Das Pflegebett — Mein Arbeitsplatz: Heben und Tragen

Irgend­wann stellt sich die Frage, ab wann es mit dem Heben und Tra­gen eines “Liegekindes” vor­bei ist bei einem selb­st. Je größer und je schw­er­er das Kind wird, so wird diese Frage immer akuter, aber meist stellt sie sich schon, wenn das Kind in ein schulfähiges Alter kommt. Man braucht dazu nur auf das Rumoren einiger Fahrer vom Fahr­di­enst hören: Ab der Schule ist Roll­stuhlpflicht. Na so eng wird es nicht gese­hen, denn so ist dieses “Urteil” auch von den Kos­ten­trägern und dessen “Gutachtern” abhängig und die Leute vom Fahr­di­enst, die haben sich bei so manch­er Fir­ma zu fügen, son­st, ja son­st heißt schnell: Wir haben ein paar Mil­lio­nen Arbeit­slose, so hört man. 

Doch geht es hier­bei nicht um Bequem­lichkeit, son­dern um das Recht auf Arbeitss­chutz. Heben und Tra­gen, da gibt es Gren­zen, wie viel die Frau, der Mann und die Schwan­gere anheben darf, wie häu­fig am Tag, pro Stunde und wie lange (Meter wie auch Zeit). Die Gren­zen, die kom­men nicht irgend­woher, son­dern haben sich auch gezeigt, eben weil das Heben und Tra­gen über den Rück­en geht und dieser lei­det darunter. Ein Prob­lem, was viele als Folge ken­nen, ist der Band­scheiben­vor­fall. Möchte jemand möglichst lange in seinem Job bleiben, so sollte er die Gren­zen ken­nen, aber auch wie man richtig hebt.

Ich als Pflegeper­son, mein Arbeit­splatz ist ja das “Pflege­bett”, möchte nicht möglichst lange in meinen Job bleiben, son­dern ich muss es sog­ar. Mein Aus­fall bedeutet nicht nur Krankheit­skosten für das Gesund­heitswe­sen, son­dern auch der Weg­fall vom Pflegegeld. Ich muss mir dann, wenn meine Frau nicht ein­sprin­gen kann, Hil­fe einkaufen und dies kann teuer wer­den. Denn das Pflegegeld für ein Kind wie unseres würde für die Grundpflege nicht aus­re­ichen und solange man nicht so wenig besitzt, wie als würde man Grund­sicherung bekom­men, so wird es auch nichts richtiges mit der Hil­fe zur Pflege vom Amt. Aber, und dies ist ein Prob­lem in der Pflege, ein Men­sch hebt und trägt sich nicht, wie es im Lehrbuch beschrieben wird. Manch­mal muss man schnell han­deln, es schießt eine Spastik ein oder sie wirft den Kopf nach hin­ten. Das Resul­tat sind Fehlhal­tun­gen und die gehen meist über den Rücken.

Aber zurück zum Fahr­di­enst und der Roll­stuhl ab der Schule ist bei manchen wohl ein Prob­lem. Dabei sollte sog­ar der Fahr­di­enst darauf beste­hen, denn schließlich müsste er auch Inter­esse haben, dass seine Angestell­ten einen möglichst niedri­gen Krankheits­stand haben. Die Philoso­phie, welch­er Angestell­ter auf Arbeitss­chutz beste­ht, sagt der Fir­ma Ciao, funk­tion­iert nur bis zu einem gewis­sen Grad und hinzu entste­ht so ein gesamtwirtschaftlich­er Schaden. Denn die Krankenkosten für den Betrof­fen müssen wir alle zahlen und dies wird sicher­lich in Zahlen spür­bar sein, da nun mal ein kaput­ter Rück­en bekan­ntlich nicht  die Lebenser­wartung senkt, son­dern eher den Hil­febe­darf anhebt und wenn alle älter werden …

Und worin liegt das Prob­lem, einen Roll­stuhl samt Kraft­knoten für den Fahr­di­enst zu befür­worten? In den Kosten? Nun, der Roll­stuhl wird eh gebraucht, ob es nun ein Jahr später ist, macht keinen großen Unter­schied. Der Fahr­di­enst wird teur­er, da nun ein Roll­stuhltrans­port bezahlt wer­den muss. Aber dafür geht ein Teil der Dop­pelver­sorgung flöten, je nach Fall sind dann keine zwei Sitzschalen, keine zwei Rehabug­gys mehr notwendig. Aber mit Math­e­matik sollte man dem Recht auf Teil­habe eh nicht zu sehr nahe treten, denn dann kön­nte dies gesamte Recht ein Nein erhal­ten, eben weil die Inte­gra­tion Geld kostet. Was zählt in diesem Augen­blick, ist doch, dass für alle das anstren­gende Tra­gen und Heben möglichst ver­mieden wird. Schließlich dürfte die Frau nur 15 Kilo kurz tra­gen und der Mann um die 25 (ein­ma­lig auch mehr, abzüglich und erschw­erend ist aber die Kör­per­hal­tung; siehe Quellen unten).Ein Schulkind, gut genährt, liegt da drüber.

Aber das Gewicht ist nicht das einzige, es ist auch die Größe. Denn wer schon mal 1,30 Meter aus einem Auto gehoben hat, weiß schnell: Gerne macht man es nicht. Hinzu beste­ht auch eine Ver­let­zungs­ge­fahr oder der/ die Getra­gene bekommt durch die unsan­ften Berührun­gen Schmerzen. Etwas, was zu ver­mei­den wäre. Hinzu kommt es immer wieder vor, dass die Rehaau­tositze nicht richtig fest­geschnallt wer­den beim Fahr­di­enst, zum Teil aus Unken­nt­nis der Fahrer oder Fahrerin­nen. Es entste­ht also ein Sicher­heit­srisiko zu Las­ten des Kindes und dies sog­ar bei einem leicht­en Auf­fahrun­fall. Ist ein Sach­bear­beit­er gegen die Ver­sorgung mit dem Roll­stuhl und den entsprechen­den Trans­port dafür, so sollte man wohl am besten eine “Orts­bege­hung” machen, wo der “Entschei­dungsträger” mal selb­st Hand anle­gen kann, also das Kind aus dem Autositz in den Rehabug­gy oder Roll­stuhl heben muss und diesem die fol­gende Schrift in die Hand drück­en: alles palet­ti — Beurteilung der Arbeits­be­din­gun­gen beim Las­ten­trans­port (wenn auch nicht direkt auf Men­schen bezo­gen) bzw. Hand­lungsan­leitung zur Beurteilung der Arbeits­be­din­gun­gen beim Heben und Tra­gen von Las­ten (LV 9) 

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