Ob Reha oder Kur vs. Mitspracherecht

Bei einem Lan­dessozial­gericht­surteil in Hesse wurde das Mit­spracherecht bei der Krankenkasse zur Wahl der Rehak­linik bekräftigt. Ein Urteil, was in sein­er Grund­sät­zlichkeit und Gedanken vielle­icht auch hil­fre­ich sein kön­nte für die freie Wahl des passenden San­ität­shaus­es. Diese ste­ht ja näch­stes Jahr bei vie­len Patien­ten in Gefahr.

Doch bin ich beim Artiel auf imedo:Gesundheitsnews ein biss­chen ver­wirrt, nicht etwa weil das Akten­ze­ichen fehlt zu diesem Urteil, son­dern war ich mir beim Lesen nicht sich­er, ob es nun um eine Reha­bil­i­ta­tion­s­maß­nahme geht oder ein­er Kur. Bei­des unter­schei­det sich, so zumin­d­est ver­ste­he und lernte ich es.

Aber zuerst zum Akten­ze­ichen (L 1 KR 2/05 , Hes­sis­ches Lan­dessozial­gericht). Vielle­icht meinen Sie, liebe Leser, es sei nicht weit­er tragisch, wenn es nicht genan­nt wurde. Doch finde ich, es gehört bei einem Nachricht über ein Urteil ein­fach dazu, da man als Hil­fe­suchen­der bei ein­er solchen Frage nicht mehr lange weit­er suchen muss. Nicht jed­er Leser ist fit in der Recherche im Netz und manch­mal braucht man er oder sie es eben für den Anwalt oder für den Wider­spruch sofort.

Nun aber zum The­ma Kur und Rehamaß­nahme. Wie unter­schei­den sich eigentlich bei­de Begriffe, also darf man sie in einem “Atemzug” nen­nen? So wie manche Leute bei­de Begriffe gebrauchen, ist kein Unter­schied mehr zwis­chen diesen zu erken­nen. Aber an sich ist eine Kur eine vor­beu­gende Maß­nahme, wie bei Erschöp­fung, die durch den Erhol­ungsef­fekt für ein­er schw­eren kör­per­lichen oder seel­is­chen Krise schützen soll.  Zu ein­er Reha­bil­i­ta­tion­s­maß­nahme kommt es eben dann, wenn ein gesund­heitlich­er “Schaden” beste­ht, um die “Leis­tungs­fähigkeit” des Kranken wieder herzustellen oder um die Schä­den der Erkrankung möglichst wieder auszu­gle­ichen. Reha­bil­i­ta­tion eben, zumin­d­est ver­ste­he ich so diese Begriffe.

Ver­wirrend wird dies erst richtig, wenn man von Reha­bil­i­ta­tion­skur redet, wie in dem Urteil. Aber manch­mal lässt sich, ins­beson­dere bei schw­eren chro­nis­chen Erkrankun­gen, keine klare Lin­ie ziehen, da eine Maß­nahme vor ein­er Ver­schlechterung der Gesund­heit schützen kann, Erhol­ung bietet und gle­ichzeit­ig sog­ar eine frühere Leis­tungs­fähigkeit oder Gesund­heit wieder herstellt.

Als Eltern von einem chro­nis­chen kranken Kind wird dieser Unter­schied aber schnell deut­lich, wenn sie mit dem Kind in eine Rehak­linik fahren. Da, so unsere Erfahrung, geht es nicht um die Erhol­ung von einem selb­st, was ein­er Kur entspricht, son­dern es dreht sich alles um das Kind, um dessen Gesund­heit best­möglich wieder herzustellen und um die Behin­derung auszugleichen.

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