Vielleicht bekommen wir deshalb keine Hospizpflege bezahlt, weil die BKK die Kosten für die häusliche Behandlungspflege übernimmt. Denn so liest man von einem beinah “umgedrehten” Fall: Einem beatmeten Kleinkind mit sehr geringer Lebenserwartung, welches in eine Wohngemeinschaft für beatmete Kinder aus der Klinik verlegt wurde. Doch lebte es länger als die Prognose vorhersah und es brauchte wegen der Beatmung eine ständige pflegerische Beobachtung. Die Krankenkasse, die AOK Bayern, lehnte aber die volle Kostenübernahme der häuslichen Krankenpflege vom Pflegedienst ab. Die Begründung:
“Die aber verweist darauf, dass sie zwar für die Kostenübernahme bei einer Behandlungspflege, nicht aber bei einer ambulanten Sterbebegleitung zuständig sei.” aus: AOK will Beatmung vom Kleinkind nicht bezahlen. sueddeutsche.de: münchenextra. 30.04.09
Also, wenn die Prognose schlecht ist und Sterbebegleitung mit im Vordergrund steht, da man nur noch wenige Wochen zu überleben hat, so gäbe es demnach kein Anspruch mehr auf eine professionelle Krankenpflege. Geschlussfolgert daraus man fragen: Wenn ein Patient im Sterben liegt, welche ärztliche Therapie muss denn da noch gesichert werden? Kein Pflegedienst, obwohl gerade in dieser Phase häufig ein hoher Pflegeaufwand besteht, der nicht von den Angehörigen bewältigt werden kann.
Also um dies noch einmal den Punkt der AOK zu verdeutlichen:
“Die Kasse berief sich dabei auf ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), wonach das Kind “nach einem langen Krankenhausaufenthalt vom Pflegedienst zur Sterbebegleitung übernommen” worden sei.” ebd.
Sicherlich man muss bedenken, der Fall ist von 2002 und es stellt sich die Frage, was hier heute die spezialisierte Palliativversorgung (SAPV) abdecken könnte, wenn sie denn endlich richtig umgesetzt wird.
Doch blieb in dem Fall der Pflegedienst nicht auf den Kosten sitzen, sondern die Stadt München ging in Vorleistung. Jetzt möchte aber die Kommune das Geld, es sind über 140.000 Euro, von der Krankenversicherung zurück erstattet bekommen. Die Kasse weigere sich bisher, womit die Stadt nun die AOK Bayern verklagte vor dem Sozialgericht. Ein interessanter Fall.
Die Position der Stadt zeigt deutlich auf, warum hier, also auch beim Sterben, häusliche Krankenpflege erbracht werden musste:
“Es sei notwendig gewesen, dass ständig Fachpersonal anwesend war, um die immer wieder auftretenden Krampfanfälle medikamentös zu dämpfen und Komplikationen zu lindern. Zudem sei jederzeit ein Eingreifen der Pflegekraft erforderlich gewesen, etwa um die Atemwege frei von Schleim zu halten. Es sei ausschließlich um medizinische Betreuung zur Linderung der Beschwerden gegangen und nicht um die seelisch-geistige Betreuung eines sterbenden Menschen.” ebd.
Dieselbe Situation, wie sie auch bei uns Zuhause besteht, warum unsere Lady von einen Kinderkrankenpflegedienst mit betreut wird. Sicherlich, eine solche Versorgung hat seinen Preis, warum einige Krankenkassen hier auch immer wieder “Hürden bauen”, bis die passende Versorgung steht, wohl in der Hoffnung, die Eltern leisten es ohne.
Steht die Versorgung, so haben trotzdem viele Eltern Angst, ihr Anspruch auf den Pflegedienst könnte wieder streitig gemacht werden, wenn sie mehrere Stunden am Tag das Kind selbst betreuen würden. Oder aber die Krankenkasse versucht den Kinderkrankenpflegedienst der Familie streitig zu machen, möchte denen einen anderen Pflegedienst vorschreiben wegen des Preises. Ein billigerer Pflegedienst heißt aber auch, er hält womöglich nicht das notwendige Pflegefachpersonal vor. Pädiatrische Pflegekräfte hinzu fehlen in vielen Gebieten der Republik. Themen, die für eine ständige Unsicherheit sorgen bei den Familien, welche eh schon in einer stark belastenden Lebenssituation durch die häufigen Krisen des Intensivkindes sind.