Kinderkrankenpflege: Müssen Eltern Behandlungspflege durchführen

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Auf der Web­sei­te von care­kon­zept wird die Fra­ge beant­wor­tet: Wann müs­sen Ange­hö­ri­ge die Behand­lungs­pfle­ge durch­füh­ren. Die Ant­wort sei ein­fach: Ange­hö­ri­ge müs­sen dies nicht, da man sie nicht zwin­gen kön­ne. Hört sich doch posi­tiv an, aber so ein­fach ist es in der häus­li­chen Kin­der­kran­ken­pfle­ge nicht, so erzählt es mir mei­ne Erfahrung.

Denn der ers­te Fra­ge für die ambu­lan­te Kin­derk­in­ten­siv­kran­ken­pfle­ge ist, wird denn die ärzt­li­che Ver­ord­nung von der Kran­ken­kas­se in ihrem Umfang aner­kannt. Wie Umfang?

Ein Exkurs: Die “regu­lä­re” ambu­lan­te Kran­ken­pfle­ge arbei­tet nach einem Leis­tungs­ka­ta­log, wo jede ein­zel­ne Leis­tung auf­ge­führt wird und danach wird sie auch berech­net. Kin­der, z.B. mit einer the­ra­pie­re­sis­ten­ten akti­ven Epi­lep­sie, brau­chen aber eine stän­di­ge spe­zia­li­sier­te Kran­ken­be­ob­ach­tung rund um die Uhr. Vie­le Eltern leis­ten dies selbst. Sie brau­che aber auch ihren Schlaf oder das Geschwis­ter­kind for­dert sei­ne Auf­merk­sam­keit. Damit die stän­di­ge Kran­ken­be­ob­ach­tung für das Epi­lep­sie­kind gewähr­leis­tet, wird häus­li­che Kin­der­kran­ken­pfle­ge über meh­re­re Stun­den am Tag ver­ord­net. Aber da Eltern die­se spe­zi­el­le Kran­ken­be­ob­ach­tung schon “kön­nen”, wird eben auch von der einen oder ande­ren Kran­ken­kas­se die Behand­lungs­pfle­ge gar nicht oder nicht im gan­zen Umfang genehmigt.

Die genann­ten Grün­de im Bei­trag von carekonzept:

  1. der zu Pfle­gen­de muss bereit sein, sich von sei­nem Ange­hö­ri­gen pfle­gen zu las­sen und
  2. der pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge muss mit der Durch­füh­rung der Pfle­ge ein­ver­stan­den sein. aus: http://​pfle​ge​be​ra​tung​-aachen​.de/​2​0​1​1​/​0​9​/​0​1​/​w​a​n​n​-​m​u​s​s​e​n​-​a​n​g​e​h​o​r​i​g​e​-​d​i​e​-​b​e​h​a​n​d​l​u​n​g​s​p​f​l​e​g​e​-​d​u​r​c​h​f​u​h​r​en/

klin­gen nicht pas­send bei der Kin­der­kran­ken­pfle­ge. Punkt 1. ist zum Bei­spiel auf ein Klein­kind nicht anzu­wen­den, was bei sei­nen Eltern lebt. Beim Punkt 2 wird es schwie­rig mit der Begrün­dung, wenn die Eltern die Durch­füh­rung der Behand­lungs­pfle­ge schon übernehmen.

Doch kön­nen Eltern eines inten­siv­pflich­ti­gen Kin­des dar­auf eine Argu­men­ta­ti­on auf­bau­en, wenn sie in Wider­spruch gehen müssen:

  • Sie sind psy­chisch nicht in der Lage rund um die Uhr die Behand­lungs­pfle­ge bei ihrem Kind durchzuführen
  • Es kön­nen auch kei­ne ande­ren Per­so­nen aus dem Haus­halt zur Kran­ken­pfle­ge des Kin­des her­an­ge­zo­gen wer­den. Es ist eine Ver­sor­gung über Fach­pfle­ge­kräf­te not­wen­dig bei Abwe­sen­heit der Eltern
  • Fin­det die Behand­lungs­pfle­ge nicht statt, so kann es die ärzt­li­che Behand­lung gefähr­den und lebens­be­droh­li­che Zustän­de kön­nen nicht recht­zei­tig abge­wen­det wer­den. (Ein Bestä­ti­gungs­schrei­ben vom Arzt ist empfehlenswert.)

Die Erfah­rung erzählt mir dann noch, dass die Kran­ken­kas­sen auch als wei­te­ren oder ers­ten Schritt den gewünsch­ten Kin­der­kran­ken­pfle­ge­dienst ableh­nen. Es sei zu teu­er pro Stun­de. Aber das ist eine ande­re Sach­la­ge. Wel­che Erfah­rung oder Tipps habt Ihr?

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by dirkstr

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