Der Säureblöcker vs. Gesetzeslücke und die Wirtschaftlichkeit

Eine Geset­zlücke sei es, so meint die BKK für Heil­berufe in den West­faelis­che Nachricht­en vom 30.10.08, dass sie nicht mehr als den Fes­t­be­trag zahlen kön­nen bei den Säure­block­ern (Pro­to­nen­pumpen­hem­mer), also bei uns nicht die vollen Kosten vom Antra mups übernehmen wollen.

Ich per­sön­lich kann keine erken­nen, doch wenn eine beste­hen würde, wie soll dann dieser das Gericht abhelfen kön­nen, gehört hierzu nicht eine Geset­zesini­tia­tive, und was machen wir hier mit dem Bun­desver­fas­sungs­gericht­surteil zu Fes­t­be­trä­gen (v. 17.12.2002; 2003 I 126 — 1 BvL 28/95), dass Ver­sicherte sich nicht mit ein­er Teilkosten­er­stat­tung zu frieden geben müssen, und was ist mit dem §2a SGB V, dass eben Belange von Behin­derten berück­sichtigt wer­den müssen.

Und dann kommt noch das Wirtschaftlichkeit dazu. Die BKK für Heil­berufe sieht sich als Unternehmen, so der Artikel, und diese müssen wirtschaftlich han­deln. Doch kostet die “Geset­zes­lücke” der Kasse bei uns gut Geld, weit mehr als das, was sie zahlen müssten beim vollen Preis des Medika­ments. Die Austauschsonde(n) mit dem Zube­hör haben jet­zt schon über 600 Euro gekostet in keine zwei Monat­en, eben weil die Gener­i­ka nicht passend sind und die Sonde immer erneut ver­stopft. Wirtschaftich ist dies im Ver­hält­nis zu 2,60 Euro Eigenan­teil pro Monat nicht. (Und schauen Sie mal, was Sie im Monat an Krankenkassen­beiträ­gen zahlen.)

Da liegt doch eher der Gedanke nah, wenn die Krankenkasse wirtschaftlich arbeit­en will, warum hil­ft die sie  diesen “Miss­stand” nicht selb­st ab, moniert dies The­ma selb­st nach oben hin zu ihren Spitzen­ver­bän­den, zum Bun­desmin­is­teri­um für Gesund­heit, eben dor­thin, wo die Fes­t­be­träge fest­gelegt wer­den. Und sorgt so für eine Klarstel­lung mit dem Ausgang:

“Im Einzelfall wird der volle Preis eines Medike­mants über­nom­men, wenn bestätigt ist, dass andere ther­a­peutisch gle­ich­w­er­tige Medika­mente inner­halb des Fes­t­be­trags nicht gefun­den wer­den kön­nen für den Patienten.”

Ich per­sön­lich kann mir nicht vorstellen, dass dem Einzelfall, wie den mit dün­nen Magensonden,jetzt nicht schon abge­holfen wer­den kann. Bei Hil­f­s­mit­tel, welche auch über den Fes­t­be­trag liegen im Preis, geht dies auch, wie wir selb­st bei uns gel­ernt haben beim The­ma “Win­ter­schlupf­sack”, über den teueren Weg “Sozial­gericht”. Dort lag keine Geset­zes­lücke vor.

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