Im März geht es wieder ins Kinderhospiz, diesmal ins Allgäu (St. Nikolaus). Doch gibt es auch für diesen Aufenthalt keine Hospizpflege. Die Bedürftigkeit, wie die instabile häusliche Situation, wurde auch diesmal nicht geprüft. Hospizpflege gibt es nicht, weil man durch den Blick in die Akte meint, unsere Lady sei nicht in der Finalphase. Ob sie es ist oder nicht, spielt eigentlich keine Rolle, denn sie muss es gar nicht sein. Zumindest steht darüber nichts im Gesetz. Und nach dem Landesvertrag in Bayern, was das Kinderhospiz im Allgäu mit den dortigen Spitzenverbänden der Krankenkassen abgeschlossen hat, müsste sie Hospizpflege bekommen. Sie erfüllt, soweit ich den Text verstehe, die Kritierin und deshalb nun mal ein offener Brief an den Bundesverband der BKK, wie das so ist mit den Landesverträgen. Also ob dieser Vertrag dann nur gilt für die dort ansässigen Kinder. Dies wäre nicht nett, denn Thüringen hat bisher kein stationäres Kinderhospiz (ist im Bau) und somit auch kein Landesvertrag. Offener Brief an den BKK Bundesverband (PDF)