Kinderhospiz: Ohne das Ende eines Widerspruchs ein neuer Antrag

Das ist noch nicht mal das let­zte Wider­spruchsver­fahren been­det, so fol­gt schon der näch­ste Antrag „Hos­pizpflege“ für den Dezem­ber. Dort soll es nicht nach Ham­burg, son­dern nach Düs­sel­dorf ins Regen­bo­gen­land gehen. Vier Wochen im Jahr, so klingt es bei mir immer mal durch, hätte man ja Anspruch drauf ins Kinder­hos­piz zu fahren. Ein Anspruch, woran er sich bindet, ist mir nur zweifel­haft klar. Eine Ursache kön­nte die Regelung bei der Kurzzeitpflege sein, die sich, so das Gesetz, auf max­i­mal vier Wochen beschränkt. Wenn man die Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, dann reicht dieses Geld ger­ade so für die Hälfte dieser Zeit. Für den anderen Teil des „Anspruchs“ muss man schauen, was man selb­st noch an finanziellen Hil­fen von der Pflegekasse über hat.

Hil­fen zur Ent­las­tung der häus­lichen Pflege — für Düs­sel­dorf haben wir sie wieder beantragt, die ergänzende voll­sta­tionäre Pflege. Mit der Pflegestufe drei beste­he ein Anspruch darauf, bei Erschöp­fung. Diese Art der Finanzierung hat­ten wir im Som­mer für Ham­burg auch beantragt und sie wurde abgelehnt. Warum? Sie gäbe es nur in Verbindung mit der Hos­pizpflege und da wir keine Hos­pizpflege genehmigt bekom­men haben …

Jet­zt stellt sich natür­lich die Frage, kommt jet­zt die Antwort auf den let­zten Wider­spruch zur Hos­pizpflege zuerst, auch der Ablehnung der ergänzen­den voll­sta­tionären Pflege, oder ist es die Post auf den neuen Antrag. Span­nend oder auch nicht, je nach dem, ob man eine neue Entschei­dung erwarten kann oder nicht. Denn schließlich heißt es nicht, wenn man über zwei Monate auf die Antwort vom let­zten Wider­spruch wartet, dass dort bei der Krankenkasse wirk­lich jemand lange darüber nach denkt, was er jet­zt antworten solle. Es liegt eher die Ver­mu­tung nahe, dass der Wider­spruch irgend­wo auf einem Akten­berg liegt, der noch bear­beit­et wer­den muss. Wobei sich hier doch die Antwort aus den vorheri­gen Ablehnung logisch ein­rei­hen müsste in eine „neue“ Zurück­weisung des Wider­spruchs und der näch­sten Klage für uns. Sprich, es beste­ht eigentlich kein Grund für diese lange Wartezeit, wenn man eh die Entschei­dungs­ge­walt in der Sache, „lebensverkürzend“ erkrankt mit spon­tan zu erwartenden Tod und Hos­pizpflege, aufs Sozial­gericht ver­lagert hat.

Zumin­d­est kann es nicht daran liegen, dass der let­zte Wider­spruch nicht angekom­men sei. Ein­mal habe ich diesen gefaxt und dann per Post an die Krankenkasse geschickt. Oder braucht es jet­zt schon eines Einschreibens?

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