Hilfsmittel und Sport ist kein Grundbedürfnis

Was denken Sie, schützt Sport die Gesund­heit? Ausgenom­men sei natür­lich der Leis­tungss­port oder so manch­er “Risikosport”. Und ist Sport ein Grundbedürf­nis des Men­schen? Nehmen wir für die Antwort das Beispiel der Ablehnung ein­er speziellen Prothese fürs Schwim­men von ein­er Krankenkasse, bestätigt durch zwei Instanzen am Sozial­gericht. Sport, nach deren Auf­fas­sung (Lan­dessozial­gericht Nor­drhein-West­falen — L 5 KR 84/07), ist kein Grundbedürf­nis. Aber schnei­det sich hier die Krankenkasse nicht selb­st ins “eigene Fleisch”. Da möchte sie, ich hoffe doch, möglichst gesunde Mit­glieder. Und Sport, so liest, hört man immer wieder in den Medi­en, wirkt aus­gle­ichend auf die Gesund­heit und schützt vor ver­schiede­nen gesund­heitlichen Prob­le­men bis hin vor Tumor­erkrankun­gen. Vor­raus­set­zung ist die regelmäßige Anwen­dung, zumin­d­est lehrt dies die Statistik. 

Also wenn dem so ist, dann müsste die Krankenkasse doch von sich aus den gehand­i­capten Patien­ten in solchen Aktiv­itäten beson­ders unter­stützend helfen, dass sie eben an Sport teil­nehmen kön­nen. Oder müssen wir an der gesund­heits­fördernde Eigen­schaft des Sportes etwas zweifeln? Schließlich, so fol­gt man der Logik, müsste klar sein: Treibt der “Kunde” im Gesund­heitswe­sen Sport, so ver­mei­det er weit­ere Krankenkosten. Dies ist sog­ar wirtschaftlich. Oder rech­net man nicht mit poten­tiell einges­parten Geldern? Aber da aktiv­er Sport sich nun mal nicht als Grundbedürf­nis in unserem Land zeigt, man kön­nte bei dem einen oder anderen Bürg­er sog­ar vom Gegen­teil reden, so gibt es eben keine Hil­fen von der Krankenkasse.

Bei dieser Sach­lage ist aber inter­es­sant für die Genehmi­gung der Hil­fen zum Aus­gle­ich ein­er Behin­derung oder ein­er Abwen­dung dieser, ab wann treibe ich Sport und wo endet die “nor­male” Bewe­gungsak­tiv­ität für die “Bewäl­ti­gung” des All­t­ags. Wenn ich jeden Tag  alle Wege, ob Einkauf und Job, mit dem Fahrrad bewältige, so läuft dies nicht unter Sport. Oder doch? Ein­deutig ist wohl Sport, wenn ich ohne eines “alltäglichen Ziels der Grundbedürfnisse” Rad fahre, son­dern wegen mein­er Gesund­heit und dem Bewe­gungs­bedürf­nis. Ein­deutiger wird es dann noch, wenn ich dazu die passende sportliche Klei­dung mir überziehe und es in mein­er Freizeit betreibe.

Doch hän­gen bleibt bei mir durch die Erfahrung: Bewe­gung ist ein Grundbedürf­nis. Warum dann nicht Sport? Ohne aus­re­ichende Bewe­gung fühlen wir uns nicht wohl. Es ist für viele sog­ar notwendig um kör­per­lich wie auch geistig in die “Gänge” zu kom­men. Somit bleibt nur die Annahme, Sport ist kein Grundbedürf­nis, da es die Masse des Volkes von sich aus nicht betreibt. Würde sie es, wäre es dann der Fall? Und müsste die Masse nicht gereizt wer­den, täglich, die Leis­tung ihres Kör­pers unab­hängig vom Job, son­dern für die Erhol­ung und dem Spiel, auszureizen?

Aber kom­men wir zu unserem Fall, der Entschei­dung der Krankenkasse, zurück. Hil­ft Sport der Gesund­heit, stützt sie und sorgt so für Leben­squal­ität, warum bezahlt sie dann die notwendi­gen Hil­fe wie die Prothese nicht? Schließlich läge es doch in ihrem wirtschaftlichen Inter­esse, auch wenn Sport nicht gle­ich eine bes­timmte Kranken­be­hand­lung mit ein­er speziellen Zielvor­gabe sichert, so sichert es doch die Gesund­heit ganzheitlich vom Kranken. Nun Ganzheitlichkeit ist in unser­er Medi­zin eine schwierige Angele­gen­heit, aber kön­nte man trotz­dem nicht vielle­icht einen unkon­ven­tionellen “Deal” mit dem Ver­sicherten abschließen? Die Kasse übern­immt die Mehrkosten, zumin­d­est einen guten Teil, ein­er solchen Prothese, um den “all­ge­meinen” Sport zu ermöglichen. Im Gegen­zug verpflichtet sich der Ver­sicherte für mehrere Jahre, dass er auch dem Sport nachge­ht. Eben als eine Art “ver­bürgtes” Bonus­pro­gramm. Hält sich der Ver­sicherte nicht dran, dann muss er die Kosten der Prothese übernehmen. Doch dies geht wohl nicht, entspricht nicht den üblichen Spiel­regeln der Bürokratie, der strik­ten Ausle­gung von Geset­zen. Und wo kämen wir den hin, wenn alle Behin­derte Zugang haben zu allen Lebens­bere­ichen des öffentlichen Lebens, wozu eben auch ein Schwimm­bad und dessen Wasser­beck­en zählt.

Aber eine inter­es­sante Frage bleibt für mich offen nach dem Urteil: Was wäre, wenn der Ver­sicherte regelmäßig Krankengym­nas­tik im Wass­er braucht. Vielle­icht hätte es dann mit der Genehmi­gung ein­er solchen Prothese geklappt, eben als Sicherung ein­er Krankenbehandlung.

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