Intesivkind zu Hause: Lernen Sie die Pflege!

Tracheotomie im PuppenwagenSie wollen mit Ihrem schw­er kranken Inten­sivkind nach Hause oder Sie sind mit einem Pflege­di­enst Zuhause: Ler­nen Sie die Pflege, die kom­plette von Ihrem Inten­sivkind. Sei es das Windeln wech­seln, sondieren von Nahrung, Füt­tern und die gesamte Behand­lungspflege wie das Absaugen über die Tra­chealka­nüle, das Absaugen über den Mund oder über die Nase, sei es die Bedi­enung eines zen­tralen Venenka­theters, das Anstöpseln der Infu­sion­slö­sung oder der par­enteralen Ernährung, der Ver­bandswech­sel vom Port, die Beatmungspflege.

Jet­zt höre ich einen Auf­schrei viel­er besorgter Eltern oder Ange­höri­gen. Die Behand­lungspflege, das geht nicht, an die Tra­chealka­nüle traue ich mich nicht ran, an den zen­tralen Venen­zu­gang, da höre ich nur die Arzt­stimme. Oh nein, wenn da was schief geht, ich kön­nte es mir nie verzei­hen. Ich höre Ihre Bedenken, ich kenne ich Bedenken, Ihre eventuelle Angst. Ich kenne Ihre hohe Achtung vor dieser medi­zinis­chen Inten­sivther­a­pie und sie ist wichtig. Ich achte dies, aber lassen Sie mich dazu eine Frage stellen: Wollen Sie für Ihr Kind die beste Pflege, eine Pflege mit hoher Qual­ität zu Hause?

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Tracheostoma und Intensivkind: Wer darf absaugen

Es würde vieles vere­in­fachen, wenn ein­fach ein „jed­er“ beim Inten­sivkind absaugen kön­nte oder dürfte. Doch es ist nicht. Absaugen darf

  • die Ärztin / der Arzt
  • die Gesund­heits- und Kinder-/Krankenpflegerin (nach Del­e­ga­tion vom Arzt)
  • wir selb­st als Sorgeberechtigte
  • Altenpflegekräfte, wenn sie über eine Zusatzqual­i­fika­tion ver­fü­gen (mit Del­e­ga­tion vom Arzt)
  • die / der Tra­cheostom­a­trägerIn selb­st, wenn sie / er dazu in der Lage ist
  • geschulte Logopädin­nen / Ergo- und Phys­io­ther­a­peutIn­nen (nach Del­e­ga­tion vom Arzt?) -> siehe bei L.O.G.O.P.A.E.D.I.S.C.H

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Pflegende Angehöriger nur Kümmerer oder mehr als das

Ich bin eine einge­tra­gene Pflegeper­son und bei „good-care.de“ wurde mein Rolle erweit­ert oder eingeschränkt. Je nach dem, welche Blick­winkel ich ein­nehmen will: Ich sei ein Küm­mer­er. Als Laienpflegekraft pflege ich nicht, son­dern küm­mere mich, denn als Laie in der Pflege würde ich nicht das unter Pflege ver­ste­hen, was die pro­fes­sionellen Pflege­fachkräfte als Pflege ansehen.

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Krankenkasse vs. Häusliche Kinderkrankenpflege: Wenn es um die Stunden geht

Wieder­holt erlebe oder höre ich von dem “Kampf” viel­er Fam­i­lien mit ihrer Krankenkasse um die Genehmi­gung der ärztlich verord­neten Pfleges­tun­den oder den gewün­scht­en Kinderkrankenpflege­di­enst. Wenn die Krankenkasse wirk­lich Kosten sparen will, so meine Ver­mu­tung, wäre ein “gemein­samer” Weg sinnvoll.

Die Häus­liche Kinderkrankenpflege wie auch die außerklin­is­che häus­liche Inten­siv-Krankenpflege wird gerne als kosten­in­ten­siv bew­ertet. Dies mag sein, wenn man es als einzel­nen Posten in der Krankenkasse betra­chtet. Diese Leis­tung wird pro Pfleges­tunde abgerech­net und dazu kön­nte noch die Anfahrt berech­net wer­den. Oder anders, es bedarf mehrere einzelne gesunde Ver­sicherte im Monat, um die Pflege eines Inten­siv­pa­tien­ten im gle­ichen Zeitraum zu finanzieren. Kranken­ver­sicherun­gen sind Wirtschaft­sun­ternehmen, die Ein­nah­men soll­ten höher sein als die Aus­gaben oder wieder anders, das Pro­dukt “Kranken­ver­sicherung” sollte mit einem guten Gewinn verkauft wer­den. Schließlich möchte die Ver­sicherung von ihren Pro­duk­ten “leben können”.

