(K)ein Weihnachtsgruß der BKK

Wenn am 24.12. Post von der Krankenkasse BKK für Heil­berufe kommt, so bin ich schon an sich mis­strauisch und als dann der Brief geöffnet war, war der Ärg­er per­fekt. Der Brief gibt die Auskun­ft, dass das Pflegegeld vom Inten­sivkind jet­zt mit der Behand­lungspflege ver­rech­net wird. Zumin­d­est sind die For­mulierun­gen so gestal­tet, dass wir dies schlussfol­gern müssen.

Behand­lungspflege und Pflegegeld? Ja, dies sind in unserem Gesund­heitswe­sen zwei ver­schiedene Dinge. Die Behand­lungspflege in der häus­lichen Krankenpflege ist eine Leis­tung, die ist nur gibt, wenn eine ärztliche Behand­lung gesichert oder durchge­führt wer­den soll über einen Pflege­di­enst. Das Pflegegeld gibt es für die Grundpflege, also der Pflege wie das Waschen, das Wick­eln oder das Füt­tern.Unser Inten­sivkind bekommt auf­grund des Tra­cheostomas, der Beat­mung und der Epilep­sie eben die Behand­lungspflege verord­net und bish­er auch genehmigt.

Das Vol­u­men ist dabei nicht hoch und wir, die Eltern, übernehmen die Grundpflege selb­st. Doch seit dem Novem­ber 2010 ist uns wichtig, dass wir auch den Pflege­di­enst für die Grundpflege beauf­tra­gen kön­nen. Wir haben dafür unsere Pflegegeldleis­tung auf Kom­bi­na­tion­spflege umgestellt.

Und was ist jet­zt das Ergeb­nis? Die Krankenkasse meint in ihrem let­zten Schreiben, eben das, was am 24.12. bei uns im Briefkas­ten war, dass jet­zt die Leis­tun­gen der Pflegev­er­sicherung mit den beantragten Leis­tun­gen der Behand­lungspflege zusam­men­fall­en, so wie ich es verstehe.

Wie jet­zt? Das Schreiben gibt über die Details weit­er keine Auskun­ft, außer dass es auf die aktuelle Rechtssprechung des Bun­dessozial­gerichts hin­weist und danach wür­den 1,77 Stun­den am Tag „reine“ Grundpflege anfall­en. Also eine Deu­tung wäre, es wird uns jet­zt jeden Tag 1,77 Stun­den abge­zo­gen von der Behand­lungspflege, also egal, ob der Pflege­di­enst 10 Stun­den oder 14 Stun­den bei uns vor Ort ist.

Eine andere Deu­tung wäre, wenn wir jet­zt voll­ständig die Grundpflege abgeben wür­den an den Pflege­di­enst, dann wür­den uns jeden Tag, 1,77 Stun­den abge­zo­gen wer­den. Aber stim­mig ist dies auch nicht, denn:

a.) Das Urteil bezieht sich auf eine 24-stündi­ge Ver­sorgung mit einem Pflegedienst

b.) bei der Ver­sorgung hat­te der Pflege­di­enst die Grundpflege über­nom­men bis auf den hauswirtschaftlichen Teil

Wenn wir 10 Stun­den nur Pflege­di­enst nehmen, so müsste dann wohl run­terg­erech­net wer­den, was 1,77 Stun­den für 24 Stun­den, für 10 Stun­den bedeuten wür­den an Grundpflege: 40 — 50 Minuten.

Wir aber geben nur einzelne Leis­tun­gen der Grundpflege ab, wie z. B. ein­mal im Monat abendlichen Waschen an den Pflege­di­enst. Das große Paket an Grundpflege wird von uns selb­st über­nom­men, allein schon dadurch, weil zu den Zeit­en, in denen die „große“ Grundpflege anfällt, kein Pflege­di­enst vor Ort ist beim Inten­sivkind. Dies heißt auch, an den meis­ten Tagen im Monat macht der Pflege­di­enst eben keine Grundpflege.

Jet­zt ist natür­lich die Frage, was meint die Krankenkasse. Geht es um ein Kann, wenn wir jet­zt voll­ständig die Grundpflege abgeben wür­den oder wird hier von­seit­en der Kranken­ver­sicherung ein­fach das Pflegegeld ein­be­hal­ten und wir sollen am Ende noch um die 300 EUR monatlich draufzahlen. Dies für eine Pflegeleis­tung, die vom Pflege­di­enst gar nicht erbracht wird.

Dies, auch wenn wir pfle­gen­den Eltern alle Behand­lungspfleges­tun­den selb­st erbrin­gen, wenn der Pflege­di­enst ausfällt.

Dabei legt der fol­gende Beschluss des Sozial­gerichts Düs­sel­dorf vom 21.07.2010, Az. S 8 KR 116/10 ER dar, dass sehr wohl kein Pflegegeld mit der Behand­lungspflege ver­rech­net wird, wenn der Pflege­di­enst die Leis­tung gar nicht erbringt.

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