Der Säureblöcker vs. Gesetzeslücke und die Wirtschaftlichkeit

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Eine Gesetz­lü­cke sei es, so meint die BKK für Heil­be­ru­fe in den West­fae­li­sche Nach­rich­ten vom 30.10.08, dass sie nicht mehr als den Fest­be­trag zah­len kön­nen bei den Säu­re­blo­ckern (Pro­to­nen­pum­pen­hem­mer), also bei uns nicht die vol­len Kos­ten vom Antra mups über­neh­men wollen.

Ich per­sön­lich kann kei­ne erken­nen, doch wenn eine bestehen wür­de, wie soll dann die­ser das Gericht abhel­fen kön­nen, gehört hier­zu nicht eine Geset­zes­in­itia­ti­ve, und was machen wir hier mit dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts­ur­teil zu Fest­be­trä­gen (v. 17.12.2002; 2003 I 126 — 1 BvL 2895), dass Ver­si­cher­te sich nicht mit einer Teil­kos­ten­er­stat­tung zu frie­den geben müs­sen, und was ist mit dem §2a SGB V, dass eben Belan­ge von Behin­der­ten berück­sich­tigt wer­den müssen.

Und dann kommt noch das Wirt­schaft­lich­keit dazu. Die BKK für Heil­be­ru­fe sieht sich als Unter­neh­men, so der Arti­kel, und die­se müs­sen wirt­schaft­lich han­deln. Doch kos­tet die “Geset­zes­lü­cke” der Kas­se bei uns gut Geld, weit mehr als das, was sie zah­len müss­ten beim vol­len Preis des Medi­ka­ments. Die Austauschsonde(n) mit dem Zube­hör haben jetzt schon über 600 Euro gekos­tet in kei­ne zwei Mona­ten, eben weil die Gene­ri­ka nicht pas­send sind und die Son­de immer erneut ver­stopft. Wirt­schaf­tich ist dies im Ver­hält­nis zu 2,60 Euro Eigen­an­teil pro Monat nicht. (Und schau­en Sie mal, was Sie im Monat an Kran­ken­kas­sen­bei­trä­gen zahlen.)

Da liegt doch eher der Gedan­ke nah, wenn die Kran­ken­kas­se wirt­schaft­lich arbei­ten will, war­um hilft die sie die­sen “Miss­stand” nicht selbst ab, moniert dies The­ma selbst nach oben hin zu ihren Spit­zen­ver­bän­den, zum Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit, eben dort­hin, wo die Fest­be­trä­ge fest­ge­legt wer­den. Und sorgt so für eine Klar­stel­lung mit dem Ausgang:

“Im Ein­zel­fall wird der vol­le Preis eines Medi­ke­mants über­nom­men, wenn bestä­tigt ist, dass ande­re the­ra­peu­tisch gleich­wer­ti­ge Medi­ka­men­te inner­halb des Fest­be­trags nicht gefun­den wer­den kön­nen für den Patienten.”

Ich per­sön­lich kann mir nicht vor­stel­len, dass dem Ein­zel­fall, wie den mit dün­nen Magensonden,jetzt nicht schon abge­hol­fen wer­den kann. Bei Hilfs­mit­tel, wel­che auch über den Fest­be­trag lie­gen im Preis, geht dies auch, wie wir selbst bei uns gelernt haben beim The­ma “Win­ter­schlupf­sack”, über den teue­ren Weg “Sozi­al­ge­richt”. Dort lag kei­ne Geset­zes­lü­cke vor.

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by dirkstr

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