeigt, eben weil das Heben und Tra­gen über den Rücken geht und die­ser lei­det dar­un­ter. Ein Pro­blem, was vie­le als Fol­ge ken­nen, ist der Band­schei­ben­vor­fall. Möch­te jemand mög­lichst lan­ge in sei­nem Job blei­ben, so soll­te er die Gren­zen ken­nen, aber auch wie man rich­tig hebt.

Ich als Pfle­ge­per­son, mein Arbeits­platz ist ja das “Pfle­ge­bett”, möch­te nicht mög­lichst lan­ge in mei­nen Job blei­ben, son­dern ich muss es sogar. Mein Aus­fall bedeu­tet nicht nur Krank­heits­kos­ten für das Gesund­heits­we­sen, son­dern auch der Weg­fall vom Pfle­ge­geld. Ich muss mir dann, wenn mei­ne Frau nicht ein­sprin­gen kann, Hil­fe ein­kau­fen und dies kann teu­er wer­den. Denn das Pfle­ge­geld für ein Kind wie unse­res wür­de für die Grund­pfle­ge nicht aus­rei­chen und solan­ge man nicht so wenig besitzt, wie als wür­de man Grund­si­che­rung bekom­men, so wird es auch nichts rich­ti­ges mit der Hil­fe zur Pfle­ge vom Amt. Aber, und dies ist ein Pro­blem in der Pfle­ge, ein Mensch hebt und trägt sich nicht, wie es im Lehr­buch beschrie­ben wird. Manch­mal muss man schnell han­deln, es schießt eine Spas­tik ein oder sie wirft den Kopf nach hin­ten. Das Resul­tat sind Fehl­hal­tun­gen und die gehen meist über den Rücken.

Aber zurück zum Fahr­dienst und der Roll­stuhl ab der Schu­le ist bei man­chen wohl ein Pro­blem. Dabei soll­te sogar der Fahr­dienst dar­auf bestehen, denn schließ­lich müss­te er auch Inter­es­se haben, dass sei­ne Ange­stell­ten einen mög­lichst nied­ri­gen Krank­heits­stand haben. Die Phi­lo­so­phie, wel­cher Ange­stell­ter auf Arbeits­schutz besteht, sagt der Fir­ma Ciao, funk­tio­niert nur bis zu einem gewis­sen Grad und hin­zu ent­steht so ein gesamt­wirt­schaft­li­cher Scha­den. Denn die Kran­ken­kos­ten für den Betrof­fen müs­sen wir alle zah­len und dies wird sicher­lich in Zah­len spür­bar sein, da nun mal ein kaput­ter Rücken bekannt­lich nicht die Lebens­er­war­tung senkt, son­dern eher den Hil­fe­be­darf anhebt und wenn alle älter werden …

Und wor­in liegt das Pro­blem, einen Roll­stuhl samt Kraft­kno­ten für den Fahr­dienst zu befür­wor­ten? In den Kos­ten? Nun, der Roll­stuhl wird eh gebraucht, ob es nun ein Jahr spä­ter ist, macht kei­nen gro­ßen Unter­schied. Der Fahr­dienst wird teu­rer, da nun ein Roll­stuhl­trans­port bezahlt wer­den muss. Aber dafür geht ein Teil der Dop­pel­ver­sor­gung flö­ten, je nach Fall sind dann kei­ne zwei Sitz­scha­len, kei­ne zwei Reha­bug­gys mehr not­wen­dig. Aber mit Mathe­ma­tik soll­te man dem Recht auf Teil­ha­be eh nicht zu sehr nahe tre­ten, denn dann könn­te dies gesam­te Recht ein Nein erhal­ten, eben weil die Inte­gra­ti­on Geld kos­tet. Was zählt in die­sem Augen­blick, ist doch, dass für alle das anstren­gen­de Tra­gen und Heben mög­lichst ver­mie­den wird. Schließ­lich dürf­te die Frau nur 15 Kilo kurz tra­gen und der Mann um die 25 (ein­ma­lig auch mehr, abzüg­lich und erschwe­rend ist aber die Kör­per­hal­tung; sie­he Quel­len unten).Ein Schul­kind, gut genährt, liegt da drüber.

Aber das Gewicht ist nicht das ein­zi­ge, es ist auch die Grö­ße. Denn wer schon mal 1,30 Meter aus einem Auto geho­ben hat, weiß schnell: Ger­ne macht man es nicht. Hin­zu besteht auch eine Ver­let­zungs­ge­fahr oder der/​die Getra­ge­ne bekommt durch die unsanf­ten Berüh­run­gen Schmer­zen. Etwas, was zu ver­mei­den wäre. Hin­zu kommt es immer wie­der vor, dass die Reha­au­to­sit­ze nicht rich­tig fest­ge­schnallt wer­den beim Fahr­dienst, zum Teil aus Unkennt­nis der Fah­rer oder Fah­re­rin­nen. Es ent­steht also ein Sicher­heits­ri­si­ko zu Las­ten des Kin­des und dies sogar bei einem leich­ten Auf­fahr­un­fall. Ist ein Sach­be­ar­bei­ter gegen die Ver­sor­gung mit dem Roll­stuhl und den ent­spre­chen­den Trans­port dafür, so soll­te man wohl am bes­ten eine “Orts­be­ge­hung” machen, wo der “Ent­schei­dungs­trä­ger” mal selbst Hand anle­gen kann, also das Kind aus dem Auto­sitz in den Reha­bug­gy oder Roll­stuhl heben muss und die­sem die fol­gen­de Schrift in die Hand drü­cken: alles palet­ti — Beur­tei­lung der Arbeits­be­din­gun­gen beim Las­ten­trans­port (wenn auch nicht direkt auf Men­schen bezo­gen) bzw. Hand­lungs­an­lei­tung zur Beur­tei­lung der Arbeits­be­din­gun­gen beim Heben und Tra­gen von Las­ten (LV 9) 

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by dirkstr

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