Häusliche Krankenpflege oder Sterbebegleitung

H

Viel­leicht bekom­men wir des­halb kei­ne Hos­piz­pfle­ge bezahlt, weil die BKK die Kos­ten für die häus­li­che Behand­lungs­pfle­ge über­nimmt. Denn so liest man von einem bei­nah “umge­dreh­ten” Fall: Einem beatme­ten Klein­kind mit sehr gerin­ger Lebens­er­war­tung, wel­ches in eine Wohn­ge­mein­schaft für beatme­te Kin­der aus der Kli­nik ver­legt wur­de. Doch leb­te es län­ger als die Pro­gno­se vor­her­sah und es brauch­te wegen der Beatmung eine stän­di­ge pfle­ge­ri­sche Beob­ach­tung. Die Kran­ken­kas­se, die AOK Bay­ern, lehn­te aber die vol­le Kos­ten­über­nah­me der häus­li­chen Kran­ken­pfle­ge vom Pfle­ge­dienst ab. Die Begründung:

“Die aber ver­weist dar­auf, dass sie zwar für die Kos­ten­über­nah­me bei einer Behand­lungs­pfle­ge, nicht aber bei einer ambu­lan­ten Ster­be­be­glei­tung zustän­dig sei.” aus: AOK will Beatmung vom Klein­kind nicht bezah­len. sued​deut​sche​.de: mün­chen­ex­tra. 30.04.09

Also, wenn die Pro­gno­se schlecht ist und Ster­be­be­glei­tung mit im Vor­der­grund steht, da man nur noch weni­ge Wochen zu über­le­ben hat, so gäbe es dem­nach kein Anspruch mehr auf eine pro­fes­sio­nel­le Kran­ken­pfle­ge. Geschluss­fol­gert dar­aus man fra­gen: Wenn ein Pati­ent im Ster­ben liegt, wel­che ärzt­li­che The­ra­pie muss denn da noch gesi­chert wer­den? Kein Pfle­ge­dienst, obwohl gera­de in die­ser Pha­se häu­fig ein hoher Pfle­ge­auf­wand besteht, der nicht von den Ange­hö­ri­gen bewäl­tigt wer­den kann.

Also um dies noch ein­mal den Punkt der AOK zu verdeutlichen:

“Die Kas­se berief sich dabei auf ein Gut­ach­ten des Medi­zi­ni­schen Diens­tes der Kran­ken­ver­si­che­rung (MDK), wonach das Kind “nach einem lan­gen Kran­ken­haus­auf­ent­halt vom Pfle­ge­dienst zur Ster­be­be­glei­tung über­nom­men” wor­den sei.” ebd.

Sicher­lich man muss beden­ken, der Fall ist von 2002 und es stellt sich die Fra­ge, was hier heu­te die spe­zia­li­sier­te Pal­lia­tiv­ver­sor­gung (SAPV) abde­cken könn­te, wenn sie denn end­lich rich­tig umge­setzt wird.

Doch blieb in dem Fall der Pfle­ge­dienst nicht auf den Kos­ten sit­zen, son­dern die Stadt Mün­chen ging in Vor­leis­tung. Jetzt möch­te aber die Kom­mu­ne das Geld, es sind über 140.000 Euro, von der Kran­ken­ver­si­che­rung zurück erstat­tet bekom­men. Die Kas­se wei­ge­re sich bis­her, womit die Stadt nun die AOK Bay­ern ver­klag­te vor dem Sozi­al­ge­richt. Ein inter­es­san­ter Fall.

Die Posi­ti­on der Stadt zeigt deut­lich auf, war­um hier, also auch beim Ster­ben, häus­li­che Kran­ken­pfle­ge erbracht wer­den musste:

“Es sei not­wen­dig gewe­sen, dass stän­dig Fach­per­so­nal anwe­send war, um die immer wie­der auf­tre­ten­den Krampf­an­fäl­le medi­ka­men­tös zu dämp­fen und Kom­pli­ka­tio­nen zu lin­dern. Zudem sei jeder­zeit ein Ein­grei­fen der Pfle­ge­kraft erfor­der­lich gewe­sen, etwa um die Atem­we­ge frei von Schleim zu hal­ten. Es sei aus­schließ­lich um medi­zi­ni­sche Betreu­ung zur Lin­de­rung der Beschwer­den gegan­gen und nicht um die see­lisch-geis­ti­ge Betreu­ung eines ster­ben­den Men­schen.” ebd.

Die­sel­be Situa­ti­on, wie sie auch bei uns Zuhau­se besteht, war­um unse­re Lady von einen Kin­der­kran­ken­pfle­ge­dienst mit betreut wird. Sicher­lich, eine sol­che Ver­sor­gung hat sei­nen Preis, war­um eini­ge Kran­ken­kas­sen hier auch immer wie­der “Hür­den bau­en”, bis die pas­sen­de Ver­sor­gung steht, wohl in der Hoff­nung, die Eltern leis­ten es ohne.

Steht die Ver­sor­gung, so haben trotz­dem vie­le Eltern Angst, ihr Anspruch auf den Pfle­ge­dienst könn­te wie­der strei­tig gemacht wer­den, wenn sie meh­re­re Stun­den am Tag das Kind selbst betreu­en wür­den. Oder aber die Kran­ken­kas­se ver­sucht den Kin­der­kran­ken­pfle­ge­dienst der Fami­lie strei­tig zu machen, möch­te denen einen ande­ren Pfle­ge­dienst vor­schrei­ben wegen des Prei­ses. Ein bil­li­ge­rer Pfle­ge­dienst heißt aber auch, er hält womög­lich nicht das not­wen­di­ge Pfle­ge­fach­per­so­nal vor. Päd­ia­tri­sche Pfle­ge­kräf­te hin­zu feh­len in vie­len Gebie­ten der Repu­blik. The­men, die für eine stän­di­ge Unsi­cher­heit sor­gen bei den Fami­li­en, wel­che eh schon in einer stark belas­ten­den Lebens­si­tua­ti­on durch die häu­fi­gen Kri­sen des Inten­siv­kin­des sind.

Über den Autor

Kommentar

by dirkstr

Kategorien

Neueste Beiträge

pflegezirkus