Elternbefragung und die Entlastungsangebote für die Familien

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Letz­tes Jahr wur­de vom Kin­der­netz­werk eine Stu­die vor­ge­stellt, die ver­sucht hat, die Pro­ble­me, Belas­tun­gen und büro­kra­ti­schen Hür­den her­aus zu arbei­ten. Der „Stu­di­en­ge­gen­stand“ waren die Fami­li­en mit einem chro­nisch kran­ken und /​oder behin­der­ten Kind. Davon gibt es rund zwei Mil­lio­nen Kin­der in Deutschland.

Auf der Sei­te aok-bv 1, die über die Fach­ta­gung mit der Stu­die berich­tet, wird her­aus gestellt, es gäbe zahl­rei­che Ange­bo­te für die Fami­li­en mit kran­ken /​behin­der­ten Kin­dern, die Eltern wüss­ten nur nicht dar­über Bescheid. Ja, es gibt Ange­bo­te, doch bin ich vor­sich­tig mit dem Wort „zahl­reich“. Die Ange­bots­pa­let­te ist für mich überschaubbar:

  • fami­li­en­ent­las­ten­de Dienste
  • Kin­der­kran­ken­pfle­ge­diens­te /​Pfle­ge­diens­te
  • Kin­der­hos­piz­diens­te /​Kin­der­hos­pi­ze
  • Tages­ein­rich­tun­gen wie Kita /​Schu­le
  • ambu­lan­te Frühförderung
  • Pfle­ge­hei­me /​Pfle­ge­ein­rich­tun­gen der Behindertenhilfe
  • Ange­bo­te der Selbst­hil­fe-/Ver­ei­ne, pri­va­te oder Behin­der­ten­hil­fe wie z.B. Feri­en­spie­le, „spe­zi­el­le“ Baby­sit­ter, Bera­tung, Begleitung
  • per­sön­li­ches Bud­get (Betrof­fe­ne wer­den selbst Arbeitgeber)

Angebote regional verschieden

Es gibt, wie eben auf­ge­zählt, eine Palet­te an Ange­bo­ten, doch sind die­se nicht in jeder Regi­on vor­han­den oder die ange­bo­te­ne Dienst­leis­tung ent­spricht nicht dem Benö­tig­ten. Zwei Beispiele:

a.) In der Bera­tung hat­te ich eine Fami­lie, die jede Woche eine drei­stün­di­ge Betreu­ung brauch­te, um mit dem Geschwis­ter­kind zum Sport fah­ren zu kön­nen. Dies war nicht umzu­set­zen, da

  • der fami­li­en­ent­las­ten­de Dienst nicht bereit war, dies Kind zu Hau­se zu betreu­en; sie hät­ten das Kind mit Behin­de­rung zu denen in die Ein­rich­tung fah­ren kön­nen, was logis­tisch aber nicht mög­lich war
  • der Pfle­ge­dienst nicht die per­so­nel­len Res­sour­cen hatte

b.) Eine ande­re Fami­lie such­te eine Unter­stüt­zung für Zuhau­se, was nicht funk­tio­nier­te, da

  • es kei­nen fami­li­en­en­tas­ten­den Dienst laut der Fami­lie regio­nal gab
  • Pfle­ge­diens­te auch kei­ne Res­sour­cen hatten

Zugangsvoraussetzungen

Um bestimm­te Dienst­leis­tun­gen oder Hil­fen zu bekom­men, braucht es in vie­len Fäl­len eine Vor­aus­set­zung zum Beispiel:

  • die amt­li­che Aner­ken­nung der Behinderung
  • eine Pfle­ge­stu­fe
  • eine bestimm­te Erkran­kung oder eine pas­sen­de Prognose

Es gibt wie­der­holt Betrof­fe­ne, die kei­nen Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis bean­tra­gen wür­den oder kein Pfle­ge­geld bekom­men. Dies auf­grund feh­ler­haf­ter /​feh­len­der Bera­tung, Scham, Unwis­sen­heit oder weil sie es nicht wol­len. Die Schwie­rig­keit, Leis­tun­gen zur Ent­las­tung zu erhal­ten, wird dadurch erschwert.

