Kinderhospiz: Ohne das Ende eines Widerspruchs ein neuer Antrag

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Das ist noch nicht mal das letz­te Wider­spruchs­ver­fah­ren been­det, so folgt schon der nächs­te Antrag „Hos­piz­pfle­ge“ für den Dezem­ber. Dort soll es nicht nach Ham­burg, son­dern nach Düs­sel­dorf ins Regen­bo­gen­land gehen. Vier Wochen im Jahr, so klingt es bei mir immer mal durch, hät­te man ja Anspruch drauf ins Kin­der­hos­piz zu fah­ren. Ein Anspruch, wor­an er sich bin­det, ist mir nur zwei­fel­haft klar. Eine Ursa­che könn­te die Rege­lung bei der Kurz­zeit­pfle­ge sein, die sich, so das Gesetz, auf maxi­mal vier Wochen beschränkt. Wenn man die Kurz­zeit­pfle­ge in Anspruch nimmt, dann reicht die­ses Geld gera­de so für die Hälf­te die­ser Zeit. Für den ande­ren Teil des „Anspruchs“ muss man schau­en, was man selbst noch an finan­zi­el­len Hil­fen von der Pfle­ge­kas­se über hat.

Hil­fen zur Ent­las­tung der häus­li­chen Pfle­ge — für Düs­sel­dorf haben wir sie wie­der bean­tragt, die ergän­zen­de voll­sta­tio­nä­re Pfle­ge. Mit der Pfle­ge­stu­fe drei bestehe ein Anspruch dar­auf, bei Erschöp­fung. Die­se Art der Finan­zie­rung hat­ten wir im Som­mer für Ham­burg auch bean­tragt und sie wur­de abge­lehnt. War­um? Sie gäbe es nur in Ver­bin­dung mit der Hos­piz­pfle­ge und da wir kei­ne Hos­piz­pfle­ge geneh­migt bekom­men haben …

Jetzt stellt sich natür­lich die Fra­ge, kommt jetzt die Ant­wort auf den letz­ten Wider­spruch zur Hos­piz­pfle­ge zuerst, auch der Ableh­nung der ergän­zen­den voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge, oder ist es die Post auf den neu­en Antrag. Span­nend oder auch nicht, je nach dem, ob man eine neue Ent­schei­dung erwar­ten kann oder nicht. Denn schließ­lich heißt es nicht, wenn man über zwei Mona­te auf die Ant­wort vom letz­ten Wider­spruch war­tet, dass dort bei der Kran­ken­kas­se wirk­lich jemand lan­ge dar­über nach denkt, was er jetzt ant­wor­ten sol­le. Es liegt eher die Ver­mu­tung nahe, dass der Wider­spruch irgend­wo auf einem Akten­berg liegt, der noch bear­bei­tet wer­den muss. Wobei sich hier doch die Ant­wort aus den vor­he­ri­gen Ableh­nung logisch ein­rei­hen müss­te in eine „neue“ Zurück­wei­sung des Wider­spruchs und der nächs­ten Kla­ge für uns. Sprich, es besteht eigent­lich kein Grund für die­se lan­ge War­te­zeit, wenn man eh die Ent­schei­dungs­ge­walt in der Sache, „lebens­ver­kür­zend“ erkrankt mit spon­tan zu erwar­ten­den Tod und Hos­piz­pfle­ge, aufs Sozi­al­ge­richt ver­la­gert hat.

Zumin­dest kann es nicht dar­an lie­gen, dass der letz­te Wider­spruch nicht ange­kom­men sei. Ein­mal habe ich die­sen gefaxt und dann per Post an die Kran­ken­kas­se geschickt. Oder braucht es jetzt schon eines Einschreibens?

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by dirkstr

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