Häusliche Krankenpflege oder Sterbebegleitung

Vielle­icht bekom­men wir deshalb keine Hos­pizpflege bezahlt, weil die BKK die Kosten für die häus­liche Behand­lungspflege übern­immt. Denn so liest man von einem beinah “umge­dreht­en” Fall: Einem beat­meten Kleinkind mit sehr geringer Lebenser­wartung, welch­es in eine Wohnge­mein­schaft für beat­mete Kinder aus der Klinik ver­legt wurde. Doch lebte es länger als die Prog­nose vorher­sah und es brauchte wegen der Beat­mung eine ständi­ge pflegerische Beobach­tung. Die Krankenkasse, die AOK Bay­ern, lehnte aber die volle Kostenüber­nahme der häus­lichen Krankenpflege vom Pflege­di­enst ab. Die Begründung:

“Die aber ver­weist darauf, dass sie zwar für die Kostenüber­nahme bei ein­er Behand­lungspflege, nicht aber bei ein­er ambu­lanten Ster­be­be­gleitung zuständig sei.” aus: AOK will Beat­mung vom Kleinkind nicht bezahlen. sueddeutsche.de: münch­enex­tra. 30.04.09

Also, wenn die Prog­nose schlecht ist und Ster­be­be­gleitung mit im Vorder­grund ste­ht, da man nur noch wenige Wochen zu über­leben hat, so gäbe es dem­nach kein Anspruch mehr auf eine pro­fes­sionelle Krankenpflege. Geschlussfol­gert daraus man fra­gen: Wenn ein Patient im Ster­ben liegt, welche ärztliche Ther­a­pie muss denn da noch gesichert wer­den? Kein Pflege­di­enst, obwohl ger­ade in dieser Phase häu­fig ein hoher Pflegeaufwand beste­ht, der nicht von den Ange­höri­gen bewältigt wer­den kann.

Also um dies noch ein­mal den Punkt der AOK zu verdeutlichen:

“Die Kasse berief sich dabei auf ein Gutacht­en des Medi­zinis­chen Dien­stes der Kranken­ver­sicherung (MDK), wonach das Kind “nach einem lan­gen Kranken­hausaufen­thalt vom Pflege­di­enst zur Ster­be­be­gleitung über­nom­men” wor­den sei.” ebd.

Sicher­lich man muss bedenken, der Fall ist von 2002 und es stellt sich die Frage, was hier heute die spezial­isierte Pal­lia­tivver­sorgung (SAPV) abdeck­en kön­nte, wenn sie denn endlich richtig umge­set­zt wird.

Doch blieb in dem Fall der Pflege­di­enst nicht auf den Kosten sitzen, son­dern die Stadt München ging in Vor­leis­tung. Jet­zt möchte aber die Kom­mune das Geld, es sind über 140.000 Euro, von der Kranken­ver­sicherung zurück erstat­tet bekom­men. Die Kasse weigere sich bish­er, wom­it die Stadt nun die AOK Bay­ern verk­lagte vor dem Sozial­gericht. Ein inter­es­san­ter Fall.

Die Posi­tion der Stadt zeigt deut­lich auf, warum hier, also auch beim Ster­ben, häus­liche Krankenpflege erbracht wer­den musste:

“Es sei notwendig gewe­sen, dass ständig Fach­per­son­al anwe­send war, um die immer wieder auftre­tenden Kramp­fan­fälle medika­men­tös zu dämpfen und Kom­p­lika­tio­nen zu lin­dern. Zudem sei jed­erzeit ein Ein­greifen der Pflegekraft erforder­lich gewe­sen, etwa um die Atemwege frei von Schleim zu hal­ten. Es sei auss­chließlich um medi­zinis­che Betreu­ung zur Lin­derung der Beschw­er­den gegan­gen und nicht um die seel­isch-geistige Betreu­ung eines ster­ben­den Men­schen.” ebd.

Dieselbe Sit­u­a­tion, wie sie auch bei uns Zuhause beste­ht, warum unsere Lady von einen Kinderkrankenpflege­di­enst mit betreut wird. Sicher­lich, eine solche Ver­sorgung hat seinen Preis, warum einige Krankenkassen hier auch immer wieder “Hür­den bauen”, bis die passende Ver­sorgung ste­ht, wohl in der Hoff­nung, die Eltern leis­ten es ohne.

Ste­ht die Ver­sorgung, so haben trotz­dem viele Eltern Angst, ihr Anspruch auf den Pflege­di­enst kön­nte wieder stre­it­ig gemacht wer­den, wenn sie mehrere Stun­den am Tag das Kind selb­st betreuen wür­den. Oder aber die Krankenkasse ver­sucht den Kinderkrankenpflege­di­enst der Fam­i­lie stre­it­ig zu machen, möchte denen einen anderen Pflege­di­enst vorschreiben wegen des Preis­es. Ein bil­liger­er Pflege­di­enst heißt aber auch, er hält wom­öglich nicht das notwendi­ge Pflege­fach­per­son­al vor. Pädi­a­trische Pflegekräfte hinzu fehlen in vie­len Gebi­eten der Repub­lik. The­men, die für eine ständi­ge Unsicher­heit sor­gen bei den Fam­i­lien, welche eh schon in ein­er stark belas­ten­den Lebenssi­t­u­a­tion durch die häu­fi­gen Krisen des Inten­sivkindes sind.

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Pflegezirkus