Verrechnung von nicht erbrachten Pflegeleistungen

Die Krankenkasse möchte, dass der Pflege­di­enst das Pflegegeld der Pflegestufe bekommt, doch erbringt er diese Leis­tung nicht. Ich frage nun.

Eine Frage ist für mich, wie kann ich dies benen­nen, wenn die Krankenkasse möchte, dass der Pflege­di­enst das Pflegegeld bekommt, da es mit der Behand­lungspflege ver­rech­net wird wie ich es in unserem Fall ver­ste­he. Aber der Pflege­di­enst erbringt keine Leis­tun­gen, wofür das Pflegegeld gezahlt wird. Also er ver­richtet die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Ver­sorgung nicht. Die Zuge­höri­gen übernehmen selb­st diese Leistungen.

In andere Bere­ichen ist es auch nicht möglich eine Leis­tung auf die Rech­nung zu set­zen, wenn diese gar nicht erbracht wurde, zumin­d­est ist dies meine Erfahrung.  Ich stimm zu, diese Dreiecks­beziehung im Sozial­we­sen ist etwas “Spezielles”, also die Krankenkasse bezahlt einen Dien­stleis­ter direkt, welch­er seine Leis­tung für einen Men­schen erbringt, der dies zusam­men mit seinem Arzt bei der Kasse beantragt hat.

Ob dies speziell ist oder nicht, kön­nte ich wiederum bezweifeln, aber deut­lich ist: Der Kunde, also bei dem die Leis­tung erbracht wird, ist irgend­wie auch wiederum nicht Kunde, denn seine Mit­sprache ist eingeschränkt, wie sich das Pro­dukt gestal­tet kann. Dies kann notwendig sein, da die Sozialka­ssen auf ihre Kosten acht­en müssen und z.B. nur eine Grund­ver­sorgung bezahlen möcht­en oder sollen.

Doch wie beze­ich­net man es, wenn eine „Sozialka­sse“ eine Leis­tung abech­net oder eben abrech­nen möchte bei einem Dien­stleis­ter, von dem sie gar nicht erbracht wird?

Ich freu mich über Deinen Kommentar

Kategorien

Pflegezirkus