Wenn es um die Hil­fen von Pfle­ge­diens­ten, häus­li­che Kin­der­kran­ken­pfle­ge, oder Kin­der­hos­pi­zen geht, muss beach­tet wer­den: Die­se Hil­fen sind an Dia­gno­sen und deren Aus­wir­kun­gen gebun­den. Zum Bei­spiel, wer einen Kin­der­hos­piz­dienst in Anspruch neh­men will, des­sen Kind muss lebens­ver­kürzt erkrankt sein.

Finanzielle Belastung

Ein ande­rer Punkt, war­um es mit den Ent­las­tungs­an­ge­bo­ten unat­trak­tiv wer­den könn­te: Die Zuzah­lung zu den Hil­fen kann erheb­lich sein. Zum Bei­spiel sind die Leis­tun­gen der Pfle­ge­kas­se begrenzt auf einen monat­li­chen /​jähr­li­chen Betrag oder es wird das Ver­mö­gen /​Ein­kom­men her­an gezo­gen (bei der Ein­glie­de­rungs­hil­fe). Oder die­se Hil­fen müs­sen voll­stän­dig selbst finan­ziert wer­den wie ein Baby­sit­ter. Dies ist nicht för­der­lich für die Ent­las­tung der Fami­lie bei einem durch­schnitt­li­chen Ein­kom­men oder wenn das Geld wegen ande­ren Belas­tun­gen knapp ist. Wenn ein Eltern­teil wegen der Pfle­ge des chro­nisch kran­ken /​behin­der­ten Kin­des zu Hau­se bleibt, wird häu­fig das Pfle­ge­geld als Ein­kom­men gebraucht und steht für die Dienst­leis­ter, der Ent­las­tung nicht zur Verfügung.

Was wäre zu leisten

Es wäre zu dis­ku­tie­ren, ob Ent­las­tungs­an­ge­bo­te pri­mär als häus­li­che Leis­tung anzu­se­hen sind, somit die Hil­fen nach Hau­se kom­men. Die­se ent­las­ten­den und unter­stüt­zen­den Dienst­leis­tun­gen soll­ten zu kei­ner finan­zi­el­len Belas­tung füh­ren bei den Fami­li­en, da sie sonst nicht in den Umfang genutzt wer­den könn­ten, wie sie gebraucht wer­den. Der Aus­bau der Ent­las­tungs­an­ge­bo­te im länd­li­chen Raum soll­te und muss geför­dert wer­den aus mei­ner Sicht. Alter­na­tiv soll­te das per­sön­li­che Bud­get geför­dert wer­den, dass zumin­dest auf die­se Wei­se Unter­stüt­zung umge­setzt wer­den könnte.

Um die­se Ange­bo­te bei den betrof­fe­nen Fami­li­en bekann­ter zu machen, braucht es eine gute Auf­klä­rung an den Schnitt­stel­len, wo Fami­li­en ande­re Leis­tun­gen erhal­ten: Kin­der­ärz­te, Sozi­al­ar­beit in den Kli­ni­ken, Pfle­ge­kräf­te, Früh­för­de­rung, Heb­am­me (Nach­be­treu­ung), Selbst­hil­fe­grup­pen etc.

Weil eine sol­che Bera­tung sehr kom­plex und zeit­auf­wen­dig sein kann, da es nicht nur um die Ent­las­tung geht, wäre der Aus­bau und För­de­rung von Struk­tu­ren wie Betrof­fe­ne bera­ten Betrof­fe­ne. Denn eine gute Bera­tung erfor­dert ein Ver­ste­hen der beson­de­ren Situa­ti­on wie auch, der betrof­fe­nen Fami­li­en ein­fach mal zu zuhö­ren. Ein ers­ter Schritt zur Entlastung.

  1. http://​www​.aok​-bv​.de/​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​/​s​e​l​b​s​t​h​i​l​f​e​/​i​n​d​e​x​_​1​2​7​7​4​.​h​tml

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