Integration & Kita: Vor die Tür gesetzt

I

Nicht jede Inte­gra­ti­on in einem Kin­der­gar­ten klappt. Manch­mal, ins­be­son­de­re bei schwer betrof­fe­nen Kin­dern, muss man sich tren­nen, also eine ande­re Ein­rich­tung suchen für das Kind oder es muss doch zu Hau­se blei­ben, was für die Eltern eine immense Belas­tung ist, auch finan­zi­ell, wenn ein Ver­die­ner dadurch ausfällt. 

Aber so man­cher Weg in die Tages­be­treu­ung ist auch vom Wil­len aller “Par­tei­en”, also der Eltern wie auch dem Kin­der­gar­ten, abhän­gig. Denn eine Inte­gra­ti­on heißt auch, Kom­pro­mis­se müs­sen geschlos­sen wer­den (immer wie­der), denn nicht alles ist so mög­lich, wie man es sich am Anfang vor­stellt. Von Sei­ten der Eltern müs­sen viel­leicht die Erwar­tun­gen an die Ein­rich­tung “gekürzt” wer­den oder es kom­men uner­war­te­te Anfor­de­run­gen auf sie zu, wie eine län­ge­re Ein­ge­wöh­nung. Und der Kin­der­gar­ten kann auch nicht jede nächst­bes­te Per­son dem Kind ver­pas­sen, wenn es um eine Ein­zel­in­te­gra­ti­on oder eine zeit­lich höhe­re Betreu­ung geht bis hin Eins-zu-Eins. Da soll­ten das Kind und die Eltern schon mit ent­schei­den kön­nen, ob es zusam­men passt. Schließ­lich, wenn sich das Kind mit der Betreue­rin unwohl fühlt oder die Eltern mei­nen, sie för­de­re nicht gezielt die Schwä­chen oder sorgt unzu­rei­chend für den Aus­gleich der Behin­de­rung, dann kann eine heil­päd­ago­gi­sche Früh­för­de­rung ins Lee­re lau­fen. Dies kann das gesam­te Leben des Kin­des beein­träch­ti­gen. Dass ein kirch­li­cher Kin­der­gar­ten das behin­der­te Kind in Wies­ba­den “vor die Tür setzt”, wie man im Wies­ba­de­ner Kurier lesen kann (16.02.09), klingt da schon etwas hef­tig. Laut der Zei­tung, weil “vor­über­ge­hend” eine Inte­gra­ti­ons­kraft feh­le. Hät­te man da nicht eine Zwi­schen­lö­sung fin­den können?

Sicher­lich, man weiß nicht, was da unter­ein­an­der kom­mu­ni­ziert wur­de, doch bekom­me ich so den Ein­druck, als sei der Wil­le der Ein­rich­tung nicht hoch, behin­der­te Kin­der zu inte­grie­ren. Dabei han­delt es sich nicht ein­mal um ein schwerst­be­hin­der­tes Kind, so die Beschrei­bung in der Zei­tung, womit die Ableh­nung der Betreu­ung des Kin­des durch unzu­rei­chen­de Res­sour­cen der Tages­stät­te, wie Rück­zugs­mög­lich­kei­ten, viel­leicht einen ande­ren “Klang” hät­te. Aber letzt­end­lich — Wie gesagt, es stellt sich die Fra­ge nach dem Wil­len der Inte­gra­ti­on und ob man auch um die Belas­tun­gen der Eltern mit einem behin­der­ten Kind weiß und sie somit stüt­zen möch­te für den wei­te­ren Lebensweg.

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by dirkstr

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