Das Trauma, ein behindertes Kind

Es fällt mir schon immer schw­er zu glauben, dass allein die Tat­sache, man hat ein behin­dertes Kind, einem den “Boden unter den Füßen” weg zieht, man dadurch einen schw­eren “Schick­salss­chlag” erlei­det. Eine Antwort auf meinen Zweifel dazu habe ich auch jet­zt gefun­den in dem Satz:

“Das Trau­ma ist nicht eine Ein­wirkung eines Ereigniss­es auf ein Indi­vidu­um allein, vielmehr erhält es trau­ma­tis­che Rel­e­vanz erst durch die Wirkung und Bedeu­tung.” (S. 10. Hirsch, Math­ias. Das Kindes­opfer. Eine Grund­lage unser­er Kul­tur, Bib­lio­thek der Psy­cho­analyse. Psy­chosozial-Ver­lag. Gießen. 2006)

Das Ereig­nis, die “Geburt” des behin­derten Kindes, ist also nicht aus­re­ichend für das Trau­ma “Behin­derung”, denn es wäre mit Sicher­heit anders, wenn die Geburt eines behin­derten Kindes in der Kul­tur wie mit einem hohen Geschenk der Göt­ter gle­ich geset­zt wäre. Es wäre dann vielle­icht sog­ar ein Glücksmo­ment, man sei eine auser­wählte, beson­dere Per­son, die damit bedacht wurde. Nun, so manche “Sprüche”, wie, dass das behin­derte Kind sich nur beson­dere Eltern aus­sucht, gehen in diese Rich­tung. Doch heben sie nicht den Kon­flikt in unser­er Kul­tur auf, wonach Behin­derung Makel bedeutet und Leis­tungs­min­derung, let­z­tendlich auch der Auss­chluss aus der (famil­iären) Gemein­schaft, wie auch das fehlende Ver­ständ­nis beim Arbeit­ge­ber, den Sozialka­ssen und den Behör­den. Dies erzeugt sicher­lich dann die Wirkung ein­er seel­is­chen Erschüt­terung, wodurch die Behin­derung des Kindes ein Trau­ma wer­den kann, zumin­d­est in deren ständi­gen Nähe sich der einzelne Betrof­fene fühlt, eben da mit dem Kon­flikt ständig seine eige­nen Gren­zen belastet wer­den, und diese sog­ar darüber hinaus.

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