kann der MDK nach Aktenlage entscheiden

Ja, der MDK kann ein Gutacht­en per Akten­lage erstellen, doch bein­hal­tet es jet­zt keine Entschei­dung gegenüber dem Patien­ten. Der MDK gibt ein Urteil nach seinen Wis­sen über die Sache ab und die Krankenkasse kann dies als Grund­lage nehmen, um ihre, hof­fentlich richtige, Entschei­dung zu tre­f­fen. Die Kasse ist dabei nicht an das Gutacht­en gebun­den, was nach unser­er Erfahrung immer ganz gerne überse­hen wird. Die Krankenkasse kön­nte zum Beispiel sich nicht nach dem MDK richt­en, wenn sie den Patien­ten nochmals ange­hört hat und neue Gesicht­spunk­te hinzu gekom­men sind.

Was aber hier als Frage bleibt, ist: Ab wann ist eine Entschei­dung per Akten­lage nicht mehr zuläs­sig? Ich denke mal, dies entschei­det sicher­lich der MDK selb­st nach Sich­tung der vorhan­de­nen Infor­ma­tio­nen über den Patien­ten oder der Sachlage.

Infos zur Frage liefert der MDK e.V. auf sein­er Web­seite selb­st.

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