Wenn zum Kinderarzt am Brückentag

Brück­en­tag, der Arbeit­stag zwis­chen einem Feiertag und dem Woch­enende hat so seine Spiel­regeln. Da sind es zum einen die sozialen Ein­rich­tun­gen wie Kinder­garten oder Schule, diese schließen ein­fach oder auch, zum anderen, hat sich so manche Fir­ma in den Betrieb­surlaub ver­ab­schiedet, wozu auch so einige Arzt­prax­en zählen. Doch was ist, wenn das Kind erkrankt und die Haus­mit­tel nicht mehr aus­re­ichen und man somit zum Kinder­arzt muss. Dieser ist aber in seinem ver­längerten Wochenende.

Zuerst kön­nte man seine Prax­is anrufen und den AB abhören, ob dort ein Arzt für die Vertre­tung drauf gesprochen ist. Gibt es keinen oder man “mag” diesen nicht auf­grund schlechter Erfahrung, dann wäre ein weit­er­er Weg mit seinem Kind zum eige­nen Hausarzt zu gehen, denn auch Hausärzte kön­nen Kinder behan­deln. Fällt dieser auch aus, dann bleibt einem immer noch das Tele­fon­buch. Aber wird man damit nicht fündig, dann bleibt einen noch der Anruf an die örtliche Ret­tungsleit­stelle, zum Beispiel über die ärztliche Notrufnum­mer. Dort lässt sich auch nach hak­en, zu welchen Arzt mein Kind gehen kann, welche Prax­is geöffnet hat. Am Ende, falls dies alles nicht klappt oder weil man die Öff­nungszeit­en ver­passt hat, bleibt nur noch der Weg in die Ambu­lanz vom näch­sten Kranken­haus mit ein­er Kinder­sta­tion und Ambu­lanz. Dies lässt sich auch über die Leit­stelle erfragen.

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