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Lungenentzündung@home

Zuerst war es der Start mit der Sauer­stof­f­gabe in der Nacht — die Ursache ist nun klar: Das Inten­sivkind hat eine Lun­genentzün­dung und so wie diese sich zeigt, gehört sie wohl in die Klinik oder sie ste­ht kurz davor.

Warum? Die Beat­mung ist schwieriger gewor­den, was bedeutet, die Sauer­stoff­sät­ti­gung im Blut ist unzure­ichend trotz der Sauer­stof­f­gabe. Doch sorgte eine größere Tra­chealka­nüle für Abhil­fe wie auch ein strenges Inhala­tion­ss­chema und ein Antibiotikum.

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Kinderkrankenpflege: Müssen Eltern Behandlungspflege durchführen

Auf der Web­seite von carekonzept wird die Frage beant­wortet: Wann müssen Ange­hörige die Behand­lungspflege durch­führen. Die Antwort sei ein­fach: Ange­hörige müssen dies nicht, da man sie nicht zwin­gen könne. Hört sich doch pos­i­tiv an, aber so ein­fach ist es in der häus­lichen Kinderkrankenpflege nicht, so erzählt es mir meine Erfahrung.

Denn der erste Frage für die ambu­lante Kinderk­in­ten­sivkrankenpflege ist, wird denn die ärztliche Verord­nung von der Krankenkasse in ihrem Umfang anerkan­nt. Wie Umfang?

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(K)ein Weihnachtsgruß der BKK

Wenn am 24.12. Post von der Krankenkasse BKK für Heil­berufe kommt, so bin ich schon an sich mis­strauisch und als dann der Brief geöffnet war, war der Ärg­er per­fekt. Der Brief gibt die Auskun­ft, dass das Pflegegeld vom Inten­sivkind jet­zt mit der Behand­lungspflege ver­rech­net wird. Zumin­d­est sind die For­mulierun­gen so gestal­tet, dass wir dies schlussfol­gern müssen.

Behand­lungspflege und Pflegegeld? Ja, dies sind in unserem Gesund­heitswe­sen zwei ver­schiedene Dinge. Die Behand­lungspflege in der häus­lichen Krankenpflege ist eine Leis­tung, die ist nur gibt, wenn eine ärztliche Behand­lung gesichert oder durchge­führt wer­den soll über einen Pflege­di­enst. Das Pflegegeld gibt es für die Grundpflege, also der Pflege wie das Waschen, das Wick­eln oder das Füttern.

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Krankenkasse: Kommunikation und Wartezeit

Über den Leis­tungsspiegel ein­er Krankenkasse wird der eine zufrieden sein, der andere hat so seine Sor­gen. Uns treibt eher hier die Sorge umher, ob denn die Kom­mu­nika­tion hin zur Kasse mit Brief & Co. so wirk­lich funktioniert.

Denn so warten wir immer noch auf ein Antwortschreiben zum Wider­spruch für den let­zten Kinder­hos­piza­ufen­thalt in diesem Som­mer. Denn das The­ma „Die Ablehnung der Hos­pizpflege“ hat sich immer noch nicht im Guten für uns gelöst. Trotz der neuen bun­desweit­en Rah­men­vere­in­barung über Hos­pizpflege wird diese immer noch nicht genehmigt.

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Intensivkind & Pflegedienst: Der Start I.

Gut zwei Wochen sind rum und sie hat­ten es schon gar nicht mehr geglaubt, dass von der Krankenkasse irgen­deine Post kommt, ohne nach zu fra­gen. Doch Ihre Stun­den an Pflege­di­enst, ob pro Tag, pro Woche oder eben Monat, sind genehmigt. Sie müssen jet­zt nicht mehr in die Klinik wegen der Infu­sion und Sie kön­nen  nachts wieder schlafen, da Ihr beat­meter Bub endlich eine sichere Überwachung hat, die schnell ein­greift, wenn die Beat­mung spin­nt oder er abge­saugt wer­den muss.

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